Prüfung der Aufhebung der Vormundschaft durch das JA

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
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Anami
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Prüfung der Aufhebung der Vormundschaft durch das JA

Die Sache:
Ein Verwandter eines jetzt 12j. Kindes wird nach gemeinsamer Flucht nach D und Anerkennung als GFK-Flüchtling durch Beschluss zum Vormund bestallt. Das Mündel ist ebenfalls anerkannter GFK-Flüchtling und wohnt familiär eingebunden und gut betreut bei der Familie des Onkels. Familie sind Erwachsene und Kinder.
Nach knapp 3 Jahren erhalten die Eltern des Mündels das Visum zur Familienzusammenführung, 1 Elternteil reist ein. Formal geht die Sorgeberechtigung auf den Elternteil über. Beide erhalten inzwischen auch Leistungen nach SGB II. Das Kind besucht die Schule, der Elternteil den Integartions/Sprachkurs.
Inzwischen ist auch die Kindergeldberechtigung umgeschrieben auf den Elternteil. Beide wohnen noch beim Vormund und dessen Familie.
Beim V-Gericht wird zeitnah die Aufhebung der V beantragt. Das war vor 3 Monaten.
Mit dem Jugendamt gab es 3 Jahre lang keine Berührung. Man war froh, dass kein Amtsvormund nötig war.

Nun kommt plötzlich eine kurzfristige Einladung zu einen Termin beim JA in der weiter entfernten Dienststelle wahrzunehmen. Gern stellt man 3 Personen auch Entschuldigungen für Schulen aus.
Fahrtkosten erstattet man nicht. Ein Dolmetscher wird aus der Landeshauptstadt einbestellt. Der fährt auch weit.
Die Personen werden dorthin eingeladen, weil die Bereichs-Soz-Arbeiterin dort ihr Zweigstellen-Büro hat. Ein im Wohnort vorhandenes JA-Hauptbüro mit X Mitarbeitern käme nicht in Frage. Das geplante Gespräch erfolge im gesetzlichen Auftrag.
Fragen:
1. Ist das noch verhältnismässig?
2. Geht es um ein Kreuzchen im PC-System für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags?
3. Was ist, wenn die Personen der Einladung nicht folgen? Sie evtl. vorher absagen, um zumindest die Dolmetscherkosten dem Steuerzahler zu ersparen?
4. Wird evtl. das Jugendamt DANN aktiv? Aber womit?

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
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Ob es verhältnismäßig ist, das kann hier niemand abschätzen, aber die Kosten der Ämter werden ja intern überprüft. Und ich denke mal, der Vormund ist nicht der vereidigte Überprüfer der Ausgabenstruktur des Amtes. Wenn er da Bedenken hat, dann wendet er sich an den Abgeordneten seines Vertrauens, und lässt denselben eine Anfrage im Stadtparlament machen. Die Opposition nimmt so Anregungen gerne auf.

Vormundschaft ist in dem Fall zwingend zu überprüfen. Ein Vormund wird ja nur bestellt, wenn kein Sorgeberechtigter da ist. Das hat sich jetzt geändert. Nunmehr ist sich ein Bild darüber zu verschaffen, ob es dem Kindeswohl entspricht, die Vormundschaft aufzuheben. Dazu muss das Jugendamt Stellung nehmen. Und dass dieses Gespräch im Büro der Sachbearbeiterin statt findet, das ist ja wohl auch nachvollziehbar. Wo sollte es sonst statt finden? Die Sachbearbeiterin betreut einen größeren Bereich. Wie soll das funktionieren, wenn sie da jeweils hinreisen müsste, wo ein Problem ist oder eine Begutachtung erfolgen muss?

Noch eine Anmerkung zur Dolmetscherin: ich kenne es so, dass diese vereidigten Dolmetscher dann für einen ganzen Tag gebucht werden, und diese Verfahren eben an diesem Tag nacheinander abgearbeitet werden

Ihr wärt schlecht beraten, wenn Ihr hier eine Blockadehaltung einnehmen würdet. Dann könnte es durchaus sein, dass man auf die Idee eines Amtsvormunds käme, eine Kontrolle zu Hause durch den ASD u.s.w.

Ob evtl. das JC für die Fahrtkosten aufkommt, das können wir hier nicht abschätzen. Wäre dort zu klären.

wirdwerden

-- Editiert von Moderator am 19.01.2019 19:44

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn er da Bedenken hat, dann wendet er sich an den Abgeordneten seines Vertrauens,
LOL. :) Der Termin ist am Montag Der Vormund ist Syrer, seit 10/2015 in Deutschland. Lernt gerade in winzigen Schritten *behördisch*, nachdem es mit deutsch schon recht gut klappt. Der hat keinen Abgeordneten seines Vertrauens.
Der Bevollmächtigte bin ich. Der Bevollmächtigte hört sich fast täglich bei vielen Stellen an, wie knapp die Kostenstrukturen sind. Meinetwegen soll der Dolmetscher Steuergelder verzehren. Er lebt davon. Ja, ich weiss, dass die Dolmetscher für mehrere Termine gebucht werden. Und der Amtsschimmel wiehert.
Ich verstehe durchaus, dass der Gesetzgeber vorsieht, die Vormundschaft zwingend zu überprüfen. So schreibt die Soz-Arbeiterin das in der Einladung auch.
Jetzt soll nach fast 3 Jahren der Vormundschaft vom Amt überprüft werden, ob sie beendet/aufgehoben werden kann? Niemand von diesem Amt hat das Kind oder den Vormund jemals gesehen. Ein Amtsrichter hat vor ca 3 Jahren den Beschluss gefasst. Damit war er Vormund. DEN hat niemand überprüft, ob er fähig und geeignet ist.
Da war das JA damit beschäftigt, seine Strukturen neu zu ordnen...
Ich könnte als Bevollmächtigter gern dabei sein, das stellt sie mir frei. Das dürfte die Sache drastisch vereinfachen, denn ich kenne den Vormund, die Familie, das Mündel seit 10/2015. Und den Elternteil seit ein paar Monaten. Aber wegen dieses Aufwandes für ein Kreuzchen im gesetzlichen Auftrag werde ich wohl mal zum Blockierer.
Zitat (von wirdwerden):
Nunmehr ist sich ein Bild darüber zu verschaffen, ob es dem Kindeswohl entspricht, die Vormundschaft aufzuheben.
Wie soll das gehen? Ob das leibliche Kind nun von dem Elternteil betreut und versorgt werden darf? Das Kind kannte seine Eltern fast nicht mehr, der Elternteil erkannte sein Kind fast nicht mehr. Die Vormundschaft IST doch trotzdem aufzuheben. Der Elternteil wird ja wohl nicht hinsichtlich elterlicher Fähigkeiten geprüft werden, oder?
Zitat (von wirdwerden):
Wo sollte es sonst statt finden?
Es gibt nur einen Grund, warum die *Begutachtung* (?) am Ort X stattfinden muss. SIE will das so, obwohl sie ohne weiteres einen MA hier im Wohnort Y (sehr viel mehr MA) zu dieser irre wichtigen Begutachtung beauftragen könnte. Es müssen nämlich auch Personen von X nach Y fahren, weil der MA hier die Personen mit Namen A-G betreut. Und sie in X diejenigen von H-... Sie teilen ihre Klienten nach Buchstaben, nicht nach Wohnort...oder gar nach Vernunft. Vielleicht will es der Gesetzgeber so?
Bei nötiger intensiver Betreuung durch das Jugendamt würde ich solche Fahrten und Gespräche immer einsehen. Und nach Kräften mithelfen. Das ist hier jedoch nicht der Fall.
Zitat (von wirdwerden):
Ihr wärt schlecht beraten, wenn Ihr hier eine Blockadehaltung einnehmen würdet. Dann könnte es durchaus sein, dass man auf die Idee eines Amtsvormunds käme, eine Kontrolle zu Hause durch den ASD u.s.w.
Da wiehert er wieder...
Ein Amtsvormund hat hier ca. 120 Mündel (im Aktenschrank). Die warten geradezu auf noch eins. :love:
Als blockierender Bevollmächtigter kann ich sagen: Machts mal. Ziehts doch mal durch. Dann habt ihr vom JA endlich mal ne wertvolle Beschäftigung. Dann könnt ihr mal HINschauen, HINEINschauen. 2x wöchentlich würde schon genügen.

Du meinst, das mit dem ASD wäre die einzige Folge, wenn der Einladung nicht gefolgt würde?
ASD = Aufsuchender Sozialdienst??

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nö, da könnte noch ganz viel nachkommen. Eben pingelige Überprüfung, da unzuverlässig. Amtsvormund, bis hin zur Herausnahme des Kindes aus der Familie. Unzuverlässigkeit wird nicht gerne gesehen, vorsichtig formuliert. Und der Amtsschimmel wiehert so ganz und gar nicht. Die gesetzlichen Vorgaben sind ganz klar. WEnn irgend möglich, ist ein Vormund aus dem familiären Umfeld zu bestimmen, erst wenn das nicht funktioniert, ist ein Amtsvormund einzusetzen. Das ist im wesentlichen ein Bürojob, das Gesetz sieht vor, wie oft der Amtsvormund sein Mündel zu sehen hat. Das ist ja eher selten. Erübrigt sich hier, weil Vormund und Mündel zusammen leben.

Warum das Jugendamt hier noch kostenintensiv den ASD in die Familie schicken sollte, erschließt sich mir nicht mal im Ansatz. Da regst Du Dich einerseits über Deiner Ansicht nach überflüssige Kosten auf, andererseits willst Du überflüssige zusätzliche Kosten verursachen. Denn der ASD schreibt Rechnungen, und die sind nicht ganz niedrig. Und ohne Ansatz eine Familie durch den ASD kontrollieren zu lassen, das ist rechtswidrig. Es ist Aufgabe des Vormunds, Defizite anzuzeigen. Dann wird auch gehandelt. Wenn keine Defizite da sind, dann hat sich das JA raus zu halten.

Ich weiß nicht, ob Du gut beraten bist, wenn Du Deine Schützlinge zu rechtswidrigem Verhalten animierst. Denn die Folgen davon müssen die Schützlinge ausbaden, nicht Du. Und es geht nicht um ein Kreuzchen wo auch immer. Es geht um die Aufhebung der Vormundschaft. Das ist eine gerichtliche Entscheidung.

Wenn man das Rechtssystem in diesem Bereich so wenig akzeptiert, unwissende Ausländer letztlich ohne Not in eine juristisch äußerst problematische Situation treiben will, dann sollte man sich überlegen, ob man da am richtigen Platz ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
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Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum das Jugendamt hier noch kostenintensiv den ASD in die Familie schicken sollte, erschließt sich mir nicht mal im Ansatz.
Ich hatte dich im vorigen Beitrag vielleicht falsch verstanden ?:
Zitat (von wirdwerden):
Dann könnte es durchaus sein, dass man auf die Idee eines Amtsvormunds käme, eine Kontrolle zu Hause durch den ASD u.s.w.

Unzuverlässig?
Das einzige, was hier unzuverlässig, überlastet, überfordert ist und im Büro festhängt, ist das Jugendamt. Es gibt genügend Fälle, wo das Amt tätig werden müsste. Hier nicht! Weder der Vormund und seine Familie noch die nun sorgeberechtigte leibliche Mutter oder das Kind sind unzuverlässig. Sie sind lediglich Ausländer, die der dt. Sprache noch nicht perfekt und vor allem der Bürokratie und dem Ämterwahnwitz nicht gewachsen sind.
Als Bevollmächtigter stoße auch ich langsam an die Grenzen meiner Einsicht in amtliche Notwendigkeiten.
Zitat (von wirdwerden):
Wenn keine Defizite da sind, dann hat sich das JA raus zu halten.
Wunderbarer Satz. Defizite gibts hier nicht, also gehts doch nur um das Kreuzchen nach gesetzlichem Auftrag bei Aufhebung. *Hinterher* schreiben wir es schön...osä. Und bis dahin halten wir uns raus...
Zitat (von wirdwerden):
wenn Du Deine Schützlinge zu rechtswidrigem Verhalten animierst.
Ich animiere sie gar nicht. Sie wurden eingeladen, ich habe ihnen übersetz/erklärt, wo und wann der Termin stattfindet. Gern erkläre ich ihnen noch genau, wie sie hinkommen. Ich bin dann nur einfach nicht dabei, ich bin auch gar nicht eingeladen. Ich muss nicht 80km für solch einen Termin fahren.
Für wichtige und notwendige Termine fahre ich gern viel weiter.
Zitat (von wirdwerden):
Es geht um die Aufhebung der Vormundschaft. Das ist eine gerichtliche Entscheidung.
Ja, natürlich. Ich kenne den Gang. Das Vormundschaftsgericht hat seit 3 Monaten von mir den Antrag auf Aufhebung vorliegen, denn wer sonst sollte das tun? Der Rechtspflegende hat ihn sogar schon ans JA weitergeleitet und das JA wird nach gesetzlichem Auftrag handeln und die *Begutachtung* machen, dann die Entscheidung dem V-Gericht zuleiten und nach weiteren 2-3 Monaten wird ein Aufhebungs-Schreiben vom V-Gericht kommen. Ich kenne das schon, bisher waren es Vormünder mit Buchstaben A-G, da fand das tolle Gespräch hier im Ort statt.
Ist schon klar soweit. ;) Alle müssen beschäftigt werden nach gesetzlichem Auftrag. An ihrem Dienstsitz... usw.

Bitte beachte: Ich treibe unwissende Ausländer, die ich betreue, niemals in problematische Situationen. Ich mache seit mehr als 3 Jahren nichts anderes, als sie genau davor zu bewahren...was in 99% aller Angelegenheiten auch klappt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Und hier könnte es auch klappen, wenn die Betroffenen die Einsicht in rechtliche Gegebenheiten hätten. Das SGB VIII in Verbindung mit dem BGB gibt klare Vorgaben, und die sind nun mal einzuhalten. Ich bin u.a. in dem von Dir genannten Bereich nicht seit 3 Jahren unterwegs, sondern seit ca 40 Jahren. Hab die Entwicklung mit erlebt, die durchaus positiv war, auch die Fälle wie Kevin aus Bremen begleitet, und ich scheue mich nicht, Jugendämter an den Pranger zu stellen. Ich tus auch im Forum oft. Nur, wenn sich ein JA absolut gesetzeskonform verhält, man denen Verschwendung von Steuergeldern vorwirft, aber im Gegenzug Verschwendung von STeuergeldern fordert, und zwar im erheblich höherem Maße, dann fehlt mir jedwedes Verständnis.

Du musst doch nicht mitfahren. Eine Dolmetscherin ist da, es ist eine schlichte Anhörung, die das Gesetz vorschreibt. Ich verstehe das Problem nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Sorry, aber du reizt mich.

Zitat (von wirdwerden):
Und hier könnte es auch klappen, wenn die Betroffenen die Einsicht in rechtliche Gegebenheiten hätten.
Ja. Richtig. Wer gibt/bringt ihnen diese Einsicht? Antwort: Keine Behörde, kein Integrationskurs. Wer kommt dafür in Frage?
Zitat (von wirdwerden):
Das SGB VIII in Verbindung mit dem BGB gibt klare Vorgaben, und die sind nun mal einzuhalten.
Ja. Richtig. Und wer erklärt ihnen diese einzuhaltenden Vorgaben? Wer kommt dafür in Frage?
Zitat (von wirdwerden):
man denen Verschwendung von Steuergeldern vorwirft, aber im Gegenzug Verschwendung von STeuergeldern fordert, und zwar im erheblich höherem Maße, dann fehlt mir jedwedes Verständnis.
Habe ich das gemacht? Dann hast du mich missverstanden. Wo habe ich Verschwendung von Steuergeldern *gefordert*?
Ich bin ständig und intensiv bemüht, möglichst geringe Kosten zu produzieren.
Zitat (von wirdwerden):
Nur, wenn sich ein JA absolut gesetzeskonform verhält,
Ohh. Wäre es denn rechtswidrig, die Betroffenen wegen dieser so wichtig erscheinenden 1x schlichten Anhörung zum JA-Büro am Wohnort einzuladen? Geht die A bis Z-Sortierung vor Vernunft und Kostenersparnis? Schliesslich betrifft es nicht nur die hier genannten 3 Personen. Etliche Personen im Landkreis fahren nur wegen dieser Buchstaben-Sortierung jeweils ins Zweigbüro oder ins Hauptbüro. Am Wohnort/Hauptbüro in Y sitzen auch sehr qualifizierte JA-Mitarbeiter, die solche Anhörungen mit gebuchtem Dolmetscher durchführen. Dazu reisen Personen aus X nach Y an, aber NUR, weil ihr Name mit A bis G beginnt. NUR deshalb.
Zitat (von wirdwerden):
Ich verstehe das Problem nicht.
Das erscheint mir auch so.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber auch noch die *Sortierung nach Buchstaben* vorgibt.
Wir werden sehen, wie die Betroffenen entscheiden. Ich lass es dich gern wissen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Wir haben hier eine zuständige Sachbearbeiterin. Und keine Wandersachbearbeiterin. Und auch keine zufälligen Sachbearbeiter, deren Zuständigkeit der BEquemlichkeit der Betroffenen Rechnung trägt. Es geht hier doch um was ganz einfaches. Die zuständige Sachbearbeiterin hat nun mal ihren Amtssitz (wenn ich das richtig interpretiere) 40 km entfernt. Und Du musst doch nicht dabei sein. Es handelt sich um keine hilflosen Personen, das Kind und der Onkel leben seit 3 Jahren in Deutschland, das Kind geht hier zur Schule, sollte sich selbst auch in der deutschen Sprache ausdrücken können. Und zu erklären, wie es zu Hause läuft, sollte dann doch möglich sein.

Mein Hinweis auf die Gesetze bezog sich auf Dich. Wenn man schon auch (halb)juristisch betreut, dann sollte man die Gesetze kennen und auch wissen, was man los tritt, wenn man hier rät, diesen Termin nicht wahr zu nehmen.

Ich schätze Dich eigentlich sehr, aber hier, da solltest Du Dich auf verantwortungsvolles Verhalten besinnen. Wirklich!

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
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Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
da solltest Du Dich auf verantwortungsvolles Verhalten besinnen. Wirklich!
Du kannst sicher sein, dass ich das mache.
Ich habe den 3 Personen erklärt, um was es geht.
Ich habe den 3 Personen erklärt, wie und wann sie dort hinkommen.
Ob sie die Wichtigkeit einschätzen können, wenn ich nicht mitfahre, steht in den Sternen.
Sie wissen, dass ich Wichtiges, gerade im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung, den BAMF-Terminen in der Landeshauptstadt, der Familienkasse, der Wohnungssuche und endlos viele sonstige wichtige Behördengänge mit ihnen bzw. für sie erledige. Weil das effizient und zum Glück fast immer fehlerfrei ist. Weil alle Mitarbeiter froh sind, wenn deutsche Helfer mitkommen.
Alles andere verkneife ich mir hier.

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#9
 Von 
Anami
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kleines update
Termin Montag fiel aus. Es gibt einen neuen Termin. ;) in Mitte Januar

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#10
 Von 
wirdwerden
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(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Danke für das Update.

Vielleicht noch was in Ergänzung: die Aufhebung der Vormundschaft bedarf ja eines Gerichtsentscheids. Es geht also nicht nur um ein Häckchen auf einem Formular. Die Richter erwarten da in der Regel schon die Vermittlung eines persönlichen Eindrucks durch den JA-Mitarbeiter.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Richter erwarten da in der Regel schon die Vermittlung eines persönlichen Eindrucks durch den JA-Mitarbeiter. wirdwerden
Ja, ist mir bekannt. Ist nicht der erste Fall. Frau Richterin soll dieses Schreiben mit dem Häkchen und Text auch gern vom JA bekommen. Irgendwann in naher oder fernerer Zukunft. Wir schaffen auch das. ;)

>Schmankerl:
Die 3 Betroffenen fuhren natürlich heute morgen früh ganz brav nach X. Gingen also weder zur Schule noch zum Sprachkurs, gaben ca. 30,- für die Fahrt aus. Gondelten bei Schneetreiben mit dem Bus durch den langen Landkreis und auch wieder zurück.
Warteten in X etwa 2 Std., ob eine Vertretung evtl. einspringen könne. Frau SB ist schon seit 14.12. kind-krank.
Ich stehe sogar mit ihr in e-mail-Kontakt. Sie hat es nicht organisiert bekommen. Ihre Kollegen wussten nichts vom Termin.

Nun kann man 1+1 selbst addieren.
Entschuldigungen hat keiner ausgestellt.
Fahrtkosten wird keiner erstatten.
Ob die Leute nochmal hinfahren?

In X sind scheinbar alle überfordert.

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#12
 Von 
Anami
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Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

update? Ja.
Der im Dez. ausgefallene Termin wurde auf Mitte Januar verschoben. Per e-mail gab es kurz vor Weihnachten den genauen Tag und die Uhrzeit. Sogar mit Berücksichtigung der Schul-und Kursbesuche.
Nämlich 17.1. nachmittags 17 Uhr.
Ich habe gleich nach Weihnachten den 3 Personen das neue Datum mitgeteilt, per-email an Frau SB bestätigt.
Weil ich die gute Frau SB inzwischen etwas besser kenne, habe ich heute morgen vorsichtshalber dort angerufen...
...Frau SB ist seit 1,5 Wochen arbeitsunfähig gemeldet. Frau SB hat leider weder eine Mail-Nachricht noch eine Rufumleitung noch feste Termine an eine Vertretung weitergegeben. Auch nichts abgesagt. Heute kann der Termin nicht stattfinden.
Wir schreiben schon Monat 5 nach Antragstellung beim V-Gericht.
Andere befasste Stellen pochen inzwischen auf die Vorlage der Aufhebung des Beschlusses durch das Gericht...und vermuten unsaubere Hintergründe.
-- da darf ich mal lachen--- :grins:

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na ja, wenn Frau S arbeitsunfähig ist, kann sie ja auch nichts weiter geben. Und Euer Fall ist doch nun absolut nicht eilbedürftig. Was solls?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Andere befasste Stellen pochen inzwischen auf die Vorlage der Aufhebung des Beschlusses durch das Gericht...und vermuten unsaubere Hintergründe.
Da der Antrag schon seit 5 Monaten läuft und vor 3 weiteren Monaten nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen ist, darf man ausser lachen den anderen befassten Stellen wieder groß und breit erklären, warum so ein *Pippifax* etwa 8 Monate dauert.
Zitat (von wirdwerden):
Na ja, wenn Frau S arbeitsunfähig ist, kann sie ja auch nichts weiter geben.
Ja, genau. Mitarbeiter eines Amtes können sowas einfach nicht.
Andere können das und tun es durchaus.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

WEnn die Personaldecke entsprechend da ist, dann schon. Es ist doch üblich, dass Vertretungen nur Eilfälle zusätzlich abarbeiten, mehr nicht. Wie soll sonst die Personalplanung aussehen?

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

letztes update ? ;)
Ich darf nun (innerlich) lachen. Es begann mit meiner Frage nach der Verhältnismäßigkeit. OK, hab verstanden und akzeptiert, dass das Gespräch des JA mit dem Vormund, den Eltern und dem Kind gesetzlich vorgeschrieben ist. OK, weiß auch, das sowieso alles lange dauert. Es gab auch vorher schon mal Gespräche bei dieser SB ohne Kind, obwohl dieses schon 16 war. Hatte das Kind einfach nicht eingeladen...OK, passiert mal.

Nun ist der Deckel drauf. Ganz ohne gesetzlich vorgeschriebenes Gespräch. Geht doch. Das Amtsgericht hat ganz schnell den Beschluss über die V --- aufgehoben. Innerhalb 3 Tagen. Ohne Gespräch.
Die SB des Jugendamtes hat es nicht versäumt, dem Gericht per Anschreiben mitzuteilen, dass die Personen 2x nicht zum Termin erschienen waren.
Sie hat aber versäumt, mitzuteilen, warum bis einschl. 24.1. kein Termin stattfinden konnte.
Hat per e-mail vom Bevollmächtigten erfahren, warum wegen etlicher anderer Gründe nun endlich der Beschluss mal aufgehoben werden soll. Inzwischen wohnen Eltern und Kind in einer eigenen Wohnung.

Abgewälzt hat sie auf das Gericht. Dieses soll ein ausführliches Gespräch führen.
Das Gericht kennt offensichtlich die SB, kennt auch den Bevollmächtigten aufgrund weiterer Vormundschaftssachen---schickt also 3 Tage später die Aufhebung des Beschlusses. Schickt zur Kenntnis das *Abwälzschreiben des JA* mit. ;)

Geht doch.
Der Bevollmächtigte hat zwischenzeitlich 3 weitere Anträge zur Aufhebung der V ans Gericht geschickt. Vielleicht dürfen die Betroffenen gleich zum JA hier vor Ort in Y. Schaumermal.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Gerade noch Seite 2 des Gerichtsschreibens erhalten:
Entgegen der Auffassung des JA bedurfte es keiner erneuten richterlichen Anhörung..., da die gesetzl. Voraussetzungen für den Erlass.... nicht länger eingehalten sind .
Ein Anhörungsergebnis hat darauf keinen Einfluss.

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