Ende der Wohlverhaltensphase naht, was ist zu tun?

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)
Ende der Wohlverhaltensphase naht, was ist zu tun?

Guten Tag,

bei mir naht sich das Ende der Wohlverhaltensphase. Das Insolvenverfahren wurde in der ersten Märzwoche 2013 eröffnet.
Muss ich etwas veranlassen? Oder läuft alles seinen automatischen Weg?
Wer wird sich diesbezüglich wann bei mir melden?
Was muss ich machen, um negative Einträge in Schufa und Konsorten los zu werden, die es ja wahrscheinlich gibt?

Gruß

Franz.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Franz,

einfach "nichts". Dein IV/TH wird sich bei Dir schriftlich melden und ggf. für den reibungslosen Ablauf bedanken ;) (soweit Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen bist) und Dich über die Erteilung der RSB informieren.

Irgendwann (siehe Beschluss des IG) bekommst Du Post vom Insolvenzgericht mit der Restschuldbefreiung, sofern keiner der Gläubiger noch innerhalb einer Frist verwertbare Versagensgründe vorbringt und die RSB auch beantragt wurde.

Schnellere Gewissheit erlangst Du hier: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

Die Einträge in der Schufa o.ä. wird man aber leider nicht so schnell los! Dies dauert i.d.R. 10 Jahre nach der Eröffnung des InsoVerfahrens.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke dir.
Der IV hat mich auch fristgerecht angeschrieben mit einem Kopie-Schreiben, welches an meinen AG ging (daß mein Gehalt ab dem 25.03. wieder in voller Höhe zu überweisen ist) und daß das Verfahren beendet wird, wenn niemand der Gläubiger Einspruch einlegt.
Seitdem habe ich nichts mehr gehört, weder vom IV noch vom Gericht.

Gruß

Franz.

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