Umlageschlüssel Nebenkosten änderbar?

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sp79
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Umlageschlüssel Nebenkosten änderbar?

Hallo und einen schönen Tag!

Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.


200 qm Wohnfläche, 3 Wohneinheiten.
Wir bewohnen 100 qm mit fünf Personen.
Die anderen teilen sich jeweils 50 qm bei einer Person.

Die nicht von Verbrauch abhängigen Kosten werden nach qm verteilt, ich weiß, das ist so erstmal korrekt.

Kann der VM den umlageschlüssel der nicht von Verbrauch abhängigen Kosten auch generell auf Wohneinheiten ändern?
Wir zahlen bei den großen Posten immer die Hälfte, die anderen beiden teilen sich die andere.

Gibt es da so etwas wie eine unbillige Härte?

Noch dazu verbraucht meine Familie mit fünf Personen immens weniger Heizung und Wasser pro Kopf.




Vielen dank für Eure Zeit!

-- Editiert von Sp79 am 09.01.2019 15:52

-- Editiert von Sp79 am 09.01.2019 15:57

-- Editiert von Sp79 am 09.01.2019 15:59

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sp79):
Noch dazu verbraucht meine Familie mit fünf Personen immens weniger Heizung und Wasser pro Kopf.

Was bei verbrauchabhängigen Kosten wie diesen irrelevant ist.



Zitat (von Sp79):
Kann der VM den umlageschlüssel der nicht von Verbrauch abhängigen Kosten auch generell auf Wohneinheiten ändern?

Klar, dazu müssen eigentlich nur der Vermieter und alle Mieter zustimmen.
Wobei das meist an den "Wenigzahlern" scheitert.



Zitat (von Sp79):
Gibt es da so etwas wie eine unbillige Härte?

Das erste Problem dürfte sein, das man dieser Härte durch Abschluss des Mietvertrages selbst zugestimmt hat.
Das zweite Problem, das die Hürden einer "unbilligen Härte" recht hoch sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da so etwas wie eine unbillige Härte?


Ich kann überhaupt keine Härte erkennen. Nach meiner Auffassung ist die Umlage der Nebenkosten nach Wohnfläche in diesem konkreten Fall für Euch angemessen bis vorteilhaft.

Warum Ihr Euch benachteiligt fühlt kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Zitat:
Gibt es da so etwas wie eine unbillige Härte?


Die Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift (§ 556a BGB ) stellt in keinem Fall eine unbillige Härte dar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Sp79):
Kann der VM den umlageschlüssel der nicht von Verbrauch abhängigen Kosten auch generell auf Wohneinheiten ändern?


Ändern nein bzw. nur mit Zustimmung der Mieter.

Ist eine Umlage nach tatsächlichem Verbrauch nicht möglich und vertraglich nichts anderes, z. B. nach Personen, vereinbart kann bzw. muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

Zitat (von Sp79):
Noch dazu verbraucht meine Familie mit fünf Personen immens weniger Heizung und Wasser pro Kopf.


Weniger Heizung könnte ich noch nachvollziehen, aber weniger Wasser nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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