Unfallsituation

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
CU1111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallsituation

Hallo Zusammen,

ich hatte vor 2 Monaten einen Unfall mit meinem KFZ und bin mit einem Motorradfahrer zusammengestoßen. Die Situation war folgende: Ich stand bei Rot auf einer Linksabbiegerspur. Rechts daneben war eine Speerlinie und über diese hinweg überholte mich rechts ein Motorradfahrer. Es wurde grün und dabei liefen 2 unbekannte Fußgänger trotz der roten Fußgängerampel noch über die Straße, sodass ich nicht starten konnte. Auch der Motorradfahrer musste bei seinem Überholvorgang von rechts abbremsen und berührte dabei dann mein Fahrzeug. Die Versicherung des Motorradfahrers weigert sich nun aber, den Schaden an meinem Fahrzeug zu übernehmen.
Wie wird diese Situation hier bewertet?

Danke für eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CU1111):
Wie wird diese Situation hier bewertet?

Pech gehabt.


Eine detailliertere Bewertung könnte man machen wenn alle relevanten Fakten bekannt wäre (z.B. Begründung für die Weigerung der Versicherung, welcher Schaden soll dabei entstanden sein,...)



Zitat (von Teekannenbenutzer):
Anwalt einschalten.

Könnte für den TS aber teuer werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CU1111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versicherung weigert sich, da der Motorradfahrer den Unfall so geschildert hat, dass er vor mir zum Stehen kam und ich dann auf ihn aufgefahren bin (vom Überholen rechts und über eine Sperrlinie gefahren zu sein, wurde nicht erwähnt). Weiterhin hat der Motorradfahrer bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei bereits immer gesagt, das mich an dieser Situation absolut keine Schuld trifft.

Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde durch einen Gutachter auf 4 TEUR beziffert.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wie wird diese Situation hier bewertet?


Dass möglicherweise die Fußgänger für den Schaden aufkommen müssten.

Für mich ist nicht ganz klar, ob den anderen Motorradfahrer ein Verschulden trifft. Sollte das nicht der Fall sein, so bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen, wenn die Fußgänger unbekannt sind.

Zu prüfen wäre dann jedoch noch, ob in so einem Fall der andere Motorradfahrer aus Betriebsgefahr haftet.

-- Editiert von hh am 13.12.2018 12:16

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Sollte die Schilderung stimmig sein und glaubhaft, sehe eine 100% Schuld beim Motorad.

Selbst wenn die Fußgänger bekannt wären, als TE würde ich mich an die Versicherung des Motorrads halten, da diese zwingend bestehen muss und die Beweislage einfacher ist.

Zitat:
so bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen


Sowas gibt es nicht, jeder trägt zu dann zu 50% die Kosten des anderen.


-- Editiert von Lazyboy am 13.12.2018 12:58

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mein Logikanalyzer piepst tiefrot, wenn ich die Schilderung lese. Wenn das der Versicherung entsprechend auch so kommuniziert wurde, ist mir schon klar, warum die nicht leisten will.

Zitat:
Ich stand bei Rot auf einer Linksabbiegerspur. Rechts daneben war eine Speerlinie und über diese hinweg überholte mich rechts ein Motorradfahrer. Es wurde grün und dabei liefen 2 unbekannte Fußgänger trotz der roten Fußgängerampel noch über die Straße, sodass ich nicht starten konnte.


Zitat:
dass er vor mir zum Stehen kam und ich dann auf ihn aufgefahren bin


widerspricht sich nicht nur ein bisschen.

Dann kommt

Zitat:
und berührte dabei dann mein Fahrzeug


vs.

Zitat:
Der Schaden an meinem Fahrzeug wurde durch einen Gutachter auf 4 TEUR beziffert.


Bei einem Schaden von 4k€ hört es sich auch nicht nach Rempler an, da hat's ja schon ordentlich geknallt. Und nun die Preisfrage:

Wer ist denn nun wem draufgefahren? Wo sind die Fahrzeuge beschädigt? Wer stand, wer fuhr?

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sowas gibt es nicht, jeder trägt zu dann zu 50% die Kosten des anderen.
Doch, natürlich gibt es das. Wenn ein Dritter schuld hat dann haftet der alleine. Und wenn er nicht auffindbar ist bekommt niemand etwas.

Wobei ich hier nicht im Ansatz sehe, dass die Fußgänger überhaupt schuldhaft gehandelt haben. Der Unfall entstand ja offenbar im Stand (wie auch immer das geht).

Ich schließe mich der Frage von little-beagle an: Wo befindet sich der Schaden? Vorne, oder an der Seite?
Denn daraus geht doch ziemlich klar hervor, wer wem draufgefahren ist.

Zitat:
Weiterhin hat der Motorradfahrer bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei bereits immer gesagt, das mich an dieser Situation absolut keine Schuld trifft.
Ist das auch im Unfallprotokoll festgehalten worden?

Und hat der Motorradfahrer ein Bußgeld bekommen? (wegen rechts überholen und/oder überfahren einer Sperrlinie meine ich)

Stefan

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