Kleingewerbe anmelden als Model - wann sinnvoll?

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Avacyn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe anmelden als Model - wann sinnvoll?

Huhu liebe Forengemeinde,

ich bin in folgender Situation:

Seit ein paar Jahren bin ich in meiner Freizeit als Fotomodel tätig und habe dies bis jetzt auf TfP-Basis (es fließt also kein Geld zwischen Fotograf und Model) ausgeübt. Seit einiger Zeit merke ich aber, dass ich dies auch auf PAY-Basis ausbauen könnte (es besteht Interesse und ich habe Zeit und Möglichkeiten).

Das ganze soll lediglich als Nebenverdienst ablaufen.. dh ich rechne mit regelmäßig ca 100€ im Monat. Ich möchte zum einen die Möglichkeit haben, bei Bedarf für Fotostudios oder gewerbliche Fotografen eine entsprechende Rechnung ausstellen zu können, da dies meist gefordert wird.
Zum anderen meine ich, dass es Pflicht ist ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man plant, regelmäßig und dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Außerdem bin ich als Model für Payjobs auch einfach professioneller, wenn ich eine eigene Rechnung stellen kann.

Noch etwas zu mir: Ich bin Anfang 20, derzeit Studentin OHNE Nebenjob, erhalte Unterhalt und Kindergeld von meinen Eltern.

Nun meine konkrete Frage: Lohnt es sich in meiner Situation ein Kleingewerbe anzumelden bzw wäre ich verpflichtet? Gibt es noch irgendwas, auf das ich achten müsste, falls ich zB im nächsten Semester einen Nebenjob neben meinem Studium annehmen würde?

Bei der Suche über Google konnte ich diese Fragen noch nicht abschließend klären, deshalb frage ich hier noch mal konkreter nach.

Vielen Dank im Voraus!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Lohnt es sich in meiner Situation ein Kleingewerbe anzumelden bzw wäre ich verpflichtet? Na sicher sind Sie dazu verpflichtet. Allerdings kann man kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe.
Gibt es noch irgendwas, auf das ich achten müsste, falls ich zB im nächsten Semester einen Nebenjob neben meinem Studium annehmen würde? Verdient man zuviel, ist man raus aus der Familienversicherung, in der Sie ja vermutlich sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Avacyn):
Zum anderen meine ich, dass es Pflicht ist ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man plant, regelmäßig und dauerhaft Einnahmen zu erzielen.

Da meint man falsch, denn in Deutschland kann man kein Kleingewerbe anmelden, nur Unternehmen / Gewerbe.



Zitat (von Avacyn):
Gibt es noch irgendwas, auf das ich achten müsste, falls ich zB im nächsten Semester einen Nebenjob neben meinem Studium annehmen würde?

Bei Studenten muss man aufpassen, was die unternehmerische Tätigkeit und deren Einkünfte angeht. Da kann man ganz schnell mal aus der Familienversicherung herausfallen.
Diesbezüglich mal hier im Unterforum Sozialrecht nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7249 Beiträge, 1526x hilfreich)

Der Nebenjob wird entweder auf Steuerkarte oder als 450 EUR Job ausgelegt sein. Da kann man nebenher als Model arbeiten mit Gewerbeschein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Avacyn):

ich bin in folgender Situation:

Seit ein paar Jahren bin ich in meiner Freizeit als Fotomodel tätig und habe dies bis jetzt auf TfP-Basis (es fließt also kein Geld zwischen Fotograf und Model) ausgeübt. Seit einiger Zeit merke ich aber, dass ich dies auch auf PAY-Basis ausbauen könnte (es besteht Interesse und ich habe Zeit und Möglichkeiten).

Das ganze soll lediglich als Nebenverdienst ablaufen.. dh ich rechne mit regelmäßig ca 100€ im Monat. Ich möchte zum einen die Möglichkeit haben, bei Bedarf für Fotostudios oder gewerbliche Fotografen eine entsprechende Rechnung ausstellen zu können, da dies meist gefordert wird.
Zum anderen meine ich, dass es Pflicht ist ein Kleingewerbe anzumelden, wenn man plant, regelmäßig und dauerhaft Einnahmen zu erzielen. Außerdem bin ich als Model für Payjobs auch einfach professioneller, wenn ich eine eigene Rechnung stellen kann.


1. Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.
2. Fotomodelle, Mannequins usw. gelten in Deutschland als Gewerbetreibende.

3. Die Vermutung ist völlig korrekt - es ist ein Gewerbe anzumelden.

(Und 4., nur der Vollständigkeit halber - man muß kein Gewerbe angemeldet haben, um Rechnungen stellen zu können. Anderenfalls wären Freiberufler auch ziemlich angearsc...t)
Zitat:

Noch etwas zu mir: Ich bin Anfang 20, derzeit Studentin OHNE Nebenjob, erhalte Unterhalt und Kindergeld von meinen Eltern.

Nun meine konkrete Frage: Lohnt es sich in meiner Situation ein Kleingewerbe anzumelden

Ob es sich "lohnt", kann hier niemand beurteilen.
Zitat:

bzw wäre ich verpflichtet?

Ja. Und insofern stellt sich die Frage nicht, ob man "sollte". Man muss.
Zitat:
Gibt es noch irgendwas, auf das ich achten müsste, falls ich zB im nächsten Semester einen Nebenjob neben meinem Studium annehmen würde?

Selbständige Tätigkeit neben dem Studium ist unbeschränkt möglich. Falls noch ein angestellter "Studentenjob" angenommen wird, könnte das Gesamteinkommen Konsequenzen für die Steuerpflicht hinsichtlich des "Studentenjobs" haben. Ebenso hinsichtlich der Familienversicherung.
Ich schreibe bewusst "könnte", das sollte man einmal mit einem Steuerberater besprechen, mit dem macht man dann ein Konzept zur steuerlichen Behandlung der Tätigkeit(en).

Außerdem zu beachten?

- Pflichtmitgliedschaft in der IHK, aber die kommt automatisch mit der Gewerbeanmeldung

- Fotomodelle sind nicht zwangsversichert in der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), sie können sich dort aber freiwillig versichern.
Man sollte dabei bedenken, daß die Gesetzliche Krankenversicherung keine Behandlungskosten für Berufsunfälle übernimmt. Eine Absicherung über die BG ist günstig und sinnvoll. Es berät die zuständige BG, die kann man ergoogeln oder bei jeder beliebigen BG erfragen. ("Berufsunfall" ist schon der Unfall auf dem Weg zum Shooting-Job. Oder der Sturz in der Hohlkehle mit komplizierter Knöchelfraktur.)*

- Als Gewerbetreibender ist das Pay-Model Unternehmer im Sinne des BGB. Das bedeutet: all die schönen Verbraucherschutz-Bestimmungen gelten nicht mehr, sobald das Model in seiner Eigenschaft als Model tätig wird. (Also schön Betriebsvermögen und Privatvermögen sauber trennen, damit man nicht z.B. Gewährleistungsansprüche verliert.)

_______________________________

*) Bevor man darüber nachdenkt, solche Berufsunfälle der GKV als "Freizeitunfälle" unterzuschieben sollte man bedenken, daß für jeden Unfall vom behandelnden Arzt eine "Unfallmeldung" an die GKV geht, und daß falsche Angaben in dieser Unfallmeldung den Tatbestand des Betrugs erfüllen können.
Außerdem sollte man bedenken, daß die Unfallversicherung über die BG in ihren Leistungen deutlich besser ist als die Leistungen der GKV es in solchen Fällen sind. (Die BGs zieren sich manchmal erst, aber wenn sie's dann anerkennen, dann leisten sie sehr ordentlich.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen