Einen schönen guten Tag erstmal,
Mein Mann ist in unserer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Lohn (Vollzeit Einkommen) voll mit angerechnet.
Für die Monate November und Dezember 2018 hat er keinen Lohn erhalten.
In der Firma ist er Mittler nur noch der einzige Mitarbeiter plus dem Chef selbst. So wie es aussieht wird die Firma irgendwann schließen, Insolvenz ist aber noch nicht angemeldet. Daher können wir beim Arbeitsamt keinen Insolvenzgeldantrag stellen, vom Arbeitsgericht können wir nur die Löhne einklagen. (Da gibts sich keine Garantie wenn die Firma nicht mehr zahlungsfähig ist). Da wir finanziell nun mittlerweile sehr sehr schlecht dastehen und drei kleine Kinder haben, wissen wir nicht mehr wohin. Dispo ausgeschöpft, Privatdarlehen extra nochmal aufgenommen.
Nun meine Frage: Kann ich beim JobCenter einen frei formulierten Antrag stellen, dass ich darum bitte die beiden Löhne November und Dezember nachträglich nicht anzurechnen, da wir sie nicht erhalten haben, würden wir diese dann vom Amt ausbezahlt bekommen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung, ggf. mit Tip was ich tun kann oder einem Paragraphen? :-)
Freundliche Grüße
Knucki
Fehlenden Lohn vom JobCenter bekommen?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Kann ich beim JobCenter einen frei formulierten Antrag stellen, dass ich darum bitte die beiden Löhne November und Dezember nachträglich nicht anzurechnen da wir sie nicht erhalten haben Ja.
würden wir diese dann vom Amt ausbezahlt bekommen? Nein. Sie würden ausbezahlt bekommen, was der BG an Leistungen zusteht (abzüglich vorhandener Einkünfte wie etwa Kindergeld) - das ist natürlich nicht mit dem Lohn identisch, denn der wird ja nicht zu 100 % auf Alg 2 angerechnet.
Privatdarlehen extra nochmal aufgenommen Tja, das könnte dann durchaus auch als Einnahme gelten. Sie hätten viel früher zum JC gehen sollen...
-- Editiert von muemmel am 07.01.2019 14:58
Tut mir leid, verstehe jetzt nicht ganz. Arbeitslosengeld würden wir erst ab 12.1.2019 ab Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Es geht um die zwei Monate davor in denen wir nichts erhalten haben. Der monatliche Lohn wurde natürlich beim JobCenter ganz normal mit einberechnet als Einkommen (welchen wir aber nicht bekommen haben) Und wir haben das früher nicht beim JobCenter gemeldet, weil der Chef sagte er bezahlt ihm den Lohn noch. Wir wussten ja nicht wie es um die Firma steht.
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Tut mir leid, verstehe jetzt nicht ganz. Da müßten Sie schon mal sagen, was Sie nicht verstehen.
Gibts dazu einen Bescheid? Oder habt ihr nur die Überweisung auf das Konto gesehen?ZitatDer monatliche Lohn wurde natürlich beim JobCenter ganz normal mit einberechnet als Einkommen :
Hat dein Mann bisher einen regelmäßigen Lohn erhalten oder war das mtl. schwankendes Einkommen?
Dann bitte mit dem letzten Bescheid UND dem aktuellen Kontoauszug zum JC, dort die Situation erklären, den Kontostand per Auszug nachweisen.
Man kann nur hoffen, dass das Privatdarlehen nicht auf dem Kontauszug erscheint...
zumindest sollte man dann einen Darlehensvertrag vorweisen können.
Unabhängig davon: Dein Mann sollte seinen Chef fragen, wann der gedenkt zu zahlen. Wird man bei solchen Arbeitsbedingungen denn nicht mal krank=arbeitsunfähig?
MICH würde das umhauen...
Arbeitslos ist dein Mann noch nicht. Achtung! Wie kommst du auf den 12.01.2019?
@Knucki:
Auf das ALG II darf selbstverständlich nur solches Einkommen angerechnet werden, welches auch tatsächlich zufliesst. Wurde für November und Dezember Lohn angerechnet, den Dein Mann tatsächlich nicht erhalten hat, handelt es sich um eine nachträgliche Änderung in den Verhältnissen, die das Jobcenter ausgleichen muss. Das heisst, das was zunächst als Lohn auf Euren Leistungsanspruch angerechnet wurde, was ihr tatsächlich aber nicht erhalten habt, wird das Jobcenter nachzahlen müssen. Dafür muss das Jobcenter natürlich erstmal wissen, dass der Lohn nicht gezahlt wurde. Und trotzdem werdet Ihr für diese zwei Monate weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor mit Lohn und ergänzendem ALG II, weil von (z.b.) 1.000,- € Nettolohn nur rund 700,- € angerechnet wurden und nur diese 700,- € monatlich jetzt nachgezahlt werden.
Wird der Lohn irgendwann vom Arbeitgeber nachgezahlt, wird das voraussichtlich in dem Monat zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs und ggf. zu einer Rückforderung des Jobcenters kommen.
Privatdarlehen sind für den Leistungsbezug unschädlich, sofern es sich nachweislich um eine Darlehen mit entsprechender Rückzahlungsverpflichtung handelt. Darum der Hinweis von @Anami auf einen Darlehensvertrag.
Gruß,
Axel
Hallo Axel,
Du hast es perfekt auf den Punkt getroffen und mich verstanden. Vielleicht hätte ich es für die anderen zu umständlich formuliert.
Genau so ist es, also mein Mann hat ein netto Einkommen Von 1400 €, welches wir zwei Monate lang nicht bekommen haben. D.h. so wie ich das verstanden habe, wird quasi dieser Betrag überwiesen abzüglich dieses Freibetrags wahrscheinlich oder? Denn da ich mich in Elternzeit befinde bekommen wir zusätzlich auf stockend noch 1100 € dazu.
Zitat@Knucki: :
Auf das ALG II darf selbstverständlich nur solches Einkommen angerechnet werden, welches auch tatsächlich zufliesst. Wurde für November und Dezember Lohn angerechnet, den Dein Mann tatsächlich nicht erhalten hat, handelt es sich um eine nachträgliche Änderung in den Verhältnissen, die das Jobcenter ausgleichen muss. Das heisst, das was zunächst als Lohn auf Euren Leistungsanspruch angerechnet wurde, was ihr tatsächlich aber nicht erhalten habt, wird das Jobcenter nachzahlen müssen. Dafür muss das Jobcenter natürlich erstmal wissen, dass der Lohn nicht gezahlt wurde. Und trotzdem werdet Ihr für diese zwei Monate weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor mit Lohn und ergänzendem ALG II, weil von (z.b.) 1.000,- € Nettolohn nur rund 700,- € angerechnet wurden und nur diese 700,- € monatlich jetzt nachgezahlt werden.
Wird der Lohn irgendwann vom Arbeitgeber nachgezahlt, wird das voraussichtlich in dem Monat zu einem Wegfall des Leistungsanspruchs und ggf. zu einer Rückforderung des Jobcenters kommen.
Privatdarlehen sind für den Leistungsbezug unschädlich, sofern es sich nachweislich um eine Darlehen mit entsprechender Rückzahlungsverpflichtung handelt. Darum der Hinweis von @Anami auf einen Darlehensvertrag.
Gruß,
Axel
Das JC muss neu berechnen. Es muss wissen, dass für 2 Monate kein Lohn kam. Damit wird das ALG2 für euch für diese beiden 2 Monate höher.ZitatD.h. so wie ich das verstanden habe, wird quasi dieser Betrag überwiesen abzüglich dieses Freibetrags wahrscheinlich oder? :
Dann wird ein Änderungsbescheid kommen, aus dem die Neuberechnung hervorgeht.
Man kann nur hoffen, dass das JC aus der AG-Lohn-Nachzahlung keine Leistungseinstellung macht.
Geht dein Mann jetzt zur Arbeit?
D.h. so wie ich das verstanden habe, wird quasi dieser Betrag überwiesen abzüglich dieses Freibetrags wahrscheinlich oder? Ja - habe ich ja schon in der ersten Antwort geschrieben.
Er geht noch bis zum 11.01. dann kündigt er außerordentlich und hat ab 12.01. Anspruch auf ALG I und aufstockend dann ALG II vom JobCenter.
Zitat:Das JC muss neu berechnen. Es muss wissen, dass für 2 Monate kein Lohn kam. Damit wird das ALG2 für euch für diese beiden 2 Monate höher.ZitatD.h. so wie ich das verstanden habe, wird quasi dieser Betrag überwiesen abzüglich dieses Freibetrags wahrscheinlich oder? :
Dann wird ein Änderungsbescheid kommen, aus dem die Neuberechnung hervorgeht.
Man kann nur hoffen, dass das JC aus der AG-Lohn-Nachzahlung keine Leistungseinstellung macht.
Geht dein Mann jetzt zur Arbeit?
@Knucki:
Zitat:Er geht noch bis zum 11.01. dann kündigt er außerordentlich
Das halte ich für keine so gute Idee. Könnte durchaus Probleme mit der Agentur für Arbeit und in der Folge auch mit dem Jobcenter geben. Ob berechtigt oder unberechtigt sei im Augenblick mal dahingestellt.
Der aus meiner Sicht bessere Weg wäre, den Arbeitgeber schriftlich und unter Fristsetzung zur Zahlung des Lohnes aufzufordern und gleich darauf hinzuweisen, dass Dein Mann nach Fristablauf Lohnklage erheben und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wird. Zurückbehaltungsrecht heisst in diesem Fall, er kündigt zwar nicht, geht aber - bis zur Nachzahlung des ausstehenden Lohnes - nicht mehr zur Arbeit.
Gruß,
Axel
Hallo Axel, vielen Dank für deine Rückmeldung.
Lohn Klage haben wir bereits eingereicht, beim Arbeitsamt waren wir auch schon und haben die Situation geschildert, eine ab Mahnung mit Fristsetzung des Lohnes zu Überweisung bis 11.1.2019 haben wir auch bereits gemacht und auch darauf hingewiesen dass er sich das Recht vorbehält von der Arbeit fern zu bleiben sofern der Lohn nicht bezahlt wird. Mir wurde dann von der Agentur für Arbeit mitgeteilt, vom Service Telefon , nachdem er persönlich dort vorsprach und sich arbeitslos zum 12.1.2019 gemeldet hat, dass er die außerordentliche Kündigung aus diesem Grund einreichen soll und wir auch Belege haben, dass das ganze Jahr über 2018 die Löhne immer wieder zu spät bezahlt wurden. Sie meinte aus diesem Grund gäbe es keinen Grund eine Sperre zu bekommen. Denn wir haben ja alles mögliche versucht. Das Problem ist wenn er weiter arbeitet und seine Lohn nicht bekommt, bekommen wir von nirgendwo Geld, da das Arbeitsamt erst bezahlt wenn man arbeitslos ist, und das Job Center wahrscheinlich nicht bezahlt wenn man offiziell in einem Arbeitsverhältnis steht. Das hatten wir jetzt bereits zweieinhalb Monate lang, deshalb wissen wir nicht mehr wohin denn wir haben keine finanziellen Mittel mehr um die Miete zu bezahlen oder den Kühlschrank zu füllen. :-/
LG
Zitat@Knucki: :
Zitat:Er geht noch bis zum 11.01. dann kündigt er außerordentlich
Das halte ich für keine so gute Idee. Könnte durchaus Probleme mit der Agentur für Arbeit und in der Folge auch mit dem Jobcenter geben. Ob berechtigt oder unberechtigt sei im Augenblick mal dahingestellt.
Der aus meiner Sicht bessere Weg wäre, den Arbeitgeber schriftlich und unter Fristsetzung zur Zahlung des Lohnes aufzufordern und gleich darauf hinzuweisen, dass Dein Mann nach Fristablauf Lohnklage erheben und von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wird. Zurückbehaltungsrecht heisst in diesem Fall, er kündigt zwar nicht, geht aber - bis zur Nachzahlung des ausstehenden Lohnes - nicht mehr zur Arbeit.
Gruß,
Axel
Danke für die Aufklärung.
Dann weiss man immerhin am Schluss, dass ihr vorher schon alles erledigt hattet.
Ob irgendjemand am Servicetelefon irgendwas erzählt oder in China ein Sack Reis umfällt, kommt aufs gleiche raus. Klären Sie das schriftlich und lassen Sie sich vor allen Dingen schriftlich geben, dass Sie keine Sperrzeit zu erwarten haben. Alles andere wäre ziemlich unklug. Im Zweifelsfalle können Sie nämlich nicht nachweisen, was Ihnen da angeblich zugesagt wurde und falls Sie sich sogar den Namen desjenigen aufgeschrieben hätten, wird dieser mit fast hundertprozentiger Sicherheit an selektiver Amnesie leiden.
Hallo :-)
So jetzt habe ich heute telefonische Rückmeldung vom JobCenter erhalten.
Jetzt kommt es gleich noch viel besser!
Normalerweise erhält man man ja einen Lohn monatlich von 1431 €, vom Job Center wurden jetzt aber nur 1075 € genehmigt. Das auch nur für die Monate Dezember und ab Januar weil sie davon ausgehen dass der Chef den Lohn weiter nicht bezahlt.
Für den Monat November in dem der Chef den Lohn auch nicht bezahlt hat bezahlt das Job Center nicht, Denn auch den Oktober Lohn hatte der Chef zu spät überwiesen wie immer und erst Anfang November somit argumentiert das Job Center, dass der Oktober Lohn im November zugeflossen ist und somit für den Monat November angerechnet wird.
Wie kann so etwas sein dass wenn die Löhne ständig zu spät bezahlt werden das Job Center sich das Recht raus nimmt einfach das Geld für den November anzurechnen und was ist mit dem Oktober? Da hatte man dann auch kein Geld?!
Ich frage mich ob das gesetzlich wirklich so erlaubt ist. Rein logisch ist das nicht!
Somit hat man immer schlechte Karten wenn man einen Chef hat der ständig zu spät bezahlt oder gar nicht!
Nicht dagegen etwas tun? Ich bitte wirklich um dringende Tipps, weil das ist sowieso schon viel Geld was fehlt der Unterschied zwischen 1431 € und 1075 €, plus das ein komplettes wegfällt.
Lg Knucki
ZitatEr geht noch bis zum 11.01. dann kündigt er außerordentlich und hat ab 12.01. Anspruch auf ALG I und aufstockend dann ALG II vom JobCenter. :
Zitat:Das JC muss neu berechnen. Es muss wissen, dass für 2 Monate kein Lohn kam. Damit wird das ALG2 für euch für diese beiden 2 Monate höher.ZitatD.h. so wie ich das verstanden habe, wird quasi dieser Betrag überwiesen abzüglich dieses Freibetrags wahrscheinlich oder? :
Dann wird ein Änderungsbescheid kommen, aus dem die Neuberechnung hervorgeht.
Man kann nur hoffen, dass das JC aus der AG-Lohn-Nachzahlung keine Leistungseinstellung macht.
Geht dein Mann jetzt zur Arbeit?
Das wäre also der Lohn deines Mannes. Das JC *genehmigt* keine Löhne, sondern bereinigt das Einkommen, ermittelt Freibeträge und erhält das anrechenbare Einkommen.ZitatNormalerweise erhält man man ja einen Lohn monatlich von 1431 € :
Wenn nun 1075,-als anrechenbares Einkommen angesetzt werden, hat er einen Freibetrag von 356,-
Das kommt sogar ungefähr hin. Dazu zahlt das JC ergänzende Leistungen.
Da man noch immer keinen Bescheid hat, sondern nur was vom Telefon, kann man noch keinen Widerspruch erheben. Sobald aber der Änderungsbescheid da ist, kann dein Mann Widerspruch einlegen. Und die Leistungen für Oktober verlangen. Die kompletten Leistungen, denn da gab es ja keinen Lohnzufluss.
Wie das sein kann?
Zunächst mal ist der Chef der böse Bube. Denn als AG hat er seinem AN zum Monatsende den Lohn auszuzahlen. Der machts also später oder schon mal gar nicht.
Das JC stolpert dann leider mit eigenem System und Vorschriften dem Firmenchaos hinterher. Da kann dann nur Chaos zum Quadrat rauskommen.
Deine Frage: Ja, das ist erlaubt. Sie müssen beim JC eben auf seinen Widerspruch hin den Oktober neu berechnen. (Vielleicht hat die Leistungsabteilung das selbst schon gemerkt und machts gleich mit.
Also bitte den Änderungsbescheid abwarten.
Ich meine, das hast du evtl. am Telefon falsch verstanden.Zitatder Unterschied zwischen 1431 € und 1075 €, :
Je weniger Lohn anzurechnen ist , desto höher die Alg2-Zahlung.
Grober Richtwert: Ihr müsst jetzt ca 356,- mehr als nur mit Alg2 haben.
ZitatNormalerweise erhält man man ja einen Lohn monatlich von 1431 €, vom Job Center wurden jetzt aber nur 1075 € genehmigt. :
Nö, denn das Jobcenter hat mit dem Lohn nichts zu tun.
Es gewährt die zum überleben absolut notwendigen Leistungen, mehr nicht. Aber das wurde ja schon unter # erwähnt.
ZitatIch frage mich ob das gesetzlich wirklich so erlaubt ist. Rein logisch ist das nicht! :
Das nennt sich Zuflussprinzip. Angerechnet wird in dem Monat in dem zugeflossen ist. Findet sich in § 11 SGB II .
@Anami:
Zitat:hat er einen Freibetrag von 356,-
Das kommt sogar ungefähr hin. Dazu zahlt das JC ergänzende Leistungen.
Zitat:Ihr müsst jetzt ca 356,- mehr als nur mit Alg2 haben.
Der maximal mögliche Einkommensfreibetrag ist gedeckelt auf 330,- €.
@Knucki:
Bitte den Änderungsbescheid abwarten und den dann mal einscannen/abfotografieren, anonymierst hochladen und hier verlinken. Dazu dann die konkreten Angaben, für welchen Monat Dein Mann wie viel Lohn (falls monatlich unterschiedlich) verdient hat und wann der Lohn jeweils auf dem Konto war.
Dann, und nur dann, kann man gucken, ob die Berechnungen des Jobcenters korrekt sind oder nicht.
Gruß,
Axel
ZitatSobald aber der Änderungsbescheid da ist, kann dein Mann Widerspruch einlegen. Und die Leistungen für Oktober verlangen. :
Weshalb Widerspruch?
Die grundsätzliche Argumentation des JC ist doch richtig.
Wäre es nicht zielführender einen zweiten / neuen Antrag für den Oktober zu stellen?
-- Editiert von spatenklopper am 10.01.2019 14:30
@spatenklopper:
1. ist eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich und 2. wieso einen neuen Antrag stellen, wenn es doch bereits eine laufende Leistungsbewilligung gibt?
Es ist vielmehr eine Änderung dahingehend mitzuteilen, dass im Oktober kein Lohn zugeflossen ist und in der Folge hat das Jobcenter die Leistungsberechnung für Oktober zu ändern und den (naträglich) zu unrecht angerechneten Betrag auszuzahlen.
@Anami:
Zitat:Sobald aber der Änderungsbescheid da ist, kann dein Mann Widerspruch einlegen. Und die Leistungen für Oktober verlangen. Die kompletten Leistungen, denn da gab es ja keinen Lohnzufluss.
Das wird vermutlich nicht funktionieren, weil das Jobcenter vermutlich mit dem Änderungsbescheid für Oktober keine Entscheidung treffen wird, sondern nur für den Zeitraum ab November, oder sogar erst Dezember.
Gruß,
Axel
Sofern dem JC bekannt ist, dass der Lohn für Oktober erst im Folgemonat zufloss, ist ein Änderungsbescheid für Oktober nötig.
Ich lese aus dem Text derTE, dass das JC davon Kenntnis hat (hat ja schliesslich für November den Zufluss angerechnet).
Deshalb mein Rat:
Den Bescheid abwarten. Sollte der Oktober als einkommensloser Monat noch nicht berücksichtigt sein... Widerspruch erheben. Schriftlich. Nicht per Telefon.
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