keine Mahnung wegen Umzug

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
MJ_1611
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Mahnung wegen Umzug

Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem:
Meine Frau und ich haben eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen, deren anfallenden Gebühren jährlich vom Konto abgebucht werden sollten. Dies hat anscheinend nicht funktioniert, sodass eine Rechnung zugeschickt worden ist. Da wir allerdings umgezogen sind und vergessen haben, die Versicherung hinsichtlich der neuen Adresse zu informieren, kam diese Rechnung nie bei uns an. Demnach fanden auch folgende Mahnungen nicht den Weg zu uns.
Schließlich wurde ich kürzlich von einem beauftragten Inkasso-Unternehmen angerufen, welche nun die Rechnung zzgl. Mahngebühren etc. beglichen haben möchte. Da diesem anscheinend keine Adresse vorlag, haben wir auch noch keine Post bekommen. Es blieb bisher beim telefonischen Kontakt.
Am Telefon wurde mir bereits der zu erwartende Rechnungsbetrag genannt, dieser hält sich noch in Grenzen. Allerdings bin ich mir unsicher bei der weiterführenden Abwicklung des Problems.

Daher meine Frage, wie mit dem vorliegenden Thema umgegangen werden soll. Da bei uns in naher Zukunft ein privatwirtschaftliches Großprojekt anliegt, welches eine saubere SCHUFA benötigt, bin ich mir vor allem unsicher, ob dies nun dazu führen kann, dass sich dadurch ein negativer SCHUFA-Eintrag entwickelt. Kann dies passieren und hängt dies mit der Höhe des zu zahlenden Betrags zusammen?
Im Forum bin ich auf einen ähnliches Problem gestoßen, darin wurde empfohlen, den offenen Rechnungsbetrag zzgl. der Kosten, welche durch Aufwendungen entstanden sind, direkt an die Versicherung zu zahlen und das Inkasso-Unternehmen somit auszulassen. Gibt es dazu Erfahrungsberichte, ob dies so funktioniert?

Ich bedanke mich für die Hilfe.

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
hält sich noch in Grenzen.

Sicher? Was wurden denn für Gebühren verlangt?

Zitat:
bin ich mir vor allem unsicher, ob dies nun dazu führen kann, dass sich dadurch ein negativer SCHUFA-Eintrag entwickelt.

Darf normalerweise nicht sein, denn die Voraussetzungen dafür liegen aufgrund des Nicht-Ankommens der Briefe (noch) nicht vor.
Genauso wenig dürfte man hier in Verzug sein (je nachdem, was im Vertrag zu Zahlungsfristen steht).

Zitat:
Gibt es dazu Erfahrungsberichte, ob dies so funktioniert?

Inkassos meckern dann ggf. ein paar mal. Aber im Prinzip funktioniert das, ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MJ_1611
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank zunächst für die schnelle, und vor allem beruhigende, Antwort.

Zitat:
Was wurden denn für Gebühren verlangt?


Es waren ca. 90€. Die Einstufung in "hält sich noch in Grenzen" begründet sich daraus, dass dies das erste mal ist, dass ich von einem Inkasso-Unternehmen um eine Zahlung gebeten worden bin. Für mich ist der Begriff "Inkasso" immer negativ behaftet, somit war mein subjektives Empfinden, was die Gebühren angeht, immer deutlich höher. Natürlich sind 90€ auch Geld und mir fallen spontan mehrere Dinge ein, was ich mit denen hätte anderweitig anstellen können, in der angesprochenen Relation sind sie dennoch "in Grenzen".

Ich habe nun bezüglich der weiteren Prozedur noch eine Frage bzw. es besteht noch eine Unklarheit.
Die Versicherung schickt uns die ursprüngliche Rechnung (V) an unsere neue Adresse. Auch das Inkasso-Unternehmen schickt uns einen Zahlschein (I). In meinem Verständnis wäre nun V gegenstandslos, da V ja durch I abgelöst worden ist. Da I sicherlich mit einer Zahlungsfrist verbunden ist, würde ich diese nicht einhalten, wenn ich V zzgl. der Bearbeitungsgebühren begleichen und I ignorieren würde.
Dies würde doch spätestens bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist wieder zu Mahnungen führen, oder nicht?
Leider fehlt mir hinsichtlich dieser Dienstleistungen die Expertise.

Zitat:
Aber im Prinzip funktioniert das, ja.


Ist dies auch zu empfehlen?

Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es waren ca. 90€.

Das sind viele viele Euros zu viel.

Adressermittlung war ggf. notwendig, das muss bezahlt werden. Hält sich aber in Grenzen. Ca. 10€ würde ich da maximal ansetzen. Eigentlich sogar weniger, beispielsweise beim Post-Premium-Dienst.

Ansonsten würde ich maximal 18€ (sogenanntes Schreiben einfacher Art) und ggf. Zinsen akzeptieren. In Summe also gerundet 30€.

Zitat:
Dies würde doch spätestens bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist wieder zu Mahnungen führen, oder nicht?

Inkassos sind unwichtig. Das sind keine Behörden. Im Prinzip kann man sie also ganz weglassen. Bezahlen muss das Inkasso immer der Auftraggeber.
Das mal ganz grundsätzlich.

Zitat:
Ist dies auch zu empfehlen?

Siehe Signatur. Ich kann dir nur sagen, wie die Erfahrungswerte im AK Inkassowatch aussehen bzw. was ich persönlich tun würde. Ich lasse mich aber auch nicht beeindrucken oder einschüchtern von solchen Möchtegern-Wegelagerern.

Im Endeffekt kann man sich auf das zurückziehen, dass man einfach behauptet, die würden keine umfangreiche Rechtsdienstleistung erbringen, die so eine hohe Gebühr rechtfertigen würde.

Beispiel-Text fürs Inkasso (nachdem man Hauptforderung plus besagte rund 30€ überwiesen hat:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung zzgl. 30€ für Zinsen, Adressermittlung und Schreiben einfacher Art überwiesen. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn du alles zahlst sollte das kein problem sein
Und nur als Info du musst der Versicherung mitteilen das du Umziehst
Kann man sich ne Menge Ärger und Kosten Sparen
Strafe muss sein
Manche Menschen haben zuviel Geld

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

@ tupel
Gibt es einen Grund für die ganzen mehr oder weniger sinnlosen Posts und das ausgraben alter Beiträge?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Strafe muss sein

Was soll der Unsinn?
Es steht keinem Unternehmen in Deutschland zu, willkürliche Strafen auszusprechen. Das hat im Zivilrecht schon mal gar nichts verloren. Was soll der Mist, den du hier immer wieder behauptest? Und ja: Wieso diese Leichenschänderei in alten Forumthemen?

Signatur:

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