Forderung vom Jobcenter wegen Unterhaltsvorschuss

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506600-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung vom Jobcenter wegen Unterhaltsvorschuss

Vor 7 Jahren habe ich mich mit meiner damaligen Verlobten im Rahmen der Trennung schriftlich auf Unterhalt iHv 133€/Kind für unsere zwei Kinder geeinigt. Kurz nach der Vereinbarung konnte/wollte ich den Betrag nicht mehr zahlen. Sie hat die Vereinbarung dem Jobcenter vorgelegt (sie selbst hat kein Einkommen) und seitdem berechnet das Jobcenter 266€ von ihrem ALG2 als Unterhaltsvorschuss und versucht sich das Geld bei mir zu holen. Mittlerweile sind knapp 10.000€ aufgelaufen.

Frage 1: Komme ich irgendwie um die aufgelaufene Forderung drum herum? Bzw. sollte ich das überhaupt versuchen? Ich verdiene mittlerweile durchschnittlich und müsste laut Düsseldorfer Tabelle eine ganze Menge zahlen und kann evtl. froh sein, so günstig weg gekommen zu sein...

Frage 2: Was kann mir passieren, wenn ich einfach den Unterhalt von nun an zahle. Hat die Kindsmutter die Möglichkeit, Unterhalt auch nachträglich nachzufordern? Wird/kann das Jobcenter dies tun, wenn die auf den Trichter kommen, dass ich theoretisch zu sehr viel mehr Unterhalt verdonnert werden könnte?

Trotz halbwegs gutem Verdienst muss ich allerdings aktuell eine Frau und zwei Kinder mit versorgen und bin denen ja ebenfalls zu Unterhalt verpflichtet (ja, insgesamt sind das 4 Kinder, ich habe 2014 geheiratet). Es ist ja ohnehin so, dass ich denen gegenüber zuerst verpflichtet bin, oder?

Ich hoffe, es hat hier jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und kann mir einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll.

Eins ist mir noch wichtig zu erwähnen: Ich war schon länger dazu in der Lage, den Unterhalt auch zu zahlen. Auch zu größeren Summen wäre ich bereit. Geweigert habe ich mich aus dem einfachen Grund, dass davon nichts bei den Kindern ankommt, solange die Kindsmutter kein Einkommen hat und alles zu 100% aufs ALG 2 angerechnet wird. :/

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8 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Im Namen aller Steuerzahler ist es natürlich eine Wahnsinnsleistung von dir, deine geschuldete Unterhaltslast für die von dir in die Welt gesetzten und zu versorgenden Kinder auf die allgemeine Solidargemeinschaft des Sozialstaates umzulegen.

Der Mutter wird also das ALG II aufgrund eurer schriftlichen Vereinbarung gekürzt, obwohl du gar nichts bezahlst? Das halte ich für fragwürdig. Richtigerweise müsste die Mutter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen und du diesen dorthin zurückzahlen.

Um die Forderung kommst du herum, indem du sie begleichst.

Die Mutter kann als ALG II Empfängerin aufgrund des Anspruchsübergangs nach § 33 SGB II gar nichts für die Vergangenheit fordern, es sei denn es wurde eine treuhänderische Rückübertragung zwischen ihr und dem JC vorgenommen. Dann sind Ansprüche in der Vergangeheit aber ggf. verwirkt, wenn diese nie bei dir geltend gemacht wurden. Für die Zukunft solltest du deiner Unterhaltsverantwortung nachkommen und eine Zahlung entsprechend deines Einkommens vornehmen. Bei der Berechnung können deine anderen im Haushalt lebenden Kinder unter Umständen berücksichtigt werden, wenn diese ebenfalls einen Barunterhaltsanspruch haben. Das ist aber ein schwieriges und komplexes Thema für sich. Leg deine Unterlagen einem Anwalt vor und lass dir den korrekten Unterhaltsbetrag errechnen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was heisst hier, das nichts bei den Kindern ankäme? Wenn dem so wäre, dann wären die Kids doch längst verhungert und hätten bis dahin nackert unter einer Brücke geschlafen. Und wieso sollen die Kids aus der zweiten Beziehung Vorrang haben? Der Fragesteller bewegt sich auf ganz dünnem Eis, denn bei so einer Haltung wird eine Akte auch gerne mal der Staatsanwaltschaft vorgelegt, Verletzung der Unterhaltspflicht ist nämlich eine Straftat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb506600-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich habe mich scheinbar etwas missverständlich ausgedrückt.

Zitat (von wirdwerden):
Was heisst hier, das nichts bei den Kindern ankäme?

Damit meine ich, dass über die ALG2-Leistungen hinaus nichts ankommt. Höhere Unterhaltszahlung bedeutet einfach nur, dass der Anteil des Jobcenters geringer wird. Die Summe des Gesamtanspruchs erhöht sich aber nicht um einen müden Cent - sofern Unterhalt nicht als Einkommen angerechnet wird, was mir aber neu wäre. Natürlich müssen die Kinder nicht verhungern oder unter der Brücke schlafen. Ich frage mich, warum in diesem Forum immer wieder so ein Blödsinn geschrieben wird. Den Kindern geht's gut, aber es ist hoffentlich nachvollziehbar, dass ich ein Interesse daran habe, ihnen mehr zukommen zu lassen, als nur die staatlichen Almosen. Dafür müssten die Unterhaltszahlungen dann allerdings schon den ALG2-Bedarfssatz übersteigen - und so viel verdiene ich bei weitem nicht, um solche Summen leisten zu können.

Zitat (von smogman):
Im Namen aller Steuerzahler ist es natürlich eine Wahnsinnsleistung von dir, deine geschuldete Unterhaltslast für die von dir in die Welt gesetzten und zu versorgenden Kinder auf die allgemeine Solidargemeinschaft des Sozialstaates umzulegen.

Was soll ich sagen: Die Mutter könnte sich ja auch einfach mal Arbeit suchen. ;)
Betreuungsunterhalt kann auch durch mich geleistet werden und die Kinder sind tagsüber in der Schule, vorher waren sie tagsüber in der Kita. Gibt also eigentlich keinen Grund für sie, weiterhin zu Hause zu bleiben, den ganzen Tag Minecraft und WoW zu daddeln und sich vom Staat durchfüttern zu lassen. Und dafür gehen schon genug meiner Steuern drauf. Ist aber ein anderes Thema.

Zitat (von smogman):
Der Mutter wird also das ALG II aufgrund eurer schriftlichen Vereinbarung gekürzt, obwohl du gar nichts bezahlst? Das halte ich für fragwürdig. Richtigerweise müsste die Mutter vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen und du diesen dorthin zurückzahlen.

Nein, anders. Tatsächlich ist es so, dass wir zunächst beim Jugendamt waren und dort den Unterhalt festlegen lassen wollten. Das Jugendamt war allerdings der Meinung, dass kein monetärer Unterhaltsanspruch besteht, weil Betreuungsunterhalt geleistet wird (zu diesem Zeitpunkt habe ich noch zu gut 50% mit in der Wohnung gelebt). Dies hat das JA auch mit einem Schreiben bestätigt, das die Kindsmutter dem Jobcenter vorgelegt hat. Unabhängig davon hatten wir uns - also die Kindsmutter und ich - auf einen zusätzlichen Barunterhalt geeinigt, in eingangs genannter Höhe. Damals ging ich noch davon aus, etwas gutes damit zu bewirken. Der Betrag lag in einem Rahmen, den ich mir gerade noch so irgendwie leisten konnte. Ich war damals aufgrund der Bestätigung des Jugendamts nicht der Ansicht, überhaupt zu einem monetären Unterhalt verpflichtet zu sein.

Die Vereinbarung über den Barunterhalt hat die Kindsmutter dem Jobcenter nach meinem vollständigen Auszug (nach krachender Trennung) vorgelegt und seitdem wird eben diese Summe zu 100% auf ihr ALG2 angerechnet. Trotzdem geht das Jobcenter in Vorleistung und versucht, sich das Geld von mir zu holen.

Das ganze hat insofern nochmal eine andere Dimension, als dass die Kinder auch eigentlich einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen haben und die Kindsmutter den Umgang seit der Trennung vollständig verwehrt. Sämtliche Versuche auf eine gütliche Einigung sind gescheitert (Gespräche beim Jugendamt, Familienberatungsstellen etc. pp), ich möchte da aber auch nicht mit nem Gerichtsbeschluss und der Polizei einreiten, das muss ich den Kindern nicht antun.

Wenn ich deine Antwort aber richtig verstehe, dann hätte ich eigentlich seit Jahren zu wesentlich höheren Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Aber der Unterhalt muss erst einmal vom Jugendamt oder einer anderen Stelle festgesetzt werden, richtig? Die Kindsmutter will das definitiv nicht. Die will gar kein Geld von mir und wehrt sich mit Händen und Füßen gegen jede Kontaktaufnahme und jeden Versuch, den Kindern oder ihr monetäre Leistungen zukommen zu lassen.

Meine Frage richtet sich so gesehen einfach dahin, ob es in irgendeiner Weise sinnvoll ist, die Ursprungsvereinbarung mit der Kindsmutter anzufechten und das Thema Unterhalt regulär mit dem Jugendamt oder einem Gericht zu klären, oder ob es für alle Beteiligten am Besten ist, die Sache auf sich beruhen zu lassen und den Betrag beim Jobcenter zu bezahlen. Meine Sorge wäre halt, dass irgendwann jemand rückwirkend auf die Idee kommt, Unterhalt für Jahre nachzufordern - womit weder mir und meiner Familie, noch meiner Ex-Familie und den Kindern geholfen wäre. Nur der liebe Steuerzahler würde sich freuen (mit Ausnahme von mir) - Hallelujah. Eigentlich dachte ich jedoch, dass es hier darum geht, Rat für seine persönliche Situation zu bekommen und nicht eine Moral- oder Systemdebatte führen zu müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Anfechtung geht doch gar nicht. Und wenn Du das Unterhaltsthema regulär klärst, dann wird es im Zweifel teurer. Ja, es geht hier um die Hilfe für Menschen in Not. Es geht aber nicht darum, Leuten zu helfen, sich aus Situationen zu Lasten anderer (hier der Kids) herauszuschleichen, es geht darum, die Rechtslage aufzuzeichnen. Und die ist eindeutig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von fb506600-71):
Ok, ich habe mich scheinbar etwas missverständlich ausgedrückt.


Ganz im Gegenteil. Dein Beitrag war unmissverständlich.

Zitat (von fb506600-71):
(...) aber es ist hoffentlich nachvollziehbar, dass ich ein Interesse daran habe, ihnen mehr zukommen zu lassen, als nur die staatlichen Almosen.

Nein, das ist nicht nachvollziehbar und mehr als Spott und Häme kannst du dafür auch aktuell nicht erwarten. Aktuell zahlen nämlich andere Menschen deinen Unterhalt. Dein Interesse ist geheuchelt und dein Rechtsverständnis beruht auf einem Anspruchsdenken auf staatliche Sozialleistungen. Dass deine Kinder diese ggf. nur in teilweiser Höhe benötigen würden, wenn du endlich mal was zahlen würdest und dass das durchaus ein hehres Ziel ist, lässt du in deiner Argumentation unberücksichtigt.

Zitat (von fb506600-71):
Was soll ich sagen: Die Mutter könnte sich ja auch einfach mal Arbeit suchen. ;)
Betreuungsunterhalt kann auch durch mich geleistet werden und die Kinder sind tagsüber in der Schule, vorher waren sie tagsüber in der Kita. Gibt also eigentlich keinen Grund für sie, weiterhin zu Hause zu bleiben, den ganzen Tag Minecraft und WoW zu daddeln und sich vom Staat durchfüttern zu lassen. Und dafür gehen schon genug meiner Steuern drauf. Ist aber ein anderes Thema.

Der letzte Satz trifft es auf den Punkt. Dein Kindesunterhalt hat mit der Berufstätigkeit der Mutter nichts zu tun. Aus sozialrechtlicher Sicht kann man dir natürlich folgen. Aus unterhaltsrechtlicher Sicht hat das Verhalten der Mutter jedoch keine Auswirkungen auf dich und ist deswegen irrelevant.

Zitat (von fb506600-71):
Das ganze hat insofern nochmal eine andere Dimension, als dass die Kinder auch eigentlich einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen haben und die Kindsmutter den Umgang seit der Trennung vollständig verwehrt. Sämtliche Versuche auf eine gütliche Einigung sind gescheitert (Gespräche beim Jugendamt, Familienberatungsstellen etc. pp), ich möchte da aber auch nicht mit nem Gerichtsbeschluss und der Polizei einreiten, das muss ich den Kindern nicht antun.

Trenne das im Kopf und rechtlich. Auch wenn es die Mutter ggf. als Druckmittel einsetzt, ist es völlig unerheblich für die Unterhaltszahlung. Dass du mit ausbleibenden Zahlungen aber nicht gerade für Zufriedenheit auf der Gegenseite sorgst, hat man dir sicher auch schon in diesen Gesprächen gesagt, obwohl es eigentlich nicht zusammengehört.

Zitat (von fb506600-71):
Aber der Unterhalt muss erst einmal vom Jugendamt oder einer anderen Stelle festgesetzt werden, richtig? Die Kindsmutter will das definitiv nicht. Die will gar kein Geld von mir und wehrt sich mit Händen und Füßen gegen jede Kontaktaufnahme und jeden Versuch, den Kindern oder ihr monetäre Leistungen zukommen zu lassen.

Die Kindesmutter hat hier aber nichts zu melden, schließlich lebt sie von der Staatskasse. Deshalb kann auch nur das Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes dich ggf. auf UNterhalt verklagen. Warum das bei dir noch keiner getan hat. Keine Ahnung. Glück gehabt. Überlastete Behörde.

Zitat (von fb506600-71):
Meine Frage richtet sich so gesehen einfach dahin, ob es in irgendeiner Weise sinnvoll ist, die Ursprungsvereinbarung mit der Kindsmutter anzufechten und das Thema Unterhalt regulär mit dem Jugendamt oder einem Gericht zu klären, oder ob es für alle Beteiligten am Besten ist, die Sache auf sich beruhen zu lassen und den Betrag beim Jobcenter zu bezahlen.

Dazu solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

Zitat (von fb506600-71):
Meine Sorge wäre halt, dass irgendwann jemand rückwirkend auf die Idee kommt, Unterhalt für Jahre nachzufordern

Rückwirkend können nur Beträge gefordert werden, die auch in Verzug sind. Niemand kann rückwirkend über mehrere Jahre eine privatrechtliche Forderung eröffnen.

Zitat (von fb506600-71):
Eigentlich dachte ich jedoch, dass es hier darum geht, Rat für seine persönliche Situation zu bekommen und nicht eine Moral- oder Systemdebatte führen zu müssen...

Bei dir steht beides in unmittelbarem Zusammenhang, da durch dein Verhalten und Rechtsverständnis andere schädigst. Deswegen hat man dich auch schon höflich auf das Strafgesetzbuch verwiesen. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt und du kannst nicht erwarten, dass dir bei deiner Story irgendjemand den Nacken streichelt. Da musst du durch. Schaffst du schon.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb506600-71):
Ok, ich habe mich scheinbar etwas missverständlich ausgedrückt.
Nunja, im Endeffekt bleibts aber trotzdem so....
Du hast vor 7 Jahren mal was vereinbart , auch was gezahlt, dann biste nach Krach ausgezogen, hast nicht mehr gezahlt. Hast NICHTS Neues vereinbart. Hast die Sache schleifen lassen. Die Mutter hat die Vereinbarung über deine mtl. Zahlung dem JC vorgelegt- das Jugendamt hat dir geglaubt, dass du zahlst. Das war vor dem Krach.

Alles geht so. Das JC erfährt, dass du nicht zahlst, geht in Vorleistung. Warum das fast 7 Jahre dauert, bis es auffliegt, weiss ich nicht. Normal gehts schneller. Da wird die Mutter aufgefordert, den Unterhalt einzuklagen.
Zitat (von fb506600-71):
Trotzdem geht das Jobcenter in Vorleistung und versucht, sich das Geld von mir zu holen.
Ja, richtig so. Und warum gerade jetzt? Gibts jetzt einen Anlass?

Das Thema Umgang hat nichts mit den 10.000,- zu tun.

Zitat (von fb506600-71):
Sämtliche Versuche auf eine gütliche Einigung sind gescheitert
Hast du deshalb nicht gezahlt?
Zitat (von fb506600-71):
Aber der Unterhalt muss erst einmal vom Jugendamt oder einer anderen Stelle festgesetzt werden, richtig?
Nö, falsch. Der Unterhaltspflichtige (DU) kann das selbst herausfinden. Dann freiwillig zahlen. Ansonsten wird er von anderen dazu verdonnert. Dem Jugendamt, dem JC, und der Welt kann man mitteilen, dass man nun ab Datum X seiner Unterhaltspflicht nachkommt.
Zitat (von fb506600-71):
Die will gar kein Geld von mir und wehrt sich mit Händen und Füßen gegen jede Kontaktaufnahme und jeden Versuch, den Kindern oder ihr monetäre Leistungen zukommen zu lassen.
Das ist schlecht möglich bzw. hat das jetzt ein Ende. Du hast für die Kinder anrechenbaren Unterhalt zu zahlen.
Denn das JC zahlt nicht mehr.
DU bist an der Reihe.
Zitat (von fb506600-71):
ob es in irgendeiner Weise sinnvoll ist, die Ursprungsvereinbarung mit der Kindsmutter anzufechten
Ich meine, du musst nichts anfechten. Du musst jetzt die Forderung des JC bedienen und du musst ab jetzt den neuen Unterhalt bezahlen.

Wer rückwärts weitere höhere Unterhaltsforderungen an dich hat und wer die Höhe ermittelt... könnte eine Sozialgerichtssache werden.

Zitat (von fb506600-71):
nicht eine Moral- oder Systemdebatte führen zu müssen...
Dann solltest du Erstbeiträge anders formulieren statt als Fazit so was abzulassen:
.
Zitat (von fb506600-71):
Ich war schon länger dazu in der Lage, den Unterhalt auch zu zahlen. Auch zu größeren Summen wäre ich bereit. Geweigert habe ich mich aus dem einfachen Grund, dass davon nichts bei den Kindern ankommt, solange die Kindsmutter kein Einkommen hat und alles zu 100% aufs ALG 2 angerechnet wird. :/
:zoff:
Es war ja auch ganz anders:Die will gar kein Geld von mir

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb506600-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, das gibt mir einen ersten Orientierungspunkt.

Mir haben verschiedene Stellen immer wieder unterschiedliche Auskünfte gegeben und bei Anwälten war ich schon. Die letzte hat mir dreist knapp 100€ für 15 min Beratung aus der Tasche gezogen, deren Essenz war "zahlen Sie halt Unterhalt!". Sie ist nicht auf meine Fragen eingegangen und hat mich förmlich raus geschmissen - ich hab die Welt nicht mehr verstanden. Zumal die gleiche Anwältin ein Jahr zuvor sehr kostengünstig und sehr freundlich unseren Ehevertrag aufgesetzt hat. Solche Erfahrungen tragen nicht unbedingt dazu bei, dass man sich gern um das Thema kümmert. Zumal ich ja dazu bereit bin, meiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Nur war ich mir eben nicht einmal sicher, ob die Forderung des Jobcenters überhaupt rechtens ist. Das selbe Jobcenter hatten wir damals nämlich in mehreren Prozessen auf über 3000€ Nachzahlung wegen falscher Berechnungen verklagen müssen (haben alle Prozesse gewonnen). Wäre also nicht das erste Mal, dass denen ein Fehler zu unseren Ungunsten unterläuft. Und auch das führt nicht gerade zu Vertrauen in das System.

Ich weiß nun auch immer noch nicht, wer die Unterhaltspflicht überhaupt festschreibt oder was ich jetzt konkret zahlen müsste. Klar ist mir jetzt nur: Die aufgelaufenen10k muss ich ans Jobcenter zahlen und ab sofort den regulären Unterhalt. Werde dazu gleich morgen mal mit denen telefonieren und nachfragen, wie es aus deren Sicht weiter geht.

Ja, ich hab das schleifen. Ja, ist meine Schuld. Ja, ich hab mir das selbst eingebrockt.

Der Grund, warum ich erst jetzt aufgefordert werde zu zahlen, liegt an einer gerade erst kürzlich abgegebenen Vermögensauskunft, bei der ich mein aktuelles Gehalt angegeben habe. Das liegt zwar nach wie vor unter der Pfändungsfreigrenze, aber nur sehr knapp und scheinbar denken die jetzt, da ist was zu holen. Ist es auch. Ich könnte das ignorieren und mich auf das nicht pfändbaren Vermögen und Einkommen zurück ziehen. Will ich aber gar nicht, das zögert die Sache ja nur weiter hinaus...

Das mit dem Rechtsverständnis ist so eine Sache ... Ich hab natürlich von Jura keine Ahnung, aber wie vermutlich jeder Mensch ein gewisses Gerechtigkeitsempfinden. Und irgendwie wurde in anderen Dingen bisher meistens gemäß diesem Gerechtigkeitsempfinden geurteilt. Dass meine ersten beiden Kinder finanziell darunter leiden müssen, dass die Kindsmutter nicht bereit ist einer Arbeit nachzugehen und den Umgang verweigert, finde ich nicht gerecht. Dass ich auch mit hohen Unterhaltszahlungen die Lage meiner Kinder nicht verbessern kann, finde ich auch nicht gerecht. Und dass meine beiden jetzigen Kinder darunter leiden sollen, finde ich auch nicht gerecht.

Ich habe mir in den letzten Jahren viel gespart, um alte Schulden begleichen zu können. Und das, obwohl ich wie erwähnt unter der Pfändungsfreigrenze verdiene. Momentan leben wir mit 2 Kindern, also zu viert, in einer 2-Zimmer-Wohnung. Ohne die Unterhaltsschuld ginge demnächst mehr Wohnraum, aber das können wir uns wohl abschminken, wenn ich das richtig verstehe...

Währenddessen wohnt meine Ex weiterhin in 4-Raum 80 qm, bekommt alles vom Jobcenter bezahlt und muss nichts dafür tun. Und obendrein kann ich meine Kinder nicht sehen. Das finde ich nicht gerecht. Aber scheinbar ist Recht und Gerechtigkeit ein großer Unterschied.

Gestern habe ich gelesen, dass man als Unterhaltspflichtiger wohl gehalten ist, seine Einkommenssituation zu verbessern, um mehr Unterhalt leisten zu können. Das finde ich prinzipiell gut. Dass das nur auf mich als Vater anwendbar scheint, ist aber unfair.

Naja, sei's drum. Genug gejammert, ist halt so.

Danke für die zumindest teilweise aufschlussreichen Antworten. Hat mit ein wenig geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb506600-71):
Der Grund, warum ich erst jetzt aufgefordert werde zu zahlen, liegt an einer gerade erst kürzlich abgegebenen Vermögensauskunft,
Dann haben wir die Ursache. Die Sache läuft an.
Vermögensauskunft ist Auskunft über Einkommen UND Vermögen. Von Pfändung wird noch nirgends gesprochen oder geschrieben.
Zitat (von fb506600-71):
Aber scheinbar ist Recht und Gerechtigkeit ein großer Unterschied.
Wenigstens hast du das kapiert.
Zitat (von fb506600-71):
Dass das nur auf mich als Vater anwendbar scheint, ist aber unfair.
Die Mutter ist in diesem Falle nicht unterhaltspflichtig wie du. Sie gewährt Unterhalt, wenn auch nicht durch *eigener Hände Arbeit*, wenn man das mal so altmodisch ausdrücken kann.

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