Hallo ,
Habe mal ne frage ob es ein Gesetz , oder eine Richtlinie gibt an denen sich die Raha Kliniken halten müssten wenn es sich um ein Eilfall handelt?
Mein Problem ist das ich als Eilfall eingestuft wurde , aber den Termin erst nach 2 Monaten bekommen habe :
Also am 10.10 ist mein Antrag in der Reha eingegangen als Eilfall , und am 12.12 habe ich erst den Termin bekommen , durch die Wartezeit bin ich aus dem Arbeitslosengeld 2 rausgefallen , Anspruch auf ALG2 war bis 10.11, und mir wird jetzt gesagt das ich kein Anspruch auf Übergangsgeld habe , weil das Übergangsgeld nach dem berechnet wird was ich 4 Wochen vor dem Termin also den 12.12 bekommen habe , und da ich da ja schon nix bekommen habe habe ich jetzt kein Anspruch auf Übergangsgeld . Der Eilfall war unter anderem deswegen so eingestuft das ich nicht aus dem ALG2 rausfalle und kein Anspruch auf Übergangsgeld habe . Gibt es eine Frist die die Kliniken bei Eilfällen einzuhalten haben ?
Reha Zeit bis zu Aufnahme als Eilfall
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Mir ist keine solche Vorgabe bekannt. Die Kliniken vergeben möglichst wie beantragt die Termine.
Aber, wenn die Klinik voll ist, woher soll ein weiteres Bett/Zimmer kommen?
Kommunikation bringt oftmals sehr viel. Möglicherweise hätte es noch eine andere Klinik gegeben.
Mir fällt aber auf:
Zitat... :
Also am 10.10 ist mein Antrag in der Reha eingegangen als Eilfall , und am 12.12 habe ich erst den Termin bekommen , durch die Wartezeit bin ich aus dem Arbeitslosengeld 2 rausgefallen , Anspruch auf ALG2 war bis 10.11 ...
Wieso rausgefallen aus Alg2? Allein wegen der Wartezeit? Keine Zeit gehabt für Folgeanträge oder andere Anträge?
Trotz Eilantrag kann es eine längere Wartezeit geben. In einem mir bekannten Fall waren es 5 Monate. Wenn die Klinik keinen Platz hat, dann ist es halt so.
Wg. der Bezahlung, dass müssen sie mit dem Jobcenter klären.
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Mir ist völlig schleierhaft, wieso für die Zeit bis zur REHA nicht ALG II gezahlt wurde. Und, wenn kein ALG II, warum dann nicht Sozialgeld?
wirdwerden
Ich gehe noch weiter: Für die Zeit bis und auch für die Zeit in der Reha ist AlgII zu zahlen. Das Übergangsgeld hätte dieselbe Höhe und deshalb haben sich die Behörden schon vor vielen Jahren darauf geeinigt, dass das Alg2 weitergezahlt wird und so unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden kann.
Grundsätzlich müsste Sie auch Ihre Krankenkasse dazu beraten können.
Es wäre mir neu, dass Kliniken Eilfälle anerkennen, weil der Lebensunterhalt sonst nicht gesichert ist.
-- Editiert von altona01 am 09.01.2019 11:49
Das solltest du bitte erklären.Zitatdurch die Wartezeit bin ich aus dem Arbeitslosengeld 2 rausgefallen , Anspruch auf ALG2 war bis 10.11, :
Mir wäre auch neu, dass man aus Alg2 rausfällt, weil man eine Reha nicht zeitnah antreten kann.
Übergangsgeld hättest du von welcher Stelle erhalten?
Das verstehe ich nicht.ZitatDer Eilfall war unter anderem deswegen so eingestuft das ich nicht aus dem ALG2 rausfalle und kein Anspruch auf Übergangsgeld habe . :
Seit wann warst du denn Alg2-Bezieher?
Welche Leistungen bekommst du jetzt?
Das ist beruhigend zu lesen. Mich wundert ja in unserem Gesundheitssystem nur noch wenig, aber wenn Eilbedürftigkeit jetzt so bemessen werden würde, wäre es total zum VerzweifelnZitat:
Es wäre mir neu, dass Kliniken Eilfälle anerkennen, weil der Lebensunterhalt sonst nicht gesichert ist.
Das ist beruhigend zu lesen. Mich wundert ja in unserem Gesundheitssystem nur noch wenig, aber wenn Eilbedürftigkeit jetzt so bemessen werden würde, wäre es total zum VerzweifelnZitat:
Die Eilbedürftigkeit war halt oft nicht notwendig und bei Wunschkliniken dauert es halt auch länger.
Eilbedürftigkeit ist nach meiner Erfahrung dann gegeben, wenn die REHA nahtlos nach dem Krankenhausaufenthalt folgen soll, aus medizinischen Gründen. Das Krankenhaus den Patienten also nicht mehr halten darf, weil Behandlung zu Ende, nach Hause aber eben nicht geht. Hier ist wohl versäumt worden, einen ALG II Antrag zu stellen. Oder aber ein Folgeantrag beim Sozialamt, denn es kann ja auch sein, dass der Fragesteller schon aus dem ALG II System rausgefallen ist, weil dauerhaft nicht mehr wiederherstellbar. Oder ein Fall für eine EM Rente ist. Aber, wir rätseln hier rum, vielleicht macht der Fragesteller der Ungewißheit ja ein Ende.
wirdwerden
ZitatEilbedürftigkeit ist nach meiner Erfahrung dann gegeben, wenn die REHA nahtlos nach dem Krankenhausaufenthalt folgen soll, aus medizinischen Gründen. Das Krankenhaus den Patienten also nicht mehr halten darf, weil Behandlung zu Ende, nach Hause aber eben nicht geht. . :
wirdwerden
Dann gibt es doch eine AHB und keine Reha.
Die AHB ist doch eine spezielle Form der REHA. Mir ging es nur darum, die Eilbedürftigkeit zu definieren.
wirdwerden
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