Wohnungsanteil verkaufen, Zustimmung von Anderem

1. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kevin88
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsanteil verkaufen, Zustimmung von Anderem

Hallo,
ich habe persönlich einen verworrenen Fall, den ich abstrahiert darstellen werde:

Erbe A, B und C erben zu gleichen Anteilen eine Wohnung, die sie gemeinsam an eine 3. Person vermieten.
Diese Kinder haben einen Onkel, der sehr hinterlistig ist und gut Menschen manipulieren kann. Da dieser Onkel Erfahrungen mit dem Vermietgeschäft hat, bietet er seine Hilfe als Berater an.
Aufgrund der früheren Historie sind Erbe A und Erbe B (weniger intelligent, nicht böse gemeint) emotional von diesem Onkel abhängig und befolgen blind alle Ratschläge, die der Onkel ihnen vorschlägt. Da Erbe A und B naiv und verblendet sind, bemerken sie nicht, dass der Onkel nicht zu ihrem Besten berät.
fErbe C durchschaut zwar alles, ist aber machtlos, da er von Erbe A und B immer überstimmt wird, die dem Ratschlag vom Onkel folgen.
Mit den Ratschlägen bezweckt der Onkel, die Erbengemeinschaft zu einem Verkauf zu bewegen. Gleichzeitig bietet er sich als Käufer an und legt auch als Berater den Preis fest. Erbe A und B vertrauen dem Onkel gutgläubig, dass sie angeblich keinen besseren Preis erzielen können.
Erbe C durchschaut den Onkel, dass er die ganze Zeit nur auf einen günstigen Wohnungskauf aus war und verweigert sich, dem Onkel die Wohnung zu verkaufen.
Der Onkel ist davon nicht beeindruckt und möchte nur die Wohnuntsanteile von Erbe A und B günstig abkaufen. Damit würde ihm die Wohnung zu 66% gehören und Erbe C zu 33%.
Erbe C ist in einer Zwickmühle, da er weiß, dass der Onkel ihm das Leben schwer machen wird und ihn so lange zermürben will, bis Erbe C ihm seine Anteile auch überlassen wird, vermutlich noch viel günstiger. Auf einen Gesamtverkauf der Wohnungen wird sich der Onkel nicht einlassen.

Zu meiner Frage: Ist es in dem aufgeführten Fall möglich dass Erbe C aufgrund der oberen Umstände Erbe A und B verwehren, ihre Wohnungsanteile an den Onkel zu verkaufen, oder können Erbe A und B ihre Wohnungsanteile ohne Einverständnis des Erben C an jede beliebige Person weiter verkaufen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Sören88):
Der Onkel ist davon nicht beeindruckt und möchte nur die Wohnuntsanteile von Erbe A und B günstig abkaufen.
Das darf der böse Onkel.
Zitat (von Sören88):
Damit würde ihm die Wohnung zu 66% gehören und Erbe C zu 33%.
Ja, das wär dann so, wenn A und B verkaufen.
Zitat (von Sören88):
Erbe C ist in einer Zwickmühle, da er weiß, dass der Onkel ihm das Leben schwer machen wird und ihn so lange zermürben will, bis Erbe C ihm seine Anteile auch überlassen wird, vermutlich noch viel günstiger.
Nö. Dem muss sich C nicht aussetzen. C gehören 33% der Wohnung.
Zitat (von Sören88):
dass Erbe C aufgrund der oberen Umstände Erbe A und B verwehren, ihre Wohnungsanteile an den Onkel zu verkaufen,
Nö. A und B sind wahrscheinlich erwachsen, voll geschäftsfähig und können selbst entscheiden.
Zitat (von Sören88):
oder können Erbe A und B ihre Wohnungsanteile ohne Einverständnis des Erben C an jede beliebige Person weiter verkaufen?
Das kommt drauf an. Wahrscheinlich nicht an jede beliebige Person.
Zitat (von Sören88):
...und befolgen blind alle Ratschläge, die der Onkel ihnen vorschlägt. Da Erbe A und B naiv und verblendet sind, bemerken sie nicht, dass der Onkel nicht zu ihrem Besten berät.
Dann ist es wahrscheinlich schon zu spät, A und B *aufzuklären* und umzustimmen.
Oder es sollte eine neutrale Person versuchen, denn C hat ja auch eigene Interessen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kevin88
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Erbe A und B können ihren Anteil nicht ohne weiteres an den Onkel verkaufen, da Erbe C ein Vorkaufrecht hat.

Zitat:
Der Onkel ist davon nicht beeindruckt und möchte nur die Wohnuntsanteile von Erbe A und B günstig abkaufen. Damit würde ihm die Wohnung zu 66% gehören und Erbe C zu 33%.


Sollte dieser Kaufvertrag zustande kommen, so kann Erbe C von seinem Vorkaufrecht gebrauch machen und an die Stelle des Onkels in den vertrag einsteigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Der Onkel ist davon nicht beeindruckt und möchte nur die Wohnuntsanteile von Erbe A und B günstig abkaufen. Damit würde ihm die Wohnung zu 66% gehören und Erbe C zu 33%.

Wenn noch keine (notarielle) Auseinandersetzung der Immobilien stattgefunden hat, sind die A, B und C - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch eingetragen.

Die Erben können somit nur ihren gesamten Erbteil (inklusive Bankguthaben etc) verkaufen, nicht jedoch den Anteil an der Immobilie.

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