Hallo miteinander, ich habe 2 Fragen:
1:
Angenommen jemand bestellt eine illegale Droge über das Internet und die Polizei fängt diese Substanz ab. Ist es dann gängige Praxis der Polizei, weitere Bestellungen wissentlich nicht abzufangen, damit sich Beweismaterial gegen die Person anhäuft?
2:
Darf die Polizei bei einem Vorladungsschreiben wissentlich Straftaten nicht auflisten? (Um damit später einen Prozess zu gewinnen?)
allgemeiner Verstoß btmg (Versuch)
15. Dezember 2018
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Frage vom 15. Dezember 2018 | 15:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
allgemeiner Verstoß btmg (Versuch)
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Ist es dann gängige Praxis der Polizei, weitere Bestellungen wissentlich nicht abzufangen,
Nein
Zitat:damit sich Beweismaterial gegen die Person anhäuft?
Das häuft sich auch an, wenn die Sendungen abgefangen werden. Insbesondere wenn die Sendungen aus dem Ausland kommen ist der Tatbestand (Einfuhr) ohnehin bereits vollendet, es ist also nicht nur ein Versuch.
Zitat:Darf die Polizei bei einem Vorladungsschreiben wissentlich Straftaten nicht auflisten?
Sicher
Zitat:Um damit später einen Prozess zu gewinnen?
Abgesehen davon, dass die Polizei keine "Prozesse gewinnt" oder verliert, lässt sich mit "nicht aufgelisteten Straftaten" ohnehin nichts gewinnen oder verlieren.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2018 | 23:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Anwort! Ich habe noch 2 weitere Fragen, ich würde mich über deine Einschätzung freuen.
Zitat:Das häuft sich auch an, wenn die Sendungen abgefangen werden. Insbesondere wenn die Sendungen aus dem Ausland kommen ist der Tatbestand (Einfuhr) ohnehin bereits vollendet, es ist also nicht nur ein Versuch.
Mal angenommen alle Sendungen kamen aus dem Innland und nur die erste Sendung wurde abgefangen. Ist dann davon auszugehen, dass die Polizei nur von einer Sendung Bescheid weiß? (In der Vorladung stünde sowas wie: Allgemeiner Verstoß (§29 BtMG ) - mit der Substanz X in Pulver, kristalliner oder flüssiger Form (Versuch) am 12.06.2018, 10:00 Uhr in Köln, Altstadt
Wäre eine Akteneinsicht durch einen Anwalt in diesem Fall eine wichtige Investition?
Danke im Vorraus. Es ist echt schön zu sehen, dass es noch hilfsbereite Personen gibt!
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Mal angenommen alle Sendungen kamen aus dem Innland und nur die erste Sendung wurde abgefangen. Ist dann davon auszugehen, dass die Polizei nur von einer Sendung Bescheid weiß?
Das kann man nicht vorhersagen, weil es auch darauf ankäme, wann und wo gegebenenfalls weitere Sendungen abgefangen wurden. Wenn alle anderen Sendungen "durchgekommen" sind, und das schon ein Weilchen her ist, ist davon auszugehen, dass die Polizei nichts davon weiß.
Zitat:Wäre eine Akteneinsicht durch einen Anwalt in diesem Fall eine wichtige Investition?
Ja
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.12.2018 14:09
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