Inkasso-Büro fordert weiterhin Geld,nach Zahlung an Gerichtsvollzieher

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Adel.adelll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Büro fordert weiterhin Geld,nach Zahlung an Gerichtsvollzieher

Ich habe folgendes Problem zu lösen:
Am 22. Oktober erhalte ich einen Brief, das mein Konto in höhe von 650,51€ gepfändet worden ist, von der Anwaltskanzlei. Diese Pfändung wurde am 12.10.2018 zugestellt. Am 28.11.2018 bekomme ich vom Gerichtsvollzieher einen gelben Brief, in dem die Forderung 780,36€ beträgt. Diese überweise ich am 17.12.2018. Par tage später kriege ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher der noch Kosten in höhe von 31,44€ verlangt und damit hat sich die Forderung dann erledigt. Anfang Dezember hatte ich auch eine Forderungsaufstellung erhalten vom Inkasso Büro, das sich von der Forderungsaufstellung des Gerichtsvollziehers unterscheidet, die typen aus dem Inkasso Büro fordertn nicht 780,36 sondern 903,99 aufgrund irgendwelcher Kosten, die sie mir nicht richtig mitteilen konnten, iwie wird auch nur drumherum geredet und ich solle mich nicht so aufregen und mein Anwalt wird mich eh mehr Kosten als die 164€ die die jetzt noch haben wollen. Ich lade die Forderungsaufstellungen mit hoch.
Das Inkasso büro besteht auf das Geld und denen ist egal, das ich mich betrogen fühle von denen...
Die vom Büro haben mir erzählt das sie bei ihren Kunden bzw Schuldnern immer nur ein teilbetrag pfänden und beim gerichtsvollzieher fordern, um die Kosten für die Kunden bzw Schuldnern niedrig zu halten. Und das daher jetzt bei mir so zustande kommt.
Daher meine Frage ist die Forderung berechtigt des Inkassobüros?

Ich kann die Forderungsaufstellungen nicht hochladen, falls jemand mir helfen möchte und sie sich anschauen möchte, bitte bescheid sagen, schicke diese dann sofort

-- Editiert von Adel.adelll am 04.01.2019 13:34

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, gibt es doch einen Titel.
Hat man den nach Zahlung ausgehändigt bekommen?

Zur Forderungsaufstellung:

Schreiben scannen / fotografieren, persönliche Daten / Aktenzeichen etc. unkenntlich machen und bei einem Bilderhoster (z.B. Tinypic) hochladen und den dort generierten Link für Foren hier einstellen.
Bitte darauf achten, dass nicht das Vorschaubild verlinkt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Adel.adelll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Titel habe ich noch nicht vom GV erhalten, ich hab die restlichen 31,44€ ja auch erst am 19.12.2018 überwiesen, nachdem er mich darauf hingewiesen hat, das nach Zahlung dieser kosten die Forderung erledigt ist

Hier die Forderungsaufstellung des Inkasso Büro




Und hier die forderungsaufstellung vom GV

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also, wenn ich es richtig sehe, geht es im Kern um die Teilzahlungsgebühr vom 25.10.2017.

Die Gebühr Bonitätsauskunft (31.10.2018) ist zwar Quatsch, das sind aber auch nur 4,50€. Diese Gebühren "N Pfüb / 1 DS" sind komisch beschriftet, ich gehe aber davon aus, dass es sich hier um Pfändungsanträge handelt. Könnte so in Ordnung gehen. Auch die Zustellkosten vom 26.6.2018 klingen merkwürdig.

Die spannende Frage wäre nun, was da im Oktober 2017 war. Hast du damals eine Ratenzahlung beantragt? Hast du irgendetwas dazu unterschrieben?
Darf ich fragen, wie das Inkasso heißt, was da solch unterschiedliche Forderungsaufstellungen verwendet?

Und schließlich die Wiederholung der Frage von spatenklopper: Hast du den entwerteten Titel vom GV ausgehändigt bekommen?
Ist die Kontopfändung mittlerweile aufgehoben worden?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Adel.adelll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Inkasso heißt Hoernleyn und Feyler
Ja im Oktober 2017 habe ich eine Ratenzahlung vereinbart, dazu aber denke ich nichts unterschrieben sondern dies am Telefon geregelt.
Titel habe ich nicht erhalten vom GV, ich habe aber von ihm wie gesagt ein Brief in dem steht wenn ich die übrigen 31,44€ überwiesen habe, hat sich die Forderung erledigt.
Kontopfändung ist noch drinne, da das Inkasso sich darum kümmern muss und die das erst machen wenn die ihre angeblichen 164€ da noch bekommen( wo ich mich sehr verarscht fühle) denn wie kann im gelben brief ne andere summe sthen als in der forderungsaufstellung des GV als ind der Forderungsaufstellung des inkasso büros

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir hatten im AK Inkassowatch schon ein paar mal solche Fälle. Also dass man bei einer Pfändung eine andere Forderungsaufstellung vorlegt, als man dir als Schuldner vorlegt. Nach Ansicht unserer Juristen ist so ein Vorgehen sogar als Betrug zu werten.

Ich schicke dir mal eine PM.

-- Editiert von mepeisen am 05.01.2019 21:44

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Adel.adelll
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen
Vielen vielen dank für die schnelle hilfe,
Ich habe gerade eben mit dem GV telefoniert und der hat mir gesagt, das nach seinen Angaben die Forderung erledigt ist und es sich um die Vollstreckung der Gesamtforderung gehandelt hat, es wird also (vermute ich, wenn ich jetzt alles zusammenzähle und was meine GV so gesagt hat) hier ein Betrug begangen. Die GV hält jetzt nochmal Rückmeldung zu H&F und schaut sich falls die nochmal was fordern alles genau an und hält mich auf dem laufenden. Auf jeden fall ist sie ziemlich sympathisch hat ein aufrichtiges Interesse und wird auch bei einem Spiel auf keinen Fall mitmachen und Hinterhältige Dinge offen machen denke ich.
Also nochmal vielen dank für die hilfe an alle und ich halte euch auf dem laufenden

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, dass die GV da nachhakt ist nicht selbstverständlich. Insofern Respekt. Müssen tut sie das nicht.

Hat die GV den Titel sogar noch vorliegen? Wenn ja, kann sie ihn dir dann ja nach Klärung einfach zusenden, dann ist der Fall auch erledigt. ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Sorry das ich mich hier nicht mehr gemeldet habe, verschwitzt....

Der Titel ist ja komplett bezahlt, also ganz wichtig die Herausgabe dessen fordern, ansonsten kann es passieren, dass über kurz oder lang dieser nochmals vollstreckt werden soll!

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