infoscore schreibt unter einer anderen Adresse - muss ich zahlen?

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
infoscore schreibt unter einer anderen Adresse - muss ich zahlen?

Hallo,

ein Beförderungsunternehmen beauftragte Infoscore um eine ausstehende Zahlung einzufordern.

Ich sollte einen gültigen Fahrausweis (Jahreskarte) vorweisen und dann auch nur die Bearbeitungsgebühr von 7€ zahlen. Dazu habe ich einen Fresszettel von den Kontrolleuren bekommen, auf dem steht, dass ich innerhalb von Zitat: einer Woche zahlen muss. Diese Frist habe ich versäumt, worauf ich eine Forderung von Infoscore bekam:

Hauptforderung: 60€
Inkasso-Kosten: 59,40€

1. Sind die Inkassogebühren verhältnismäßig?

2. Bin ich durch den Fresszettel in Verzug geraten, obwohl kein genaues Datum nach dem Kalender festgelegt wurde und ich von dem Beförderungsunternehmen keine Aufforderung/Mahnung bekam, die mich darauf hinwies, 60€ anstatt 7€ Bearbeitungsgebühr zu zahlen?

Weiterhin habe ich auf dieser Seite gelesen, dass Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein müssen, um rechtsmäßig Forderungen stellen zu dürfen.

3. Stimmt das?

Infoscore ist nämlich unter folgender Adresse eingetragen:

Gütersloher Str. 123
33415 Verl

Im Schreiben steht allerdings diese Adresse:

Gütersloher Str. 123
33401 Verl

4. Macht dieses Detail einen Unterschied in Sachen rechtsmäßigkeit?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Schönen Gruß

-- Editiert von Max H. am 12.12.2018 22:29

-- Editiert von Max H. am 12.12.2018 22:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du denn die Jahreskarte mittlerweile nachgezeigt?

Zitat:
Bin ich durch den Fresszettel in Verzug geraten,

Nö.

Zitat:
3. Stimmt das?

Ja

Zitat:
4. Macht dieses Detail einen Unterschied in Sachen rechtsmäßigkeit?

Man könnte mal dem dortigen Aufsichtsgericht eine Info zusenden, aber im Endeffekt liegt durchaus eine Erlaubnis vor. Sprich: Das ist ein "stinknormales" Inkasso. Solche Abweichungen kommen manchmal zustande, wenn mit größeren Postfächern u.ä. gearbeitet wird. Sprich: Wenn die Briefe gar nicht direkt in deren Briefkasten zugestellt werden, sondern stattdessen in einem Postzentrum separiert und von denen abgeholt werden. Oder jemand dort hat sich vertippt. Die Forderung bzw. Registrierung ist deswegen nicht nichtig denke ich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du denn die Jahreskarte mittlerweile nachgezeigt?

Nein, ich hatte aus beruflichen Gründen bisher keine Möglichkeit dazu. Mittlerweile ist die Jahreskarte auch abgelaufen, darum habe ich mich schon damit abgefunden die 60€ zu zahlen. Nur sehe ich nicht ein die Inkassogebühr zu zahlen, vor allem weil ich sie unverhälnismäßig hoch finde. Eine Forderung hätten sie mir auch so schicken können. Ich werde übermorgen vorstellig werden und fragen, ob ich die Hauptforderung zahlen kann und sie das Inkassounternehmen zurückpfeifen, obwohl ich nicht glaube dass dies sehr wahrscheinlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann zahle die 60€, ggf. mit 1,50€ für Zinsen und Briefporto. zweckgebunden auf die Hauptforderung, Zinsen und Briefporto :-)

Dem Inkasso schreiben, dass man das Nachvollziehbare bezahlt hat und die Inkassokosten wegen fehlendem Verzug zurückweist. Fertig.

Am besten per Überweisung, denn das Verkehrsunternehmen wird keinen Bock mehr haben, das mit dir direkt und bar klären zu wollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

mittlerweile habe ich die Hauptforderung gezahlt. Im Briefkasten war vor kurzem allerdings ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der wohl mit Infoscore zusammenarbeitet. Nun fordert er den Betrag von Infoscore inkl. Gebühren und zusätzlich seine eigenen Gebühren.

Werde ich den Anwalt mit dem gleichen Schreiben wieder los, a lá "Hauptforderung nachvollziehbar gezahlt, weise Forderung zurück da kein Verzug eingetreten ist"? Ignorieren ist wohl keine Lösung, oder?

Möchte wegen der Sache nicht vor Gericht landen.. Könnte ich ohne Rechnung bzw. Mahnung der Verkehrsgesellschaft doch in Verzug gekommen sein?

Stimmt es, dass der Anwalt die Mahnung nachweisen müsste?

Hier gelesen:

https://www.rug-anwaltsblog.de/2015/04/02/muss-man-inkassokosten-bei-schwarzfahren-in-bvg-oder-s-bahn-zahle/

Schönen Gruß

-- Editiert von Max H. am 20.12.2018 10:28

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nun fordert er den Betrag von Infoscore inkl. Gebühren und zusätzlich seine eigenen Gebühren.

Ich würde zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt und die Mitarbeiter des Inkassos. Verdacht der Nötigung, des gewerblichen Betruges und der Gebührenübererhebung. Die Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten in derselben Sache (hier das "außergerichtliche Vertreten des Gläubigers") ist ganz grundsätzlich nicht erlaubt. Offenkundig handelt es sich ausschließlich um einen illegalen Versuch, dir mittels Druck Geld aus der Tasche zu ziehen.

Zitat:
Ignorieren ist wohl keine Lösung, oder?

Du hast doch bereits einmal dem Inkasso geantwortet und klar gemacht, wie deine Haltung ist oder? Dann würde ich denen nicht weiter antworten. Die Strafanzeige ist ohnehin Antwort genug. Ich sehe keinen Grund, warum man Brieffreundschaften mit solchen Leuten unterhalten sollte.

Zitat:
Möchte wegen der Sache nicht vor Gericht landen..

Mir ist kein Fall bekannt, wo die jemals ernsthaft geklagt hätten. Manchmal kommt noch ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dem kann man mit einfachem Kreuz widersprechen. Dann kommt aber im Grunde nichts mehr (außer ggf. ein zwei weiteren Bettelbriefen).

Zitat:
Könnte ich ohne Rechnung bzw. Mahnung der Verkehrsgesellschaft doch in Verzug gekommen sein?

Ich wüsste nicht, wie das klappen sollte.

Zitat:
Stimmt es, dass der Anwalt die Mahnung nachweisen müsste?

Im Endeffekt Ja. Der muss das genauso, wie es das Inkasso nachweisen muss.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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