Überstundenabbau nach Kündigung?

13. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sugarbabe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenabbau nach Kündigung?

Hallo.
AN kündigt fristgerecht u.hat Überstunden aufgebaut.

Bei Abgabe des Arbeitszeitnachweises bittet AN um Auszahlung der Überstunden.
AG besteht aber auf Abbau durch Freizeitausgleich u.legt ein genaues Datum fest.
Im Arbeitsvertrag steht lediglich "...Überstunden in der Regel durch Freizeitausgleich..." (aber nicht im Bezug auf gekündigte Arbeitsverhältnisse !)

Frage: darf der AG nach Kündigung Abbau der Überstunden durch Freizeitausgleich festlegen?

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sugarbabe123):
darf der AG nach Kündigung Abbau der Überstunden durch Freizeitausgleich festlegen?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sugarbabe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Aber in anderen Foren habe ich gefunden dass nach Kündigung Abbau nicht mehr möglich ist, nur noch Auszahlung?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Überstunden in Freizeit auszugleichen hat wohl Vorrang, wenn das aber nicht möglich ist, bleibt nur die Auszahlung.

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