Genehmigung Urlaubsplanung

16. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
AN_mit_Frage
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung Urlaubsplanung

Guten Abend,
in meiner Firma gibt es keine Vorgaben, wann der Urlaub eingereicht werden soll. Ich habe für 2019 jedoch vor 2 Wochen meine Urlaubswünsche bis September 2019 per E-Mail an den Chef geschickt. Da ich nächstes Jahr heirate, würde ich im nächsten Jahr gerne im Vorfeld planen können. Einen Betriebsrat haben wir nicht und mit meinen Kollegen habe ich das auch extra schon abgesprochen.
Nun meine Frage: Wie lange muss ich noch auf eine Antwort meines Chefs warten oder gilt der Antrag nach 14 Tagen schon als abgelehnt?
Ich danke vorab für Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AN_mit_Frage):
per E-Mail

Die ist wohl nicht angekommen. Oder hat man einen Zustellnachweis erhalten?



Zitat (von AN_mit_Frage):
oder gilt der Antrag nach 14 Tagen schon als abgelehnt?

Die Tendenz ist eher gegenläufig, wenn ein nachweisbar zugestellter Urlaubsantrag der entsprechend der betrieblichen Vorgaben gestellt wurde nicht eindeutig abgelehnt wird, gilt er nach 4-6 Wochen als genehmigt.


Dennoch sollte man hier erstmal die Kommunikation mit dem Chef suchen und nachfragen, um keinen Unfrieden zu stiften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... gilt er nach 4-6 Wochen als genehmigt (Harry)

Das ist richtig und doch problematisch. Denn: aufgrund dieser Annahme in Urlaub zu fahren bzw. zu gehen, ist dann doch hoch riskant. Deswegen unbedingt rechtzeitig genug vergewissern, dass der Urlaub wirklich genehmigt ist, damit notfalls Zeit bleibt, vors Arbeitsgericht zu gehen, um das Nein gerichtlich ersetzen zu lassen.

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