Guten Morgen,
eine Freundin hat ihre Wohnung gekündigt, mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Dem Vermieter wurde angeboten, einen Nachmieter zu suchen, in München kein Problem für diese günstige 1-Zimmer-Wohnung. Der Vermieter hat gemeint, er müsse mal sehen, evtl. verkauft er die Wohnung, deshalb vorerst mal keine Nachmietersuche möglich.
Die Freundin zieht nun zum 31.12.18 aus, gekündigt wurde Ende November. Der Vermieter teilt nun heute mit, dass der die Wohnung verkauft wird und er daher nicht entgegenkommen kann, die Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens?
Gruß M.G.
Sonderkündigungrecht bei Verkauf der Wohnung
13. Dezember 2018
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Frage vom 13. Dezember 2018 | 08:29
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 5x hilfreich)
Sonderkündigungrecht bei Verkauf der Wohnung
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 08:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatdie Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens? :
Ja.
Das wäre es auch wenn der Vermieter die Wohnung nicht verkaufen möchte.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 08:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitatdie Miete muss nun noch für Januar und Februar bezahlt werden. Ist das rechtens? :
Ja.
Das wäre es auch wenn der Vermieter die Wohnung nicht verkaufen möchte.
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 08:58
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Keine Ahnung warum meine Antwort 2 x erscheint. Absicht war es nicht.
#4
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 11:57
Von
Status: Richter (8413 Beiträge, 3774x hilfreich)
Das verleiht ihr Nachdrücklichkeit
@MarionFS: Diese Mär von den (drei) Nachmietern, wg. derer der VM den Mieter früher aus dem Vertrag lassen muss, ist unauslöschlich, aber Anitari hat natürlich recht.
#5
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 12:41
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDem Vermieter wurde angeboten, einen Nachmieter zu suchen, :
Hallo Marion,
kann es sein, dass Du hier Vermieter und Mieter verwechselt hast?
Am Ergebnis ändert das aber nichts, da der Vermieter keinen der angebotenen Mietinteressenten akzeptieren muss.
Berry
#6
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 13:21
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatHallo Marion, :
kann es sein, dass Du hier Vermieter und Mieter verwechselt hast?
Weshalb?
Ist doch richtig so.
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