Westbalkan Regelung

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marko St
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Westbalkan Regelung

Ich arbeite seit 4 jahren in einem deutschem Unternehmen als Verkäufer und stellverträtender Filialleiter hier in Sarajevo. Vor kurzer Zeit hab ich versucht die gleiche Tätigkeit auch in Deutschland aus zu üben. Ich hab über das Internet einen freie Stelle als Verkäufer auf Teilzeit apliziert und nach positiven internen Referenzen hat sich der Bezirksverkaufsleiter dazu erklärt mir einen Job in einer Filiale in Deutschland zu sichern. In 7 tagen fliege ich nach Deutschland als Tourist und hole mir den Vertrag persönlich ab. So weit ich informiert bin kann ich oder die Firma nicht einen Aufenthaltstitel beim Ausländeramt in zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit beantragen. Das Arbeitsvisum muss ich selber hier in Sarajevo beantragen. Nun stehe ich vor dem Problem mit den Terminvergaben der Botschaft das über 1 Jahr Wartezeit beträgt und dan bis alle Unterlagen überprüft werden etc.
Für die freie Stelle als Verkäufer besitze ich eine 2 jährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildundslehre von der Berufsschule und der Industrie und Handelskammer (ausgestellt im Jahr 2002).

Gibt es wäge den Vorgang zum Visum zu beschläunigen den welcher Arbeitgeber wartet 1.5- 2 Jahre auf einen Arbeitnehmer?

Wie real sind die Chancen das die Bundesagentur ein grünes Licht für einen Beruf ausgibt der nicht defizit ist obwohl ich in Deutschland die Ausbildung erfolgreich bestanden habe?

Brauche ich ein Goethe Certifikat für den Arbeitsplatz trotz einem Realschulabschluss und abgeschlossene Ausbildung?

Kann ich selber irgendwie dazu beitragen den Prozess zu beschläunigen, da ich mich in Deutschland kurzfristig aufhalten werde (Tourist)... Bescheinigungen das ich keine Straftaten begangen hab etc.?

-- Editiert von Marko St am 09.01.2019 22:28

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber wirklich an einer Beschäftigung von Dir interessiert ist, dann wird er seinerseits schon einen Weg finden, damit Du das Visum zur Arbeitsaufnahme schneller erhältst und Deine Arbeitsstelle in Deutschland recht bald antreten kannst.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat:
einen freie Stelle als Verkäufer auf Teilzeit apliziert


Genügt die Teilzeitstelle für den Unterhalt in Deutschland?

Da der Beruf nicht auf der Liste für Mangelberufe in Deutschland steht, besteht sicher kein Bedarf für eine rasche Bearbeitung. bestünde ein Mangel, würde die Agentur für Arbeit, sowie das Ausländeramt für eine rasche Hilfe sorgen.

Inwiefern Schulabschluss und Lehre anerkannt werden, da kann die Botschaft weiterhelfen, so kenne ich es von einem anderen Balkanstaat.

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#3
 Von 
Marko St
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Genügt die Teilzeitstelle für den Unterhalt in Deutschland?


Der BVL wird mich in eine Umsatzstärkere Filiale unterbringen somit bekomme ich einen grőßeren Zuschlag. Weiterhin bekomm ich einen hőheren Stundenlohn da ich schon über 4 Jahre bei der Firma dabei bin. Ob es genug sein wird weiss ich nicht, aber mehr kann man von dem BVL nicht verlangen. Sehr korrektes Verhalten von Ihm.

Den Satz mit der Anerkenung hab ich nicht verstanden. Die Berufschule liegt im selben Landkreis und die IHK liegt sogar in der selben Stadt wo ich anfangen sollte. Die Behörden in Deutschland oder in der Botschaft hier werden wahrscheinlich keine Probleme mit der Annerkenung haben.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Die Anerkennung der Zeugnisse, spielt in diesem Fall doch eher eine untergeordnete Rolle.

Du willst eine Arbeitserlaubnis für einen Beruf wo in Deutschland kein Mangel besteht! Dazu noch in Teilzeit, auch wenn du mehr bekommst, ein Vollzeitgehalt wird bestimmt nicht erreicht. Also könnte staatliche Hilfe notwendig werden.
Wenn du in D zur Schule gingst eine Lehre absolviert hast, wie war da dein Aufenthaltsstatus? Eigentlich ist die Arbeitserlaubnis doch einfacher, wenn man bereits einige Jahre in einem EU Land war.

Frage doch hier mal nach:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/01-arbeitsmoeglichkeiten/606314

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Marko St):
Die Behörden in Deutschland oder in der Botschaft hier werden wahrscheinlich keine Probleme mit der Annerkenung haben.

Die Botschaft ist die Stelle, die über ein solches Visum entscheidet. Ob das Visum schnell oder später erteilt wird, entscheidet also auch die Botschaft. Von Interesse wird nicht dein Stundenlohn sein...
Erkläre deinem Arbeitgeber die Situation.
Erkläre im Visumsantrg der Botschaft die Situation.
Übrigens scheitert ganz viel an Wartezeiten...
Du hast vor 16 Jahren deine Ausbildung in D abgeschlossen?
Wenn du nächste Woche in D einen Arbeitsvertrag machst, heisst das nicht, dass der erfüllt werden kann
Die Botschaft spricht das letzte Wort.

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von Interesse wird nicht dein Stundenlohn sein...

Viel Glück!


Ich hatte ehrenamtlich einige solcher Fälle. Da nahm die Botschaft mit dem zuständigen Ausländeramt Kontakt auf und dieses mit der AfA. Und wenn die SB der Meinung waren, der Lohn reicht nicht um die Lebenshaltungskosten zu decken, dann lehnte die Botschaft ab.

Der Lohn spielt ja auch eine Rolle, wenn Personen vom Westbalkan zuvor in einem anderen EU eine dauerhafte Arbeitserlaubnis hatten, aber dort keine Arbeit mehr fanden. Die durften dann in D arbeiten, allerdings war die Arbeitserlaubnis vom Lohn abhängig.
Die Zusage erfolgte innerhalb weniger Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marko St
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Insgesammt lebte ich von 1992 bis 2003 in D (von meinem 8. - 19. Lebensjahr). Zuerst waren wir als Flüchtlinge Geduldet danach wurde unsere Aufenthaltserlaubniss zich male verlängert. Das geht in den off topic kurz gefasst mein Vater heiratete eine D. Frau. Sie war leider seelisch krank und nahm sich das Leben. Nach zich Einsprüchen und Instanzen erklärte das Gericht die Ehe für eine Schein Ehe und wir mussten die BRD verlassen. Da ich minderjährig war lief mein Aufenthalt über meinem Vater.

On topic : Würde ein Vertrag auf Vollzeit was ändern ? Ich bin ledig und hab keine Kinder. Der Staat würde mehr profitieren aber ob ich durch Vollzeit meinen Lebensunterhalt verbessern kann ist eine andere Frage. Ich weiß es nicht es hat sich einiges in D in den 16 jahren verändert. Ich werde den BVL fragen ob die Firma solche Beschäftigung praktiziert er kam mir bisher immer sehr entgegen.

Eine Frage. Ist es technisch mőglich das ich das bosnische Konsulat in Deutschland aufsuche und Sie bitte das Sie mit der Deutschen Botschaft hier in Sarajevo sich in Verbindung setzten sollen. Den Arbeitsvertrag und alle nötigen Prüfungen vom Ausländeramt und der Agentur für Arbeit kőnnen die beiden Botschaften unter sich austauschen. So muss ich wenigstens nicht 2 Jahre auf ein JA oder ein NEIN warten. Manche Leute ohne ein Termin reisten von hier nach Deutschland als Touristen, kamem hier nur zurück um das Visum abzuholen und ich weiß nicht wie Sie es gemacht haben. Wie gesagt über ein Ja oder Nein hat die Deutsche Botschaft das letzte Wort .. aber wenigstens muss ich keine 2 jahre warten.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3552 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Marko St):


On topic : Würde ein Vertrag auf Vollzeit was ändern ? Ich bin ledig und hab keine Kinder. Der Staat würde mehr profitieren aber ob ich durch Vollzeit meinen Lebensunterhalt verbessern kann ist eine andere Frage. Ich weiß es nicht es hat sich einiges in D in den 16 jahren verändert. Ich werde den BVL fragen ob die Firma solche Beschäftigung praktiziert er kam mir bisher immer sehr entgegen.

Eine Frage. Ist es technisch mőglich das ich das bosnische Konsulat in Deutschland aufsuche und Sie bitte das Sie mit der Deutschen Botschaft hier in Sarajevo sich in Verbindung setzten sollen. Den Arbeitsvertrag und alle .


Es ist kein Mangelberuf, dein Arbeitgeber müsste zumindest nachweisen oder dir schriftlich geben, dass er auf dem deutschen Arbeitsmarkt keinen geeigneten Mitarbeiter fand und die Stelle dringend besetzt werden muss.

Da du seit 4 Jahren in einem deutschen Unternehmen (gleiche Firma) in Bosnien beschäftigt bist wird deinem zukünftigen Arbeitgeber dazu sicher etwas einfallen.

Ob es mit dem bosn. Konsulat klappt, weiß ich nicht, meine Erfahrung (allerdings ein anderes Land) war nicht gut, weil die sofort an die Botschaft im Heimaltland verwiesen.

Mit Vollzeit verdienst du mehr, dein Lebensunterhalt muss halt gesichert sein, damit kein Sozialgeld bezahlt werden muss.

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