GEZ möchte doppelt Geld

17. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ möchte doppelt Geld

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor nicht all zu langer Zeit erhielt ich Post von der GEZ. Ich soll bitte 420€ für die letzten ~2 Jahre zahlen.

Ich möchte an dieser Stelle kurz den hintergrund erklären: Meine Eltern und ich lebten seit ~20 Jahren in einer Wohnung, und zahlen regelmäßig den Beitrag. Nach dem Tot meines Vaters vor 8 Jahren hat meine Mutter alles auf sich umschreiben lassen, und zahlt weiterhin. Vor wenigen Jahren hat meine Mutter erneut geheiratet, ist umgezogen, und zahlt nach wie vor die Beiträge. Ich wohne mittlerweile allein in der wohnung, und erstatte meiner mutter sämtliche anfallenden kosten. Im prinzip ist die wohnung auch zweitwohnsitz meiner mutter, da wir beide eigentümer sind. Wir können auf dem kontoauszug nachweisen, das permanent gezahlt wird.

Versuche das telefonisch zu regeln klappen nicht, da müsse man einen brief schreiben. Briefe kommen nicht an, oder bleiben unbeantwortet. Ich sehe es nicht ein, die Gebühr doppelt zu zahlen.

Wie sollen wir vorgehen?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Nach dem Tot meines Vaters vor 8 Jahren hat meine Mutter alles auf sich umschreiben lassen, und zahlt weiterhin. Vor wenigen Jahren hat meine Mutter erneut geheiratet, ist umgezogen, und zahlt nach wie vor die Beiträge.

Sie zahlt also Beiträge für die Wohnung in der sie nun aktuell wohnt.



Zitat (von Protagonist):
Im prinzip ist die wohnung auch zweitwohnsitz meiner mutter, da wir beide eigentümer sind.

Und beim Einwohnermeldeamt ist diese Wohnung auch auf die Mutter als Zweitwohnsitz angemeldet?



Falls nicht, wird man um die Nachzahlung nicht herumkommen, da man als Verantwortlicher Inhaber für diese Wohnung nicht zahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sie zahlt also Beiträge für die Wohnung in der sie nun aktuell wohnt.


Wenn der Umzug beim Beitragsservice nicht gemeldet wurde, zahlt die Mutter noch immer den Beitrag für die alte Wohnung.

Zitat (von Protagonist):
Briefe kommen nicht an, oder bleiben unbeantwortet.


Man schickt sowas per Einschreiben.

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#3
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur ersten Frage:
Meiner Mutter ihr Mann zahlt den Beitrag für die Wohnung in der meine Mutter und ihr Mann wohnen.

Meine Mutter zahlt den Beitrag für die Wohnung in der ich wohne, da die wohnung und beiden gehört.

Zur zweiten Frage:
Ich weiss nicht ob die Wohnung in der ich wohne als Zweitwohnsitz beim EMA angegeben wurde.
Spielt das eine Rolle?
Sie zahlt ja eh...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Spielt das eine Rolle?


Nein.

Man schickt dem Beitragsservice dann jetzt genau 1 Einschreiben.
Darin teilt man mit, dass der Beitrag für die jetzige Wohnung unter der Beitragsnummer XXXXXXX (Nummer der Mutter) lückenlos beglichen wurde.


-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2018 12:08

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#5
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaub ich werde missverstanden.

Es geht nicht um die wohnung in der meine mutter jetzt wohnt.
Das zahlt ihr mann, und damit ist auch alles in ordnung.

Die GEZ möchte geld von mir haben, für die wohnung in der ich wohne.
Das zahlt meine mutter seit jahren, und nun wollen sie von mir auch nochmal geld.
Die wohnung in der ich wohne ist gleichzeitig (nie genutzter) zweitwohnsitz meiner mutter.
Ich weiss nur nicht ob amtlich beim EMA hinterlegt.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Ich habe Dich nicht missverstanden, Du dann wohl eher mich.

Der Beitrag für die Wohnung in der Du wohnst, wird von deiner Mutter bezahlt, deswegen teilst Du dem Beitragsservice die Teilnehmernummer deiner Mutter mit.

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#7
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Schön das wir nicht aneinander vorbei geredet haben.

Ja, aber so weit war ich schon.
Ich habe es einmal online gemacht, da kam paar tage später ein brief, die nummer unter der meine mutter schon immer zahlt, gehört zu einem anderen haushalt.

Und ein brief mit dem selben wortlaut blieb unbeantwortet.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Die GEZ möchte geld von mir haben, für die wohnung in der ich wohne.

Zu Recht.



Zitat (von Protagonist):
Das zahlt meine mutter seit jahren, und nun wollen sie von mir auch nochmal geld.

Nein, das tut sie ja eben nicht.

Die Beitragskonten beim Beitragsservice werden ausschließlich personenbezogen geführt und nicht wohnungsgebunden.
Vereinfacht gesagt: zieht die Mutter um, zieht auch das Beitragskonto beim Beitragsservice mit in die neue Wohnung.



Zitat (von Protagonist):
Meiner Mutter ihr Mann zahlt den Beitrag für die Wohnung in der meine Mutter und ihr Mann wohnen.

Dann werden für die Wohnung in der die Mutter wohnt also die Beiträge doppelt gezahlt. Da sollte man dann unter Beifügung entsprechender Nachweise eine Erstattung beantragen. Sinnigerweise sollte das die Mutter machen und die Erstattung dann dem Sohn überweisen.



Zitat (von Protagonist):
Die wohnung in der ich wohne ist gleichzeitig (nie genutzter) zweitwohnsitz meiner mutter.

Finde den Widerspruch ... ein nie genutzter Wohnsitz ist schlicht und ergreifend kein Wohnsitz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann möge man mir bitte erklären, wieso es eine Rolle spielt, wer für die Wohnung zahlt.

Wo meine letztendlich wohnt, geht die GEZ einen feuchten an.
Sie bekommen für 2 Haushalte Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Sie bekommen für 2 Haushalte Geld.


Das wäre noch zu beweisen.

Zitat (von Protagonist):
Dann möge man mir bitte erklären, wieso es eine Rolle spielt, wer für die Wohnung zahlt.

Spielt es nicht. Es muss nur für die Wohnung bezahlt werden. Und angesichts dieser Aussage:

Zitat (von Protagonist):
da kam paar tage später ein brief, die nummer unter der meine mutter schon immer zahlt, gehört zu einem anderen haushalt.


wird für die Wohnung eben NICHT bezahlt, sondern für eine andere.
Und wenn halt für die jetzige Wohnung deiner Mutter 2mal bezahlt wird, dann freut das den Beitragsservice, aber es führt nicht dazu, dass du nicht bezahlen musst.

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#11
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn der Umzug beim Beitragsservice nicht gemeldet wurde, zahlt die Mutter noch immer den Beitrag für die alte Wohnung.


Das macht sie nicht, wenn sie sich beim Einwohnermeldeamt korrekt umgemeldet hat.

Selbst wenn die Dame Ihren Umzug nicht offiziel beim Beitragsservice angezeigt hat, gleicht der Beitragsservice die Daten automatisch an, sobald der Meldedesatz über den Umzug dort eintrudelt. Nennt sich regelmäßiger Meldedatenabgleich.

Wenn du mir nicht glaubst, ruf beim Beitragsservice an, und frag nach.

Du wirst diese Auskunft bekommen, weil es genau so praktiziert wird. Aber lass dich durchstellen, und dich nicht vom Callcenter abwimmeln. Die "erste Instanz" hat deutlich weniger Kompetenz wie die zweite. Ich kann das mit dem Umschreben mit Gewissheit sagen, weil ich die Erfahrung selber schon aktiv gemacht habe. Wollte meine neue Anschrift durchgeben, dabei war sie schon geändert (EMA war schneller).

Einzige Lösung hier ist folgende:

Dem Beitragsservice mitteilen, dass für die Wohnung für die die Dame tatsächlich - wenn auch ungewollt - zahlt, bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Wenn dann aus Kulanzgründen (grundsätzlich geht eine Abmeldung nicht rückwirkend) Geld erstattet wird, damit die neuen Schulden begleichen und intern verrechnen.

-- Editiert von Dezent am 17.12.2018 17:32

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#12
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zum Teil ist es so wie oben erwähnt.

Da meine Mutter knapp 100km entfernt wohnt, sehen und sprechen wir nicht täglich.

Soe hat beim EMA den Umzug angegenen.
Und zahlt für die Wohnung in der Sie mit Ihrem mann wohnt, doppelt.
Einmal Sie, einmal Er.

Nachweisen können wir natürlich die Zahlungen anhand der Kontoauszüge.

Den Brief zur Klarstellung des Sachverhaltes hat meine mutter per einschreiben verschickt.
Dennoch hatte ich die Tage wieder eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten.

Diese infos habe ich eben während eines telefonates von ihr erhalten.

Wie sollen nun vorgehen?

Habe gerade das „Edit" des letzten Beitrages gelesen.
Danke. Mal sehen was draus wird.

-- Editiert von Protagonist am 17.12.2018 17:33

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Also zum Teil ist es so wie oben erwähnt.


Zitat (von Protagonist):
Und zahlt für die Wohnung in der Sie mit Ihrem mann wohnt, doppelt.
Einmal Sie, einmal Er.


:rock: Sag ich doch...

Zitat (von Protagonist):
Den Brief zur Klarstellung des Sachverhaltes hat meine mutter per einschreiben verschickt.
Dennoch hatte ich die Tage wieder eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten.


Die Rechnungslegung läuft vermutlich automatisch, alles andere würde mich bei so einer großen Einrichtung wundern.

Aufgrund es Gerichtsurteiles zu Nebenwohnungen haben die vermutlich die Hütte voll mit Arbeit und hängen bei der Beantwortung hinter. Die Rechnung ist bestimmt rausgegangen, ohne das jemand euren Brief bisher aktiv gelesen hat (vielleicht mal abgesehen von dem Telefonmenschen, mit dem du gesprochen hast). Wer weiß, wo der auf dem Stapel liegt...

Zitat (von Protagonist):
Wie sollen nun vorgehen?


Gibt zwei Möglichkeiten:

1. Stur stellen und abwarten.
2. Rundfunkbeitrag zahlen.

Grundsätzlich ist Punkt 2. zu empfehlen.

Zum einen ist der Rückstand von dir bzw. zu deinem Beitragskonto zu zahlen.

Zum anderen hätten selbst ein formeller Widerspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Du müsstet erst zahlen, und bekämst bei einer Entscheidung zu deinen Gunsten Geld zurück.

Ich kann mir vorstellen, dass sich das Problem nach entsprechende Schilderung schlagartig löst, wenn euer Brief "an der Reihe" ist.

Man kann natürlich auch einfach (nochmal) anrufen, den Sachverhalt nachdem er jetzt halbwegs klar ist ansprechen, und freundlich bitten, dass die Rechnung erstmal bis zur Bearbeitung des Anliegens zurückgestellt wird. Ob die das machen weiß ich aber nicht.


-- Editiert von Dezent am 17.12.2018 17:43

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Protagonist):
Wie sollen nun vorgehen?


Du zahlst deinen Beitrag.

Deine Mutter kümmert sich um eine Rückerstattung der doppelt gezahlten Beiträge.

Und kommt gar nicht erst auf die Idee, das irgendwie verrechnen zu lassen, es sind zwei völlig getrennte Vorgänge aus Sicht des Beitragservice, deswegen wird das nicht funktionieren.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst zukünftig muss meine mutter bei den zahlungen den neuen Verwendungszweck/Beitragsnummer angeben, den man mir im vorletzten Brief mitgeteilt hat.

Mal sehennob das irgendwie klappt, die doppelt gezahlten Beiträge zurück zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Protagonist):
Wie sollen nun vorgehen?

Du zahlst deinen Beitrag.

Deine Mutter kümmert sich um eine Rückerstattung der doppelt gezahlten Beiträge.

Und kommt gar nicht erst auf die Idee, das irgendwie verrechnen zu lassen, es sind zwei völlig getrennte Vorgänge aus Sicht des Beitragservice, deswegen wird das nicht funktionieren.


Exakt so sieht es aus!

Zitat (von Protagonist):
Das heisst zukünftig muss meine mutter bei den zahlungen den neuen Verwendungszweck/Beitragsnummer angeben, den man mir im vorletzten Brief mitgeteilt hat.


...und das wäre der Weg zum Ziel.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Das heisst zukünftig muss meine mutter bei den zahlungen den neuen Verwendungszweck/Beitragsnummer angeben, den man mir im vorletzten Brief mitgeteilt hat.
...und das wäre der Weg zum Ziel.


NEIN!
Deine Mutter zahlt zukünftig gar nichts mehr, sie gibt die Beitragsnummer ihres Mannes an.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Dezent):
Das heisst zukünftig muss meine mutter bei den zahlungen den neuen Verwendungszweck/Beitragsnummer angeben, den man mir im vorletzten Brief mitgeteilt hat.
...und das wäre der Weg zum Ziel.


NEIN!
Deine Mutter zahlt zukünftig gar nichts mehr, sie gibt die Beitragsnummer ihres Mannes an.


Doch. Und daran ändert sich auch durch Großbuchstaben nichts.

Du hast etwas übersehen:

Zitat (von Protagonist):
Ich wohne mittlerweile allein in der wohnung, und erstatte meiner mutter sämtliche anfallenden kosten.


Scheinbar haben Sohn und Mutter untereinander geregelt, dass die Mutter für den Sohn zahlt.

Wenn Sie das will, kann sie das doch machen. Warum "NEIN!"??? :???:

Natürlich wäre es "normal" wenn der Sohn seine Zahlungen selber übernimmt. Aber ist kein Problem, wenn die Mutter für den Sohn Zahlungen tätigt, wenn dies intern so gewünscht wird.

Ich habe diese Vorgehensweise nicht vorgeschlagen. Ich habe nur bestätigt, dass es so gemacht werden kann.

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Du vergisst dabei aber, dass die Mutter gerne für die Beitragsnummer des Sohnes bezahlen kann, allerdings entstehen dann auf ihrem eigenen Beitragskonto Rückstände, solange sie sich selbst nicht abmeldet. Insofern ist der Weg zum Ziel unvollständig.


Ich habe nichts vergessen.

Die Mutter sollte sich abmelden, so dass für sie gar keine Beiträge mehr anfallen. Siehe hier:

Zitat (von hiphappy):
Deine Mutter kümmert sich um eine Rückerstattung der doppelt gezahlten Beiträge.


In Post 15 habe ich exakt dieses Zitat als Teil der Lösung mit eingebunden und mich an keiner Stelle davon wieder distanziert.

Geld zurück gibt es nur, wenn geklärt wurde, dass keine separate Beitragspflicht für die Mutter vorliegt. Wenn das geklärt ist, wird zukünftig auch nichts mehr berechnet. Die Mutter kann für den TS als Zahler agieren, für den Haushalt der Mutter zahlt deren neuer Ehemann.

Alles stimmig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Protagonist
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen schönen und guten Tag allen zusammen,

lange ist es her, nun melde ich mich nochmal zu Wort.

Nachdem wir der GEZ einen Brief geschrieben haben, lag heute deren Antwort im Briefkasten.

Und zwar folgendes:
Das Konto das die GEZ für mich angelegt hat, wurde storniert.

Schade das es zig Versuche gebraucht hat, denen den sachverhalt zu schildern, aber Hauptsache die Angelegenheit ist nun erledigt.

Es bleibt also nach wie vor dabei:
Ich zahle nichts, sondern meine Mutter, für die Wohnung die uns beiden gehört.

Meiner Mutter ihr Mann für die Wohnung, in der er mit meiner Mutter lebt.

Ich bedanke mich für eure zahlreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Leider erfahren wir nicht oft wie es ausgegangen ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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Und jetzt?

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