Rechte und Pflichten als gesetzlicher Betreuer

29. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Rechte und Pflichten als gesetzlicher Betreuer

Guten Abend,

mein Schwiegervater ist just an Heiligabend von seinem Vermieter mit dem Verdacht eines Schlaganfalls ins Krankenhaus eingeliefert worden. In der Vergangenheit erlitt er schon zwei kleinere Schlaganfälle, aus denen eine Beeinträchtigung des rechten Arms resultierten. Er war bisher als Postzusteller berufstätig und hat hier täglich etwa 10 Stunden gearbeitet, nur aus Angst vor einem Jobverlust. Als er diesmal eingeliefert wurde, bestätigte sich die Annahme des Schlaganfalls leider erneut. Sein rechter Arm ist nicht mehr so bewegungsfähig, gleiches gilt für die Hand. Daher kann er mir keine Vollmacht unterschreiben. Im Gespräch mit der Bereitschaftsärztin am heutigen Tag als wir ihn besuchten, wurde deutlich, dass es um seine Geschäftsfähigkeit nicht mehr gut bestellt ist und daher eine Betreuung angeraten wurde. Mein Schwiegervater wünscht sich dass ich diese Betreuung übernehme, dem bin ich auch nicht so abgeneigt, allerdings möchte ich wissen was dann auf mich zukommt. Welche Rechten und Pflichten habe ich als Betreuer? Was muss ich dem Betreuungsgericht gegenüber tun? Wie sehen meine Rechenschaftspflichten aus?

Kann mir dies hier jemand skizzieren? Die Betreuung soll die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern, Regelung des Postverkehrs, Wohnungsangelegenheiten beinhalten.

Gibt es eine Alternative zur Betreuung? Kann mich der Schwiegervater anderweitig bevollmächtigen?

Viele Grüße

-- Editiert von DerPilz am 29.12.2018 23:14

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 137x hilfreich)

Hallo, tut mir sehr leid, was mit deinem Schwiegervater passiert ist.
Ich kann dir hier keine rechtlich fundierten tipps geben, aber da ich selbst seit Jahren die Betreuerin meiner Mutter bin und auch für meinen Vater eine Vorsorgevollmacht hatte, kann ich dir praktische Tipps geben.
als erstes: du schreibst, dass dein Schwiegervater mit dem rechten Arm und der Hand nicht kann und deshalb keine Vorsorgevollmacht unterschreiben kann. Ich denke, wenn dein Schwiegervater mit der linken Hand vor neutralen Zeugen (Arzt, Krankenschwester o.ä.) eine Vorsorgevollmacht unterschreibt, die dann auch noch, nach dem KH-Aufenthalt, von einem Notar bestätigt wird, ist das okay. Und eine Vorsorgevollmacht ist in jedem Fall besser als eine Betreuung.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ich denke, wenn dein Schwiegervater mit der linken Hand vor neutralen Zeugen (Arzt, Krankenschwester o.ä.) eine Vorsorgevollmacht unterschreibt, die dann auch noch, nach dem KH-Aufenthalt, von einem Notar bestätigt wird, ist das okay.

Die Vollmacht muss vor dem Notar unterzeichnet werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der Schwiegervater muss doch nichts unterschreiben. ES wird ein Antrag beim Gericht gestellt und gut ist. In der Regel haben die Krankenhäuser entsprechende Forumlare da, der Sozialdienst des Krankenhauses hilft da weiter und gut ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also, wir haben die Betreuung vorerst verschoben und behelfen uns mit einer Generalvollmacht weiter. Diese soll demnächst auch notariell beurkundet werden, damit kann ich meinem Schwiegervater auch helfen. Ich habe diese Vollmacht bereits bei den entsprechenden Stellen eingereicht und mit der Klärung begonnen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
behelfen uns mit einer Generalvollmacht weiter.

Die ist zwar nur zweite Wahl, aber immerhin schon sehr hilfreich in allen Situationen.


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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Die Bank macht hier nur Probleme, weil die eine notariell beglaubigte Generalvollmacht akzeptieren. Eine solche Beglaubigung ist aber unglaublich teuer, außerdem ist der Schwiegervater bald in Reha, dann kann ich die Generalvollmacht nicht mehr beglaubigen lassen. Die Bank hat auch erklärt, dass ich dann bei jeder Überweisung das Original der notariell beglaubigten Generalvollmacht vorlegen muss, da diese immer kopiert und dem Überweisungsauftrag beigefügt wird.

Derzeit haben wir nur eine Generalvollmacht, bei der die Unterschrift hinein kopiert wurde. Der Schwiegervater kann mit rechts ja nicht mehr schreiben und mit links auch nicht. Daher mussten wir dies so machen. Er hat mir ausdrücklich unter Zeugen erlaubt seine Unterschrift zu nutzen. Damit ist es nicht mehr strafbar.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Derzeit haben wir nur eine Generalvollmacht, bei der die Unterschrift hinein kopiert wurde.

Das ist keine Generalvollmacht, das ist nichts.
Wer mir so was vorlegt bekäme die in der Mitte durchgerissen zurück oder eine Strafanzeige.



Zitat (von DerPilz):
Er hat mir ausdrücklich unter Zeugen erlaubt seine Unterschrift zu nutzen.

Dies hat man schriftlich von den Zeugen, mit Datum und Originalunterschrift?



Zitat (von DerPilz):
Die Bank hat auch erklärt, dass ich dann bei jeder Überweisung das Original der notariell beglaubigten Generalvollmacht vorlegen muss,

Die müsste man streng genommen bei jeder Handlung vorlegen, nicht nur bei der Bank.

Die gerichtliche Bestellung musste ich genau 1x vorlegen ...


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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Das ist Deine Meinung. Ich verfahre jetzt so und gut ist. Es ist nicht strafbar, dies wurde mir von mehreren Seiten, die sich damit auskennen, bestätigt. Bin ich froh diese Vollmacht bei Dir nicht zu benötigen. Mein Schwiegervater ist bereit zu bestätigen das ich die Unterschrift nutzen darf, damit besteht keine strafbare Handlung mehr. Ich komme damit sehr weit, die Stellen akzeptieren die Vollmacht, man sieht nicht das die Unterschrift kopiert wurde und ich versende sie auch immer per Fax.

Ich habe sogar eine Bandaufzeichnung davon. Meine Partnerin war zugegen als er mir dies erlaubt hat, sie kann dies mit ihrer Unterschrift bestätigen.

-- Editiert von DerPilz am 03.01.2019 21:02

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Diese soll demnächst auch notariell beurkundet werden,
Guter Ansatz vom 3.1. abends.
Zitat (von DerPilz):
Die Bank macht hier nur Probleme, weil die eine notariell beglaubigte Generalvollmacht akzeptieren.
Verständlich. Wieviel ist für dich unglaublich teuer für eine notarielle G-Vollmacht?
Zitat (von DerPilz):
Ich komme damit sehr weit, die Stellen akzeptieren die Vollmacht, man sieht nicht das die Unterschrift kopiert wurde und ich versende sie auch immer per Fax.
Nur die Bank akzeptiert nicht?
Welche Stellen hast du seit Beginn des Jahres schon mit der *kopierten Unterschrift* auf der G-Vollmacht beglückt? Die haben alle akzeptiert? Seit den paar Tagen in 2019 schon?
Alle Achtung!
Hoffentlich wirds kein Rohrkrepierer...

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Es ist nicht strafbar, dies wurde mir von mehreren Seiten, die sich damit auskennen, bestätigt.


Ich teile Harrys Meinung, Dein Verhalten ist nicht korrekt, weil Du die Vertragspartner bewusst täuscht.

Jeder, der das Fax erhält, muss davon ausgehen, dass es sich um ein Abbild von einem Original handelt. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Unterschrit ist ebenfalls ein Abbild.

Streng genommen sind alle Verfügungen, die auf diese Weise getätigt werden unwirksam.

Oben umschreibst du den Aufgabenbereich. Ich würde die Personensorge mit ausdrücklicher Erwähnung der Krankenvorsorge und ggf. auch die Finanzsorge mit hinzunehmen. Die Finanzsorge aber nur, wenn du keine Kontovollmacht hast.

Berry

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#12
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe die Vollmacht bereits an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialen Dienst, Vermieter etc. versendet und keiner hat bisher Probleme bereitet. Die notarielle Beglaubigung kostet 200 Euro und das ist für mich unglaublich viel Geld. Ich habe mich mit einem Juristen unterhalten, der mir erklärt hat, dass wenn mein Schwiegervater mir ausdrücklich erlaubt hat seine Unterschrift zu nutzen, dies nicht strafbar ist. Ich darf dann dessen Unterschrift kopieren. Diese Erlaubnis habe ich zum einen auf Band, ich habe ihn im Krankenhaus befragt und ihm erklärt dass ich dies aufzeichne, daher ist auch die Aufzeichnung nicht illegal und zum anderen war meine Partnerin, also dessen Tochter dabei, die dies bestätigen kann. Eine Ärztin sowie Krankenschwester waren auch anwesend. Die kann ich auch benennen. Die Vollmacht ist also nicht illegal zustande gekommen.

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 06.01.2019 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich habe die Vollmacht bereits an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialen Dienst, Vermieter etc. versendet
Ja, das mag sein. Wie sollten Sie auch Probleme bereiten? Am 3.1. hast du dich zu dieser Massnahme entschlossen.
Wann sollten die informierten Stellen reagieren?
Und was willst du eigentlich damit erreichen? Reine Info, dass dein Schwiegervater mal wieder schwerkrank ist?

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#14
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Er ist nicht "mal wieder" schwerkrank, er ist erstmals schwer krank. Bislang konnte er immer arbeiten und hat sich nicht unterkriegen lassen, insbesondere hat er nie fremde Hilfe in Anspruch genommen, dafür ist er auch nicht der Typ. Daher zeigt dies wie es um ihn steht, wenn er nun seine Angelegenheiten in fremde Hände gibt.

Ich muss mit der Krankenkasse das mit dem Krankengeld klären, die Reha koordinieren und organisieren, schauen ob er Anspruch auf Sozialleistungen hat, wenn er nun statt Lohn Krankengeld bezieht und ggf. derartige Leistungen für ihn beantragen, eventuell eine Rente beantragen usw. Die Vollmacht ist also schon notwendig und nicht nur für diese kleine "Reine Info". Das ist doch Blödsinn.

Mit der Krankenkasse und dem Sozialen Dienst bin ich bereits im Gespräch, nur mal so nebenbei.

-- Editiert von DerPilz am 06.01.2019 19:21

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Die Vollmacht ist also nicht illegal zustande gekommen.


Du willst es scheinbar nicht verstehen.

Es geht nicht darum, dass Du ohne Vollmacht handelst. Es geht darum, dass Du den Empfänger der Vollmacht täuscht, indem Du durch Vorlage einer Kopie eine schriftliche Originalvollmacht vorgaukelst.

Zitat (von DerPilz):
Ich darf dann dessen Unterschrift kopieren.
ja, darf man durchaus. Aber dies muss klar erkennbar sein. Große Unternehmen arbeiten recht häufig mit faksimilierten Unterschriften, aber nur dann, wenn die Handlung keiner Schriftform bedarf.

Berry

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#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Die notarielle Beglaubigung kostet 200 Euro und das ist für mich unglaublich viel Geld.
Dann wäre man doch besser zum Amtsgericht gegangen.... Wäre billiger gewesen, ein ganzes großes Stück.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
In der Vergangenheit erlitt er schon zwei kleinere Schlaganfälle, aus denen eine Beeinträchtigung des rechten Arms resultierten.
Ich kenn mich nicht wirklich aus mit Schweren Krankheiten, aber ich hielt 2 frühere Schlaganfälle für durchaus schwerwiegend.
Gute Besserung trotzdem!
Zitat (von DerPilz):
Ich muss mit der Krankenkasse das mit dem Krankengeld klären,
Achso. Ich ging davon aus, dass dein Schwiegervater noch arbeitet. Weil:
Zitat (von DerPilz):
Er war bisher als Postzusteller berufstätig und hat hier täglich etwa 10 Stunden gearbeitet, nur aus Angst vor einem Jobverlust.
Dann zahlt bei AU der Arbeitgeber nach Vorlage der AUB ja erstmal weiterhin Lohn. Und erst ab 7.Woche stellt sich die KK an.

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#18
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

das mit der Vollmacht und der Betreuung hat sich erledigt. Er hat heute behauptet, dass er nie Hilfe gewollt und mir auch keine Vollmacht erteilt hat. Damit habe ich dann alle Vollmachten zurückgegeben und den Unternehmen dies entsprechend erklärt. Es ist mir nun absolut egal wer sich um meinen Schwiegervater kümmert, wie er ans Krankengeld kommt, ob dieses pünktlich und zuverlässig gezahlt wird und ob er seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Dies hat er sich selbst eingebrockt. Gottseidank war meine Partnerin sowie eine Schwester und eine Ärztin zugegen als er mir die Vollmacht mündlich erteilt und einer Verwendung seiner Unterschrift zugestimmt hat, überdies habe ich dies auf Band. Daher habe ich hier keine Sorgen, aber diese Behauptung finde ich schon unverschämt und absolut inakzeptabel. Damit hat er aber auch seine Tochter, meine Partnerin einer Straftat indirekt bezichtigt, weil sie mit mir zusammen die Unterschrift auf die Generalvollmacht kopiert hat. Es ist absolut nicht in Ordnung erst nach Hilfe zu schreien, diese dann in Anspruch zu nehmen und dann zu behaupten, man hätte diese nicht gewollt. Das ist unfair und unverschämt und frech. Das geht gar nicht.

Er wird morgen (Dienstag) aus der Klinik entlassen, obwohl er bis Mittwoch noch drin bleiben sollte, weil dann die Reha beginnt. Die Krankenkasse bestand darauf, dass er bis dahin in der Klinik verbleibt, aber diese hatte wohl andere Pläne. Ich weiß nun nicht ob die Reha noch stattfindet, wenn er nach Hause gekommen ist. Sollte dem nicht so sein, weiß ich auch nicht, wie er weiterhin krankgeschrieben werden soll, denn zu seiner Hausärztin kommt er derzeit auch nicht. Er war der Meinung dass sein Vermieter sich um ihn kümmert, der dies aber komplett dementiert hat. Er bekommt daher absolut keine Hilfe von außerhalb, denn seine Kinder sind nicht in der Lage sich um ihn zu kümmern und verheiratet ist er nicht mehr. Fraglich wer dann für seine Pflege, dessen Haushalt sorgt und ihm beim Anziehen hilft. Aber auch nach der Reha ist nicht sicher dass er dies alles wieder allein kann. Ich werde ihm aber garantiert nicht dabei helfen die entsprechenden Anträge zu stellen. Ich bin aber nachweislich der einzige aus der Familie, der sich damit auskennt, kein anderer blickt hier durch und versteht die Formulare. Das hat er sich nun leider verspielt. Wenn er nicht weiter krankgeschrieben wird, erhält er auch kein Krankengeld mehr und bekommt überhaupt welches, weil die Arbeitsunfähigkeit nahtlos sechs Wochen lang durchgehend bestehen muss, dies ist aber jetzt, wo er sich nicht mehr in der Klinik aufhält und auch nicht zu seiner Häusärztin kommt, nicht mehr gewährleistet. Aber seine Sache, geht mich nichts mehr an.

Daher bin ich jetzt aus der Nummer endgültig raus. Es geht mich nichts mehr an und ich will davon auch nichts mehr hören.

Vielen Dank.

-- Editiert von DerPilz am 07.01.2019 23:12

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