Guten Tag,
vor ein paar Wochen habe ich Post von Greif Inkasso aus Dachau erhalten. Sie fordern 52 Euro von mir. Die Hauptforderung beträgt 7 Euro und ist aus dem Jahr 2016. Ich gehe davon aus, dass dieses Inkassobüro diese Forderung aufgekauft hat. Diese 7 Euro kann ich mir nicht erklären. Ich hatte damals bei der R&V Versicherung einen Vertrag, dessen Police ich verspätet bezahlt hatte. Vielleicht sind diese 7 Euro noch offene Mahngebühren. Bisher hatte ich auf die ersten beiden Schreiben nicht reagiert, da ich sowas ähnliches schon mal hatte, und das ganze Verfahren ohne Reaktion damals eingeschlafen ist. Von daher dachte ich, ich könnte wieder so verfahren. Nun habe ich gestern erneut Post von Greif bekommen, in dem mir massiv mit einem Schufa Eintrag gedroht wird. Dieser Schufaeintrag sei zum 09.01.2019 bereits vorgesehen schreiben sie. Ich habe denen gestern per Fax einen Muster Widerspruch geschickt. Reicht das nun aus um den Schufa Eintrag zu verhindern oder muss ich zum Anwalt? Wie sieht es mit einer Anzeige wegen Nötigung aus? Würde sich dies lohnen?
Wie verhalten sich Inkassobüros heutzutage überhaupt? Damals hieß es immer, einfach einem Mahnbescheid widersprechen und gut ist. Klagen würde Inkassobüros mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Ist das immer noch so? Oder klagen die mittlerweile?
Vielen Dank schon mal.
Greif Inkasso
5. Januar 2019
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Frage vom 5. Januar 2019 | 15:22
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 6x hilfreich)
Greif Inkasso
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2019 | 21:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Reicht das nun aus um den Schufa Eintrag zu verhindern
Normalerweise Ja.
Zitat:Wie sieht es mit einer Anzeige wegen Nötigung aus? Würde sich dies lohnen?
Vermutlich eher nicht. Du hast Briefe ignoriert. Es ist gewiss genug Zeit vergangen und es wurde bestimmt in einem der Briefe angedroht. Zwar kann mit deinem Widerspruch kein Eintrag mehr erfolgen, aber der Eintrag wäre (solange du nicht reagiert hast) ja nicht widerrechtlich. Nötigung sehre ich daher nicht so wirklich.
Etwas anderes wäre es, wenn sie nun deinen Widerspruch ignorieren und trotzdem etwas in der Schufa hinterlassen.
Das Inkasso muss dir ansonsten die 7€ vernünftig begründen. Schreibe denen, dass du keine Ahnung hast, was sie wollen und dass due alle Infos gemäß §11a RDG verlangst, insbesondere Vertragsnachweise, Rechnungskopie und Mahnungskopie.
Zitat:Damals hieß es immer, einfach einem Mahnbescheid widersprechen und gut ist. Klagen würde Inkassobüros mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.
Das war "damals" schon als pauschale Aussage falsch und es ist immer noch als pauschale Aussage falsch.
Es kommt immer drauf an, was der Forderung zugrunde liegt. Berechtigte Forderungen werden durchaus eingeklagt. Schon "damals" und heute genauso.
Bleiben nur noch nicht durchsetzbare Teile übrig (hier eventuell überzogene Mahngebühren), wird im Normalfall auch nicht geklagt. Zumindest nicht, wenn der Schuldner klar zu erkennen lässt, dass er sich nicht beeindrucken lässt und sich vorbereitet hat.
Mehr kann man nicht dazu sagen, solange man nicht weiß, wie diese 7€ zustande kommen. Es wäre aber hilfreich, alle Kontoauszüge aufzuheben bzw. schon mal zu recherchieren.
#2
Antwort vom 5. Januar 2019 | 22:12
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 6x hilfreich)
Der Brief kam gestern und die Androhung an die Schufa ist für den 09.01.2019 angekündigt, ist dieser Zeitraum nicht zu kurz?
Was unternehme ich wenn sie tatsächlich den Widerspruch ignorieren? Dann handelt es sich doch um einen nicht erlaubten Eintrag. Kann ich mich dann an die Schufa wenden und dort um Löschung bitten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2019 | 06:58
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Der Brief kam gestern und die Androhung an die Schufa ist für den 09.01.2019 angekündigt, ist dieser Zeitraum nicht zu kurz?
Und die Briefe davor, die du ignoriert hast? ;-)
Zitat:Was unternehme ich wenn sie tatsächlich den Widerspruch ignorieren?
Ab zu einem Anwalt und den direkt vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen lassen zur Löschung des Eintrags.
#4
Antwort vom 6. Januar 2019 | 14:57
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 6x hilfreich)
Ok, eine Frage noch. Ich habe den Widerspruch am Freitag per Onlinefax versendet ohne eine handschriftliche Unterschrift. Muss so ein Widerspruch eine handschriftliche Unterschrift haben?
#5
Antwort vom 7. Januar 2019 | 00:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
nö
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