Ich war in der Klinik nach 63 StGB. Jetzt hab ich wieder Fürungasufsicht bekommen. Worauf muss ich achten wenn ich im Ausland zb. Österreich Urlaub machen möchte bzw. Ist das überhaupt möglich? Oder würde ich damit gegen die Führungsaufsicht verstoßen?
LG
Führungsaufsicht Urlaub im Ausland
13. Dezember 2018
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Frage vom 13. Dezember 2018 | 20:44
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungsaufsicht Urlaub im Ausland
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2018 | 07:39
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Kommt drauf an, was für Weisungen erteilt wurden. Prinzipiell ist Auslandsurlaub möglich
Und jetzt?
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