Berechnung der Krankentage

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Spash2K
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung der Krankentage

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich arbeite 195 Std. im Monat.
Berechnet werden 7,5 Std am Tag.
Laut Dienstplan werde ich aber mit 10 Std. am Tag geplant. Davon werden 1 Std Pause abgezogen.
So arbeite ich also 9 Std am Tag.
Wenn ich nun Krankgeschrieben werde, muss der AG die 7,5 Std. berechnen oder muss er sich an den Dienstplan halten und die 9 Std. wie sie geplant sind berechnen?
Ich war auch mal für 12 Std. geplant, wurde aber krank. Der AG hat mir nur die 7,5 Std. berechnet.
Nun bin ich aber der Meinung, dass sich der AG an den Dienstplan halten muss. Oder irre ich mich da?
Es spielt vom Geld her keine Rolle, da ich ein Festgehalt bekomme.
Doch jetzt bin ich laut Berechnung vom AG bei -37,33 Std.
Bei meiner Berechnung " Berechnung laut Dienstplan" bin ich bei + 22,25 Std..
Da aber unsere Überstunden zum neuen Jahr gelöscht werden, möchte ich meine Überstunden abbummeln.

Ist es eigendlich möglich, dass der AG + Stunden im neuen Jahr löscht und - Stunden stehen lässt? Oder muss er alles stehen lassen oder alles löschen?

Vielen Dank für Eure Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Rechnung mit den Stunden laut Dienstplan ist korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Um die Antwort zu komplettieren:
Du hast einen AV über 195 Stunden im Monat.
Andererseits arbeitest du nach einem Einsatzplan mit je 9 h/Arbeitstag.
Jetzt fällt es unter das Direktionsrecht des AG, wie er die vereinbarte AZ durch geeignete Planung realisiert. Dies Direktionsrecht übt er durch die Dienst- bzw. Einsatzpläne aus. Wenn er nun nicht die volle Zeit plant, geht das auf seine Kappe - ein Minus kann/darf es da nicht geben, bzw. keines, das er von dir einfordern könnte.

Der Fehler liegt einmal mehr in dem Ansatz eines Durchschnitts von 7,5 h, den dein AG offenbar mit einer maximalen Anzahl von Arbeitstagen errechtnet (26); dieses Maximum wird aber offenkundig nur in wenigen Monaten des Jahres möglich. M.a.W. schon die Stundenzahl 195 ist zu hoch und eigentlich illusorisch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spash2K
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Die werden mir sehr helfen.

Eine schöne Weihnachtszeit und nochmals vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

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