Hallo,
ich hatte in diesem Jahr zwei einzelne Monate Elternzeit und der AG hat mir von meinen 30 Urlaubstagen 5 Tage abgezogen. Im ersten Monat habe ich während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet und im zweiten Monat war ich ein Monat daheim. Die Elternzeit begann jeweils mitten im Monat, sodass nach meiner Einschätzung der AG überhaupt keine Grundlage hat mir den Urlaub zu kürzen. Im zweiten Monat war ich zwar den vollen Kalendermonat zuhause, jedoch auch nur, weil ich nach einigen Urlaubstagen direkt in die Elternzeit übergegangen bin. Ist die Urlaubskürzung rechtens?
-- Editiert von zert am 13.12.2018 19:59
Urlaubskürzung bei Elternzeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
doppelt gemoppelt
Anfrage ist zweifach da.
Die Konstellationen sind unterschiedlich. Ich hatte die anderen Threads schon gelesen, jedoch fand ich noch keine Antwort auf meine Frage.
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Die Rechtslage ist super simpel: Nur für komplette Kalendermonate in Elternzeit darf der Urlaubsanspruch gekürzt werden. Wurde in einem Monat auch nur für einen Tag keine Elternzeit beantragt dann darf für diesen Monat der Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. Das hat der Gesetzgeber explizit so festgelegt.
Merke: Schlaue Eltern beginnen und beenden die Elternzeit niemals am Monatsanfang bzw. Monatsende.
Danke für die Antwort, Osmos.
Die Eltern können so schlau sein wie sie wollen, aber die Elternzeit startet immer mit dem Tag des Geburtstages. Ist das Kind am 1. eines Monats geboren, so fängt die Elternzeit auch immer am 1. an. Ist das Kind am 8. eines Monats geboren, dann können die Eltern auch dumm sein und werde die Elternzeit auch nicht auf den 1. eines Monats verlegen können, weil diese eben erst am 8. beginnt. Also legt das Kind fest, ob es in ein dummes oder kluges Elternhaus hinein geboren wird. :D Kurzum: Den Elternzeitmonat kann man frei wählen, jedoch nicht den Tag.
Zitatdie Elternzeit startet immer mit dem Tag des Geburtstages. :
Ne, Elternzeit beginnt immer an dem Tag, ab welchem diese Beantragt wird. Hierfür ist der Tag der Geburt vollkommen unerheblich. Entscheidend ist dies nur für die Zahlung der Elterngeldes.
Ist das Kind am 8. geboren und du gehst ab 1. in elternzeit, wird erst ab dem 8. Elterngeld bezahlt. Somit hat man zu Beginn des Elternzeitmonats unbezahlte Tage und die verbleibenden Tage 1. - 7. des Folgemonats werden ebenfalls nicht ausbezahlt (bei nur 1 Monar Elternzeit am Stück).
Okay, ich denke für fast alle ist es eine Grundbedingung, dass man bezahlt in Elternzeit geht. Dann müsste es korrekterweise heißen: Die bezahlte Elternzeit startet mit dem Tag der Geburt...
Die Möglichkeit zur bezahlten Elternzeit beginnt dann, ja.
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