Hallo,
Person A erhält ALGII aufstockend zum Krankengeld.
Alleinerziehend.
Das Krankengeld besteht aus der Hälfte des gesamten Einkommens.
Nun war wohl noch eine Krankenhausrechnung aus 2017 offen,Betrag 280€.
Auf einen vor einiger Zeit gestellten Ratenantrag wurde nicht reagiert.
Jetzt wurde das Krankengeld um die 280€ gekürzt und einbehalten.
Sprich 280€ zu wenig in der Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 5 jährigem Kind und der Mutter.
Ist es möglich,die Krankenkasse aufzufordern das Geld auszubezahlen,gemildert um eine Ratenzahlung,die dann vereinbart wird?
Danke
Krankengeld teilweise einbehalten
8. Januar 2019
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Frage vom 8. Januar 2019 | 13:29
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 15x hilfreich)
Krankengeld teilweise einbehalten
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#1
Antwort vom 9. Januar 2019 | 05:41
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Zwischen 2017 und jetzt liegt immerhin ein ganzes Jahr... Gesetzt den Fall, dass es sich um Ende 2017 handelte.
Wann genau wurde die Rechnung produziert, wann genau haben Sie um eine Ratenzahlung ersucht und warum vor allem haben Sie nichts getan, als keine Antwort kam? Haben Sie gedacht sie müssten das Geld nicht zahlen? Das rächt sich jetzt halt.
Versuchen Sie's halt.... (auf)fordern können Sie alles und jeden, die Frage ist halt ob auf Ihre Aufforderung eingegangen wird.ZitatIst es möglich,die Krankenkasse aufzufordern das Geld auszubezahlen,gemildert um eine Ratenzahlung,die dann vereinbart wird? :
Es gibt kein Recht auf Ratenzahlung, das ganz grundsätzlich .... Und die Krankenkasse hat das Geld jetzt erst mal. Kann Ihnen keiner das Geld leihen?
#2
Antwort vom 9. Januar 2019 | 13:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Bisher keine Zahlungserinnerung? Keine Mahnung?ZitatJetzt wurde das Krankengeld um die 280€ gekürzt und einbehalten. :
Die Krankenhausrechnung soll man doch ans Krankenhaus bezahlen. Pro Tag 10,- und max. 280,-
Hat dich das Krankenhaus seit 2017 nicht angeschrieben und gemahnt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2019 | 13:30
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Na, das kann auch über die KK gehen. Aber es ist richtig, bis zu 28 Tage/Jahr muß der Versicherte löhnen. Das ist die Zuzahlung.
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