Sonderkündigungrecht bei Verkauf der Wohnung

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 5x hilfreich)
Sonderkündigungrecht bei Verkauf der Wohnung

Guten Morgen,
eine Freundin hat ihre Wohnung gekündigt, mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Dem Vermieter wurde angeboten, einen Nachmieter zu suchen, in München kein Problem für diese günstige 1-Zimmer-Wohnung. Der Vermieter hat gemeint, er müsse mal sehen, evtl. verkauft er die Wohnung, deshalb vorerst mal keine Nachmietersuche möglich.
Die Freundin zieht nun zum 31.12.18 aus, gekündigt wurde Ende November. Der Vermieter teilt nun heute mit, dass der die Wohnung verkauft wird und er daher nicht entgegenkommen kann, die Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens?

Gruß M.G.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
die Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens?


Ja.

Das wäre es auch wenn der Vermieter die Wohnung nicht verkaufen möchte.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
die Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens?


Ja.

Das wäre es auch wenn der Vermieter die Wohnung nicht verkaufen möchte.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Keine Ahnung warum meine Antwort 2 x erscheint. Absicht war es nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das verleiht ihr Nachdrücklichkeit ;)

@MarionFS: Diese Mär von den (drei) Nachmietern, wg. derer der VM den Mieter früher aus dem Vertrag lassen muss, ist unauslöschlich, aber Anitari hat natürlich recht.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von MarionFS):
Dem Vermieter wurde angeboten, einen Nachmieter zu suchen,


Hallo Marion,

kann es sein, dass Du hier Vermieter und Mieter verwechselt hast?

Am Ergebnis ändert das aber nichts, da der Vermieter keinen der angebotenen Mietinteressenten akzeptieren muss.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hallo Marion,

kann es sein, dass Du hier Vermieter und Mieter verwechselt hast?


Weshalb?
Ist doch richtig so. :???:

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