Inkasso Unterlagen anfordern?

6. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
David W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Unterlagen anfordern?

Hallo, ich habe folgende frage und zwar hat meine Mutter vor wirklich langerzeit für meine Schwester irgendwas bestellt und die haben das nicht bestellt.. Und selbstverständlich gabs dann auch jede menge Ärger und natürlich kam es dann zur Schulden bei dem Gläubiger..

Und die haben sich laut meiner Mutter über ca 3 Jahre nicht gemeldet und aufeinmal kam irgendwann ein Brief das sie die Schulden einfordern und meine Mutter ist der Meinung wenn sich ein "Inkasso oder wer auch immer" sich nicht fortlaufend meldet und nicht versucht die Schulden einzutreiben verfallen diese, ist dies richtig?

Aber kommen wir zu meiner eigentlichen frage und zwar kann man das Inkasse Unternehmen irgendwie irgendwie dazu bekommen das sie einen die ganzen Unterlagen zu einen schicken? So das man sich das ganze mal anschauen kann? Den es ist alles da bissel sehr undurchsichtig.. Den die müssen uns ja beweissen das sie immer wieder forderungen gestellt haben oder seh ich das falsch?

Es handelt sich um das Inkasso unternehmen "EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH"

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von David W.):
für meine Schwester irgendwas bestellt und die haben das nicht bestellt.

Logich wenn die Mutter das schon bestellt hat?



Zitat (von David W.):
meine Mutter ist der Meinung wenn sich ein "Inkasso oder wer auch immer" sich nicht fortlaufend meldet und nicht versucht die Schulden einzutreiben verfallen diese, ist dies richtig?

Nö, ist es nicht.



Zitat (von David W.):
Und die haben sich laut meiner Mutter über ca 3 Jahre nicht gemeldet

Das müsste man mal genau wissen, denn was aus 2014 oder davor ist, wäre unter Umständen schon verjährt.



Als erstes würde ich vom Inkasso mal die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht im Original einfordern so wie die Pflichtinformationennach § 11a RDG .


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das müsste man mal genau wissen, denn was aus 2014 oder davor ist, wäre unter Umständen schon verjährt.

Guten morgen. :-)
Auch 2015er Forderungen sind inzwischen verjährt ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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