Hallo Leute !
folgender Sachverhalt:
ich bekomme Wohngeld und besitze eine kleinere Kapital-Lebensversicherung(KLV) die bald fällig wird. Die Erträge der KLV wären steuerfrei.
Jetzt bin ich am überlegen, die KLV an meine Mutter auszahlen zu lassen, um zu verhindern, dass mein Wohngeld gestrichen/gekürzt wird, weil da die Erträge angerechnet werden.
Wäre diese Maßnahme zielführend, oder werden die Erträge, vom Gesetz her, trotzdem beim Wohngeld angerechnet, auch wenn die Auszahlung der KLV auf ein Fremdkonto erfolgt ?
Vielen Dank vorab und mfG
Wohngeld & Auszahlung Kap.lebensvers. auf Fremdkonto => Trotzdem Anrechnung Erträge ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
So etwas nennt man Betrug.
Was ist, wenn das Finanzamt davon erfährt und bei einem Datenabgleich sofern er stattfindet, die Wohngeldstelle.
ZitatWäre diese Maßnahme zielführend, :
Sofern man ein entsprechendes Strafverfahren für beide anstrebt, könnte das sehr zielführend sein.
Ich gehe mal davon aus, das die Wohngeldstelle von der KLV weis...
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Ergänzung:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Suche Mitteilungspflichten...
nicht erst auf eine Anzeige wegen ... warten.
Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt ?!
Ich möchte ganz sicher nichts illegales machen, Gott behüte mich ! Mir ist auch bekannt, dass meine Versicherung die Auszahlung an das Finanzamt meldet und somit wird es auch die Wohngeldbehörde beim Datenabgleich erfahren.
Ich würde nur gerne auf legale Weise meine Einkünfte maximieren.
Und da dachte ich eben, es könnte doch sein, dass wenn ich die KLV auf das Bankkonto meiner Mutter auszahlen lasse, dass dann vielleicht die Erträge rechtlich nicht mir zuzuordnen sind, da ich ja nichts von dem Geld "sehe", sondern nur meine Mutter !
Sieht die Gesetzeslage also definitiv so aus, dass in diesem Fall die Kapitalerträge beim Wohngeld trotzdem anzurechnen wären, also mir zugeordnet würden ?
Kann mir das bitte kurz noch ein kompetenter Forums-Benutzer bestätigen ? Dann wäre mein Frage nämlich voll zufriedenstellend beantwortet !
Vielen Dank & mfG
-- Editiert von tom246 am 06.01.2019 15:09
Zitatdass dann vielleicht die Erträge rechtlich nicht mir zuzuordnen sind, da ich ja nichts von dem Geld "sehe", sondern nur meine Mutter ! :
Es ist total egal, auf wessen Konto Du DEIN Vermögen / Einkommen auszahlen lässt.
DEIN Vermögen / Einkommen wird immer DIR zugerechnet, egal wem Du das Geld gibst.
Allerdings wäre zu prüfen, ob die Freigrenzen für das Vermögen beim Wohngeld überhaupt überschritten ist. Die müsste bei 60.000 EUR liegen.
So ist das grundsätzlich.Zitatum zu verhindern, dass mein Wohngeld gestrichen/gekürzt wird, weil da die Erträge angerechnet werden. :
Ja, wem denn sonst? Es ist deine KLV, es ist dein Geld, es ist dein Ertrag. Du hast dein Einkommen der Wohngeldstelle mitzuteilen.Zitatdass in diesem Fall die Kapitalerträge beim Wohngeld trotzdem anzurechnen wären, also mir zugeordnet würden ? :
Ich meine auch, die jetzt fällige KLV-Auszahlung ist auch beim Wohngeld kein Vermögen, sondern Einkommen.
Mit Steuern hat das nichts zu tun.
-- Editiert von Anami am 06.01.2019 19:06
Kann mir das bitte kurz noch ein kompetenter Forums-Benutzer bestätigen ? Das waren jetzt hoffentlich genug kompetente Forumsnutzer, weswegen ich den Beitrag nun schließen werde.
-- Editiert von Moderator9 am 07.01.2019 13:38
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