Anwalt abzocke HILFE

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
brb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt abzocke HILFE

Lebe seit einem Jahr in der Trennung und habe mir einen Anwalt "organisiert".

Es gab nur eine Vor-Ort Beratung ca 1h
ca 5-7 mal Telefonisch Absprache max 10min je Gespräch.
Wir waren nie vorm Gericht.
Jegliche Verteidigungsschriften "Gewaltschutz gegen mich (mit diversen falsch aussagen ) habe ich wiederlegt und es Schriftlich meinem Anwalt gegeben ; der / die hat es mit Vorlage beschmückt und ans Gericht weitergegeben. Gericht Termin wurde Storniert (Gewaltschutz)
Unser Streit in der Trennung ging um einen 300€ Staubsauger und jetzt bekomme ich eine Rechnung von über 1400€ und bin noch nicht geschieden ! Wie soll das gehen? Was verdient ein Anwalt und wie kann ich mich gegen so eine Abzocke wehren ?

-- Editiert von Moderator am 09.01.2019 23:17

-- Thema wurde verschoben am 09.01.2019 23:17

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Falsches Unterforum, guck mal weiter oben nach, da gibt es ein spezielles Forum, da wärst Du wohl besser aufgehoben. Trotzdem versuche ich mal hier eine Antwort.

Wir haben zumindest zwei Verfahren. Einmal das Gewaltschtutzverfahren, dann das Scheidungsverfahren. Und, wenn keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, dann greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es wird nach Streitwerten abgerechnet, nicht nach Aufwand. Und, Deinen Bäcker zahlst Du ja auch gleich, und nicht erst, wenn Du das Brötchen gegessen hast.

Ob die Rechnung dem Gesetz entspricht, das können wir aufgrund der mageren Angaben nicht abschätzen.

Vielleicht kannst Du ja Deine Anfrage noch verschieben und ein paar mehr substantiierte Angaben machen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von brb):
Wie soll das gehen?

Wie soll was gehen?



Zitat (von brb):
wie kann ich mich gegen so eine Abzocke wehren ?

Welche Abzocke?
Nur weils Dir zu teuer ist, ist es ja noch lange keine Abzocke.

Anwälte werden nach den Streitwert bezahlt falls man nichts anderes vereinbart hat.
Bei Strafverfahren sind Sätze von 800-1200 EUR nicht unüblich.
Zivilrechtliche Unterlassungsverfahren sind auch nicht ganz billig.



Zitat (von brb):
Unser Streit in der Trennung ging um einen 300€ Staubsauger

Da dies aber kein Verfahren wegen Gewaltschutz auslöst, wird es da wohl auch noch um anderes gegangen sein.



Zitat (von brb):
jetzt bekomme ich eine Rechnung von über 1400€

Und was genau wurde da abgerechnet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehescheidung ist noch nicht einmal im gange.. Die Gegenseite hat die Scheidung eingereicht und ich akzeptiere es ohne Anwalt.

Ich habe Rechnungen erhalten mit "angemessener Vorschuss 250€" "angemessener Vorschuss Telekommunikation 500€" das darf doch nicht einfach so gehen..

Wie gesagt es gab kein einziges Gerichtstermin nur max 5-7 Tel Gespräche a max 10min

Ich fühl richtig abgezockt und weiß nicht was ich tun soll

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Die SCheidung ist im Gange. Wir wissen immer noch nicht, um was es wirklich ging. Wir haben wahrscheinlich 3 Verfahren, in denen zumindest beraten wurde, in einem Verfahren erfolgte auf jeden Fall auch Schrifverkehr. Gebührenträchtige TAtbestände entstehen auch, wenn es keine mündliche Verhandlung bei Gericht gibt.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von brb):
Ich habe Rechnungen erhalten mit "angemessener Vorschuss 250€" "angemessener Vorschuss Telekommunikation 500€" das darf doch nicht einfach so gehen..

Und warum soll ein Anwalt keinen Vorschuss berechnen dürfen? Das ist nicht unüblich, damit er nachher nicht auf den Kosten sitzen bleibt.



Zitat (von brb):
weiß nicht was ich tun soll

Die Rückfragen beantworten wäre mal ein Anfang ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

brb
Wenn Sie zwei Vorschussrechnungen über 250 € und 500 € erhalten haben, hat das a) nichts mit "abzocke" zu tun und b) wird dann der von Ihnen genannte Betrag von 1400 € wenig nachvollziehbar.

Es ist bemerkenswert, dass die Leute die Anwälte arbeiten lassen, Rechnungen nicht zahlen und dann "Abzocke" rufen. Manche Leute sollten eben ausschließlich Selbstgespräche führen!

MfG
RA Thomas Bohle

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich gehe von vier Verfahren aus.

1) Ehescheidung

2) Staubsauger

3) Gewaltvorwürfe (einstweilige Anordnung)

4) Gewaltvorwürfe (strafrechtlich)

Zivilrechtlich war bereits ein Gerichtsverfahren anhängig und auch wenn der Termin abgesagt wurde, die Kosten sind entstanden. Hier schreiben Sie lediglich von "Gewaltschutz", also wird die Gegenseite zum einen eineeinstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt haben, parallel dazu wird ein Strafverfahren in Gang gesetzt worden sein (sonst käme man mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung nicht weit). Ich gehe davon aus, das Ihr Anwalt auch das Strafverfahren betreut hat und er hat es wirklich gut gemacht, Sie sind aus der Nummer raus, das ist gar nicht so selbstverständlich (auch wenn man die vorgeworfenen Taten nicht begangen hat)

Das hier:

Zitat (von brb):
Jegliche Verteidigungsschriften "Gewaltschutz gegen mich (mit diversen falsch aussagen ) habe ich wiederlegt und es Schriftlich meinem Anwalt gegeben ; der / die hat es mit Vorlage beschmückt und ans Gericht weitergegeben


ist wohl ein Witz Ihrerseits, die Umformulierungen jeglichen Geschreibsels von Mandanten ist Hauptaufgabe des Anwalts. Wie soll er denn sonst ordentlich arbeiten und für Sie kämpfen? Und nun gehen Sie mal in sich und freuen sich darüber, dass Sie an einen wirklich guten und interessierten Anwalt geraten sind, das geht nämlich auch anders.


-- Editiert von AltesHaus am 10.01.2019 10:36

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