Hallo zusammen,
aktuell bin ich als Personalvermittler bei Unternehmen X beschäftigt. Mein Gehalt setzt sich aus Fixgehalt + Provision zusammen. Nun habe ich zum Januar 2019 gekündigt, allerdings würden mir noch Provisionen zustehen, da Mitarbeiter erst zu einem späteren Zeitpunkt anfangen. Das heiß der komplette Prozess wurde bereits durch mich betreut und jetzt hieße es nur noch Daumendrücken, dass der Mitarbeiter auch wirklich anfängt. Jetzt frage ich mich ob mir die Provision noch zusteht. In meinem Vertrag finde ich dazu folgendes: "Im Falle einer arbeitnehmerseitigen Kündigung, egal aus welche Grund, behält sich Unternehmen X die Auszahlung der Provision (bis zur endgültigen Begleichung des Kunden) vor. Bei Kündigung des Anstellungsverhältnisses gilt diese Vereinbarung ebenso gemäß den einschlägigen anstellungsvertraglichen Kündigungsfristen als gekündigt." Hatte jemand bereits den Fall oder kann mir näheres sagen? Vielen Dank!
Provision bei Kündigung
14. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Dezember 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision bei Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten