Nebenkostenabrechnung immer wieder falsch.

8. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2019 18:11:35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung immer wieder falsch.

Hallo,
ich habe mich eigentlich in der längeren Vergangenheit nicht um die Richtigkeit meiner Nebenkostenabrechnung gekümmert.
Bei der vorletzten Abrechnung sind mir jedoch einige Dinge aufgefallen, und ich habe mal die Abrechnungen aller Jahre mit einander verglichen.
Hierbei ist mir aufgefallen, das es immer wieder vorkommt, dass Lohnkosten nach $35a EStG,
die ja für den Mieter steuerlich absetzbar sind, nicht ausgewiesen sind. Bzw. in den Gesamtkosten (Material etc.) enthalten sind. Das ist im Vergleich zu den anderen Jahren deutlich zu erkennen. Auch die Rechnung der Stadt (Niederschlagswassergebühr) war plötzlich mehr als doppelt so hoch wie die ganzen Jahre zuvor. Jetzt, in dieser Abrechnung, ist das wieder richtig.

Ich hatte dann die Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht, und um Richtigstellung gebeten.
In der Antwort darauf hieß es dann, dass die Abrechnung genau nach den Inhalten der Rechnungen erstellt worden sei.

In der Abrechnung für das Jahr 2017 sind wieder solche Fehler enthalten.
Ich denke es ist überflüssig jetzt wieder zu reklamieren, aber was kann man tun????

Wie wäre denn die richtige Vorgehensweise, um an eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu kommen?
Ich möchte auch vermeiden, dass ich zwar eine korrekte Abrechnung erhalte, aber auf evtl. Kosten
(Anwalt etc.) sitzen bleibe.

HansDieter

-- Editiert von HansD45 am 08.01.2019 14:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von HansD45):
Ich denke es ist überflüssig jetzt wieder zu reklamieren, aber was kann man tun????


Nö genau das müssen Sie erneut machen und Einsicht id Belege nehmen. Erst dann wissen Sie mit Sicherheit, ob die Abrechnung falsch ist oder nicht.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von HansD45):
In der Abrechnung für das Jahr 2017 sind wieder solche Fehler enthalten.


"solche" wäre konkret zu definieren.

Wenn, wie zu den Abwasserkosten, Zweifel bestehen, sollte man sich bevor man ein Fass aufmacht aber erstmal durch einen Blick in die Abrechnung davon überzeugen, dass die in der Abrechnung gelisteten Werte auch tatsächlich falsch sind.

Zitat (von HansD45):
Hierbei ist mir aufgefallen, das es immer wieder vorkommt, dass Lohnkosten nach § 35a EStG ,
die ja für den Mieter steuerlich absetzbar sind, nicht ausgewiesen sind.


Das wäre für mich neu, dass der Vermieter dies ausweisen darf. Hast Du dazu eine belastbare Rechtsquelle?

Berry

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich kenne nur die Pflicht zur Ausweisung der Steuer bei haushaltsnahen Dienstleistungen.

Zitat:
Auch die Rechnung der Stadt (Niederschlagswassergebühr) war plötzlich mehr als doppelt so hoch wie die ganzen Jahre zuvor.

Wo stecken denn da haushaltsnahe Dienstleistungen ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
guest-12308.01.2019 18:11:35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Frage war :
Wie wäre denn die richtige Vorgehensweise, um an eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu kommen?
[/b]
Die aufgezeigten Problem/Fehler sind Auszüge aus meiner Abrechnung, um zu zeigen, um was es hier geht.

„Sir Berry"
Eine belastbare Rechtsquelle wäre z.B. der bereits genannte § 35a EStG
Weitere Informationen dazu findet man u.A. hier:
„https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Betriebskostenabrechnung-Bescheinigung-35a-EStG-vom-Vermieter-E2786.htm „


„Spezi-2"
Das die Rechnung der Stadt bez. der Niederschlagswassergebühr etwas mit dem §35a EStG zu tun hat habe ich nirgends geschrieben.
Es dient lediglich als weiteres Beispiel für die in meinem Falle fehlerhafte Abrechnung!


„AltesHaus" vielen Dank für die Info. Das werde ich wohl tun müssen.

-- Editiert von HansD45 am 08.01.2019 17:05

-- Editiert von HansD45 am 08.01.2019 17:05

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Das die Rechnung der Stadt bez. der Niederschlagswassergebühr etwas mit dem §35a EStG zu tun hat habe ich nirgends geschrieben.

Es gibt aber auch keine Beispielsbetriebskosten wo solche haushaltsnahe Betriebskostenanteile enthalten sein sollen.

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

dann guck doch mal dort
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-117-haushaltsnahe-dienstleistungen-und-handwerkerleistungen-im-mietrecht-nach-%C2%A735a-estg-steuerbescheinigung-ueber-betriebskosten.htm

im Prinzip der in den Betriebskostenarten enthaltene Arbeitslohn für Tätigkeit - z.B.: Kaminkehrer, Heizungswarten, Reinigung, Schneeräumen, Gartenpflege

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Es gibt aber auch keine Beispielsbetriebskosten


Natürlich HIER in dem Eröffnungsbeitrag !

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