Inkassoforderung

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Immanuel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung

Hallo,
ich wurde am 28.11.2018 beim Schwarzfahren erwischt und es wurden 60€ fällig. Ich hatte 14 Tage Zeit die Forderung zu begleichen. Überwiesen habe ich die Hauptforderung (60€ ) am 28.12.2018 an den Gläubiger. Ich konnte erst gestern meine ganze Post prüfen, da ich seit dem 18.12.2018 bis zum 08.01.2019 nicht Zuhause war.

Das erste Schreiben vom Inkassounternehmen Creditreform kam am 20.12.2018 und es wurde eine Forderung von 66,85€ gestellt. Davon waren 6,80 Mahnkosten des Gläubigers und 0,05€ Zinsen. Am 02.01.2019 kam das nächste Schreiben mit einer Forderung über 147,14€. Zusätzlich wurden dann 58,50€ Geschäftsgebühren, 10,00€ Recherchekosten, 11,70€ Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstleistungen und 0,14€ Zinsen veranschlagt.

Bislang wurden mir die 60€, die ich an den Gläubiger überwiesen hatte, noch nicht zurück überwiesen. Ich werde zeitnah auch noch die Servicezentrale des Verkehrsunternehmens aufsuchen und die Angelegenheit besprechen. Dennoch würde ich über meine momentane Situation gerne aufgeklärt.

Vielen Dank!

Grüße
Immanuel

-- Editiert von Immanuel123 am 09.01.2019 19:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast also ein Schreiben der Creditreform ohne Inkassokosten und dann ein zweites inklusive Inkassokosten?

Du warst nicht in Verzug. Ich würde sicherheitshalber noch 3€ für Zinsen und Briefporto überweisen. Zweckgebunden. Dann würde ich der Creditreform folgendes schreiben:

Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Immanuel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für deine Hilfe!

Nein, ich war bereits gut zwei Wochen in Verzug als ich gezahlt habe. In dem ersten Schreiben von Crefitreform, vom 20.12.2018, kam die Forderung über 66,85€, die ich direkt hätte an das Inkassounternehmen überweisen sollen. Zum Zeitpunkt meiner Überweisung (28.12.2018) wusste ich aber noch nichts von dem Schreiben, da ich meine Post nicht zur Verfügung hatte. Ich habe also acht Tage nach der Forderung von Creditreform die 60€ an das Verkehrsunternehmen überwiesen und dachte ich wäre nun fertig damit.

-- Editiert von Immanuel123 am 10.01.2019 15:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Nein, ich war bereits gut zwei Wochen in Verzug als ich gezahlt habe

Wie das? kam vor dem Schreiben der CreditReform doch noch ein Mahnschreiben? Die erste Mahnung kam am 20.12. nach deiner Schilderung.

Zitat:
die ich direkt hätte an das Inkassounternehmen überweisen sollen.

Unwichtig, auch die Zahlung an die Bahn war schuldbefreiend.

Zitat:
an das Verkehrsunternehmen überwiesen und dachte ich wäre nun fertig damit.

Die Inkassokosten sind aus vielerlei Gründen einfach Quatsch. Ein Inkasso kann nicht zuerst einen normalen Mahnbrief schicken und dann mit zweitem Brief plötzlich eine Gebühr von über 80€ ausrufen. Das ist Quatsch.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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