Hallo.
AN kündigt fristgerecht u.hat Überstunden aufgebaut.
Bei Abgabe des Arbeitszeitnachweises bittet AN um Auszahlung der Überstunden.
AG besteht aber auf Abbau durch Freizeitausgleich u.legt ein genaues Datum fest.
Im Arbeitsvertrag steht lediglich "...Überstunden in der Regel durch Freizeitausgleich..." (aber nicht im Bezug auf gekündigte Arbeitsverhältnisse !)
Frage: darf der AG nach Kündigung Abbau der Überstunden durch Freizeitausgleich festlegen?
MfG
Überstundenabbau nach Kündigung?
13. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2018 | 18:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenabbau nach Kündigung?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ja.Zitatdarf der AG nach Kündigung Abbau der Überstunden durch Freizeitausgleich festlegen? :
#2
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 18:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok. Aber in anderen Foren habe ich gefunden dass nach Kündigung Abbau nicht mehr möglich ist, nur noch Auszahlung?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 18:45
Von
Status: Weiser (17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
Überstunden in Freizeit auszugleichen hat wohl Vorrang, wenn das aber nicht möglich ist, bleibt nur die Auszahlung.
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