Hallo,
Person A hat ein sehr schwieriges Verhältnis zu seinen Eltern. Am 18. Dezember 2013 kam es zum Streit und er beleidigte sie. Die Eltern zeigten ihn an und irgendwann im Frühjahr 2013 bekam er einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen.
Heute kam es wieder zum Streit. Person A konnte sich nicht beherrschen und schlug mit der Hand auf eine kleine Glasscheibe in der Haustüre ein. Die Scheibe hatte die Größe von etwa einem DIN A4 Blatt.
Mit welcher Strafe muss Person A rechnen? Ist die erste Strafe im Bundeszentralregister noch nicht getilgt? Der Vorfall war - wie gesagt - am 18. Dezember 2013 und die Tilgungsfrist beträgt wohl 5 Jahre. Fällt aufgrund dessen die zweite Strafe härter aus?
Ist Person A aufgrund dieser beiden Sachen nun zehn Jahre im Bundeszentralregister? Sonst hat er sich nichts zuschulden kommen lassen und bis auf die beiden Sachen hat er eine weiße Weste. Ist es schlimm, wenn man zehn Jahre im Bundeszentralregister ist? Es sind ja nur zwei familiäre Streitigkeiten innerhalb von fünf Jahren (18.12.2013 und 13.12.2018). Kann man da nichts machen?
Es ist noch zu erwähnen, dass Person A schwere seelische Probleme hat und dauerhaft Erwerbsminderungsrente bezieht. Grund für den Rentenbezug sind gerade die familiären Streitigkeiten.
Bei Fragen oder Wünschen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für die Mühe und wünsche eine gute Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Straftat / Tilgung im Bundeszentralregister
13. Dezember 2018
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Frage vom 13. Dezember 2018 | 16:25
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat / Tilgung im Bundeszentralregister
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Die Eltern zeigten ihn an und irgendwann im Frühjahr 2013 bekam er einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen.
Das soll wohl Frühjahr 2014 heißen ?? Und bis dahin war er noch nie verurteilt wurden? Dann ist das eine recht üppige Sanktion für eine Beleidigung im Familienkreis...
Zitat:Mit welcher Strafe muss Person A rechnen?
Keine Ahnung. Wenn er wieder an den Richter von 2013 gerät, wohl mit einer hohen Geldstrafe.
Zitat:Fällt aufgrund dessen die zweite Strafe härter aus?
Gut möglich
Zitat:Ist Person A aufgrund dieser beiden Sachen nun zehn Jahre im Bundeszentralregister?
Insgesamt gesehen ja, da für die 2. Geldstrafe natürlich wieder 5 Jahre fällig würden, also bis 2024
Zitat:Ist es schlimm, wenn man zehn Jahre im Bundeszentralregister ist?
Kommt drauf an.
Man "ist" aber nun auch 3 Jahre im Führungszeugnis, wenn es in der neuen Sache zu einer Verurteilung kommt.
Zitat:Kann man da nichts machen?
Die Eltern könnten es unterlassen Anzeige zu erstatten oder -falls schon geschehen- zumindest den Strafantrag zurücknehmen. Gegen den 1. Strafbefehl in 2014 hätte man Einspruch einlegen sollen, aber dafür ist natürlich nun zu spät.
Und jetzt?
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