Unfallflucht ohne Vorsatz

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505474-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallflucht ohne Vorsatz

Hallo,
Mein Freund hat auf einem Perkplatz gewendet und dabei ein Geräusch vernommen. Er ist ausgestiegen um der Ursache auf den Grund zu gehen und mit einer Taschenlampe im Dunkeln unser Auto und das nebenstehende inspiziert. Er konnte keinen Schaden sehen. Auf der anderen Seite war ein Gebüsch und an unserem Auto Kratzer die für einen Kontakt mit diesem sprechen. Er ist deshalb wieder eingestiegen und weitergefahren. Er hat sogar gesehen das er dabei beobachtet wurde. Nun musste er sich als beschuldigter zur Fahrerflucht äußern. An dem anderen Auto sei ein Schaden von 1600 Euro entstanden. An unserem Auto ist ein 2 cm langer Kratzer zu sehen, der unter der staubschicht nicht zu sehen war. In dem Auto saßen noch zwei Leute die seine Intention sich bei einem möglichen Unfall korrekt zu verhalten bestätigen können. Was ist hier zu befürchten? Das Verfahren gefährdet aktuell sogar die Einstellung bei der Polizei. Gibt es Möglichkeiten das Verfahren zu beschleunigen? Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 12:22

-- Thema wurde verschoben am 18.12.2018 12:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nun ja, das dürfte halbwegs schlecht aussehen. Offensichtlich gibt es Zeugen dafür, dass er davon ausging, dass es einen Zusammenstoß gegeben hat. Ansonsten wäre er ja nicht leuchtenderweise mit der Taschenlampe unterwegs gewesen.

Mit dem Staub bedeckten Kratzer ist es auch etwas merkwürdig. Ist der über Nacht wieder zugestaubt? Oder kam der Kratzer ins Auto ohne den darüberliegenden Staub zu entfernen?

Das Mindeste wäre gewesen, einen Zettel zu hinterlassen:" Möglicherweise habe ich Ihr Auto touchiert. Ich konnte bei der Dunkelheit jedoch keinen Schaden entdecken. Falls doch ein Schaden entstanden sein sollte, kontaktieren Sie mich bitte unter meiner Anschrift....., Telefon..........."

Eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen gibt es nicht.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.12.2018 15:51

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Im übrigen hört man es tatsächlich, ob man einen Busch touchiert oder ein Auto. Das mit dem Staub ... verstehe ich einfach nicht,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Und, passen die beiden Schäden zusammen?
Das wäre immerhin ein Indiz. Aber auch nicht mehr oder weniger. Ich kann auch ein Auto beschädigen, ohne dass ich selbst (offensichtliche) Schäden an meinem PKW erzeuge (selbst erlebt: Golf nimmt Hilux die Vorfahrt, Kuhfänger sticht Golf :crazy: )

In Anbetracht der Tatsache, dass nebst "lapidaren" Geldforderungen und mehr oder weniger dramatischen Führerscheinrechtlichen Konsequenzen auch definitiv langzeit-lebenseinschneidende Konsequenzen im Raum stehen, würde ich in diesem Fall klar zur Konsultation eines Anwalts raten. Die Chance, dass der Freund mit zwei blauen Augen und vielleicht noch einem wackeligen Zahn aus der Sache rauskommt sind die Kosten vielleicht wert. Wobei ich sagen muss, dass ich nicht die genauen Einstellungsbedingungen der Polizei kenne. Wenn da schon sowas wie sinngemäß "sie mussten 30 Tage den Führerschein abgeben" ein Hinderungsgrund ist, sollte man sein Energie vielleicht wirklich gleich in die Suche eines neuen Betätigungsfeldes stecken. Eine Fahrerflucht, so es denn eine war, kann auch durchaus eingestellt (ggf. mit Auflagen) werden. Da kommt es aber wirklich auf die exakte Verhaltensweise an.

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