Frage zu Nebenkostenabrechnung bei gemieteter DHH

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jafs79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Nebenkostenabrechnung bei gemieteter DHH

Guten Abend,

folgende Situation - wir leben in einer angemieteten DHH.
Beide Häuser gehören dem selben Vermieter.
Strom, Gas und Wasser werden direkt mit dem Versorger abgerechnet.
Die restlichen Posten, wie Hausmeister, Dachrinnenreinigung, Versicherung etc. rechnet der Vermieter in der Abrechnung zusammen und legt diese nach Personen um. Die Häuser sind komplett identisch - ist das nun rechtens, auch wenn es natürlich ungerecht ist? Ich zahle, da wir drei Kinder haben, viel höhere Anteile als die Nachbarn, die dort zu zweit wohnen?
Über Antworten würde ich mich freuen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Ist die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart?

Wenn nicht muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Jafs79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...ja, leider. Dann wird man wohl nix machen können, oder? Frage mich eigentlich nur, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man ein Einfamilienhaus genauso abrechnet, wie eine Mietwohnung? Beide Parteien bewohnen ja das gleiche Haus, aber wir zählen mehr als das doppelte für Hausmeisterkosten etc?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Jafs79):
Frage mich eigentlich nur, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man ein Einfamilienhaus genauso abrechnet, wie eine Mietwohnung?


Es ist ein Haus mit 2 Wohnungen. Nicht 2 separate Häuser.

Zitat (von Jafs79):
...ja, leider. Dann wird man wohl nix machen können, oder?


Leider nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jafs79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Hilfe. So hab ich es noch nicht gesehen....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jafs79):
auch wenn es natürlich ungerecht ist?

Verstehe ich nicht, wo soll denn da die Ungerechtigkeit sein?

In dem einen Hausteil profitieren 2 Personen davon, im anderen Hausteil profitieren 3 Personen davon.
Gerechter geht es doch gar nicht?



Zitat (von Jafs79):
Dann wird man wohl nix machen können, oder?

Doch, denn es ist nicht verboten, das die 2 Parteien sich zusammensetzen und dann eine neue Abrechnung aushandeln und vertraglich vereinbaren würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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