Guten Abend,
folgende Situation - wir leben in einer angemieteten DHH.
Beide Häuser gehören dem selben Vermieter.
Strom, Gas und Wasser werden direkt mit dem Versorger abgerechnet.
Die restlichen Posten, wie Hausmeister, Dachrinnenreinigung, Versicherung etc. rechnet der Vermieter in der Abrechnung zusammen und legt diese nach Personen um. Die Häuser sind komplett identisch - ist das nun rechtens, auch wenn es natürlich ungerecht ist? Ich zahle, da wir drei Kinder haben, viel höhere Anteile als die Nachbarn, die dort zu zweit wohnen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Frage zu Nebenkostenabrechnung bei gemieteter DHH
16. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2018 | 17:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Nebenkostenabrechnung bei gemieteter DHH
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 17:18
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Ist die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart?
Wenn nicht muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 17:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
...ja, leider. Dann wird man wohl nix machen können, oder? Frage mich eigentlich nur, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man ein Einfamilienhaus genauso abrechnet, wie eine Mietwohnung? Beide Parteien bewohnen ja das gleiche Haus, aber wir zählen mehr als das doppelte für Hausmeisterkosten etc?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 18:16
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatFrage mich eigentlich nur, ob das rechtlich in Ordnung ist, dass man ein Einfamilienhaus genauso abrechnet, wie eine Mietwohnung? :
Es ist ein Haus mit 2 Wohnungen. Nicht 2 separate Häuser.
Zitat...ja, leider. Dann wird man wohl nix machen können, oder? :
Leider nicht.
#4
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 19:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Hilfe. So hab ich es noch nicht gesehen....
#5
Antwort vom 16. Dezember 2018 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatauch wenn es natürlich ungerecht ist? :
Verstehe ich nicht, wo soll denn da die Ungerechtigkeit sein?
In dem einen Hausteil profitieren 2 Personen davon, im anderen Hausteil profitieren 3 Personen davon.
Gerechter geht es doch gar nicht?
ZitatDann wird man wohl nix machen können, oder? :
Doch, denn es ist nicht verboten, das die 2 Parteien sich zusammensetzen und dann eine neue Abrechnung aushandeln und vertraglich vereinbaren würden.
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten