Gegnerische Vers. zahlt seit 5 Monaten nicht [KRAVAG] Klage auf PKH wie formulieren?

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Gegnerische Vers. zahlt seit 5 Monaten nicht [KRAVAG] Klage auf PKH wie formulieren?

Hallo,

Ich hatte eine Vorfahrtsverletzung, klarer Fall, selbst durch Ermittlungsakte jetzt gesichert, gegnerische Versicherung hat immer noch nicht gezahlt. Mir entstanden eine Menge Kosten, die ich aus eigener Tasche zahlen musste, Neuwagen, Gutachter. Nun will auch der Anwalt von mir den Antrag auf PKH nicht ohne Vorschuss stellen, obwohl ich ihm die Belege für meine Berechtigung hab zukommen lassen.

Daher überlege ich mir den Antrag inkl. Klage selbst zu stellen. Gibt es potentielle Fehler die ich da als Laie machen kann oder reicht es den Sachverhalt einfach zu schildern? Und an wen müsste ich alles die Klage neben der die gegnerischen Versicherung, auch den Unfallverusacher (Fahrer) und Versicherungsnehmerin und ggf noch weitere?

VG

-- Editiert von synergie7 am 13.12.2018 03:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von synergie7):
Nun will auch der Anwalt von mir den Antrag auf PKH nicht ohne Vorschuss stellen

Wie wäre es den Antrag selber zu stellen?



Zitat (von synergie7):
Gibt es potentielle Fehler die ich da als Laie machen kann

Eigentlich unendlich viele ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
gegnerische Versicherung hat immer noch nicht gezahlt.


Warum nicht? Ieine Art von Kommunikation wird wohl stattgefunden haben.

Zitat:
Daher überlege ich mir den Antrag inkl. Klage selbst zu stellen


Zitat:
Wie wäre es den Antrag selber zu stellen?


keine Sternstunde von dir...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
synergie7
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

@Lazyboy, ich habe mich noch weiter verschuldet und den Vorschuss bezahlt, damit der Anwalt die Klage mit Antrag auf PKH stellt.
Eine Kommunikation fand statt, sehr ausgiebig sogar mit vielen Schreiben von meinem Anwalt und wenigen Antworten der gegnerischen Versicherung mit dem Verweis auf die Ermittlungsakte seit 5 Monaten, die jetzt erst kürzlich eingetroffen sei.

Den Vorschuss zur PKH und des RA bekomme ich aber bei Sieg zurück, ist ja richtig, oder?

0x Hilfreiche Antwort

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