Hallo,
wir haben folgende Frage:
- Aussteuerung nach 78 Wochen erfolgt nach langer Krankheit
- Alg 1 Antrag wurde gestellt, Nahtlosigkeitsregelung aber noch nicht durch, weil Arbeitsamt noch keinen Bescheid geschickt hat ( 3 Monate nach Aussteuerung) in der Zeit kein Geld bekommen
- Gesund geschrieben 07.01.19
- Beschäftigungsverbot erteilt am 08.01. wegen Schwangerschaft
Wie wird hier vorgegangen?
Bezahlt das die Krankenkasse erneut? oder bekommt man kein Geld weil man innerhalb von 3 Jahren wieder "erkrankt" ist?
Kann man das Geld Rückwirkend vom Arbeitsamt bekommen? und wie geht es weiter?
Aussteuerung und neue Krankheit
8. Januar 2019
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Frage vom 8. Januar 2019 | 07:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteuerung und neue Krankheit
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#1
Antwort vom 19. Januar 2019 | 09:04
Von
Status: Praktikant (618 Beiträge, 185x hilfreich)
Bei neuer Krankheit gibt es wieder „neues" Geld, das hat dann mit den 3 Jahren nichts zu tun.
Jedoch, entscheidet ist, das die neue Krankheit nicht währen der anderen entstanden ist.
Ein einziger Arztbesuch währen der alten Krankmeldung reicht, um es schon als Hinzugekommene Krankheit zu bewerten.
Beispiel Person x war wegen zb Krebs bis zur Aussteuerung krank. Während der Krebserkrankung war man zweimal beim Orthopäden, weil die Hüfte zwickt. 6 Monate nach der Aussteuerung wegen Krebs lässt Person x sich eine neue Hüfte einbauen. Es gibt jedoch kein Krankengeld, da die Krankheit schon während der ersten Erkrankung aufgetreten ist
Und jetzt?
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