Anzeige wegen Sachbeschädigung und Beleidigung

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tamaramaganda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Sachbeschädigung und Beleidigung

Hallo, folgendes:
Mein Mann und ich wohnen in einem Haus zur Miete. Bei einem heftigeren Streit hat mein Mann eine Fensterscheibe beschädigt.. Dumm wie ich war, rief ich die Polizei... Die hat nun Anzeige gestellt wegen Sachbeschädigung. Der Polizist teilte mir in einem späteren Gespräch mit, dass wenn ich nicht aussage, die Ermittlungen fallen gelassen werden. Leider muss er aber unseren Vermieter kontaktieren und ihn fragen ob er auch eine Strafanzeigen erstatten möchte.
Unser Vermieter ist leider wegen eines früheren Vorfalls (wirklich nicht unsere Schuld) nicht gut auf uns zu sprechen und versucht uns schon länger aus dem Haus rauszuekeln. Nun droht er uns mit einer sofortigen Kündigung.
Was passiert, wenn er eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet? Die Scheibe haben wir fachmännisch aus eigener Tasche austauschen lassen. Der Schaden ist also behoben.
Kann er uns wegen so einem Vorfall fristlos kündigen?
Dazu droht er uns mit einer Anzeige wegen Beleidigung (ein Telefonat zwischen meinem Mann und dem vermieter wurde wegen des ganannten früheren Vorfalls etwas lauter und mein Mann hat ihn beleidigt. Der Vermieter hat dieses Telefonat aufgezeichnet..Dazu ist zu sagen, dass der vermieter mein Mann durch ständiger Unterbrechung und falschen Aussagen dahin gehend provoziert hat. )
Es sind also zwei Sachen, die im Raum stehen, Sachbeschädigung und Beleidigung.. Kann er uns damit fristlos kündigen? Was könnte meinen Mann drohen? Muss er vor Gericht?

-- Editiert von Tamaramaganda am 10.01.2019 20:19

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Vermieter muss sich weder beleidigen lassen noch zulassen, daß der offenbar impulskontrollgestörte Mieter sein Eigentum beschädigt.

Der Schaden ist ja behoben worden... Was genau wurde dem Vermieter denn gesagt? Es gibt immerhin Abstufungen in den Äußerungen, die ein anderer als beleidigend auffassen könnte.

Der Vermieter hat Sie vorher in Kenntnis gesetzt, daß er das Gespräch aufzeichnet? Ansonsten ist es nämlich schlichtweg illegal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Tamaramaganda):
Der Polizist teilte mir in einem späteren Gespräch mit, dass wenn ich nicht aussage, die Ermittlungen fallen gelassen werden.

Das macht überhaupt keinen Sinn. Darüber hinaus hat der Polizist das nicht zu entscheiden.
Zitat:
Was passiert, wenn er eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet? Die Scheibe haben wir fachmännisch aus eigener Tasche austauschen lassen. Der Schaden ist also behoben.

Dia Anzeige ist ja schon erstattet. Fraglich ist, ob der Vermieter Strafantrag stellt. U.a. davon könnte abhängen, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht. Den Schaden zu beheben ist jawohl das Mindeste.
Zitat:
Kann er uns wegen so einem Vorfall fristlos kündigen?

Kündigen kann er mit Sicherheit. Ob das fristlos geht, weiß ich nicht.
Zitat:
Dazu droht er uns mit einer Anzeige wegen Beleidigung (ein Telefonat zwischen meinem Mann und dem vermieter wurde wegen des ganannten früheren Vorfalls etwas lauter und mein Mann hat ihn beleidigt. Der Vermieter hat dieses Telefonat aufgezeichnet.

Sollte das Gespräch wirklich aufgezeichnet worden sein, kann man Anzeige gegen den Vermieter erstatten (§ 201 StGB -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Das ändert natürlich nichts an der Beleidigung.
Zitat:
Dazu ist zu sagen, dass der vermieter mein Mann durch ständiger Unterbrechung und falschen Aussagen dahin gehend provoziert hat. )

Das ist kein Rechtfertigungsgrund für Straftaten.
Zitat:
Was könnte meinen Mann drohen? Muss er vor Gericht?

Kann sein, kann nicht sein. Die Strafrahmen ergeben sich aus den jeweiligen Straftatbeständen. Darüber hinaus könnte man mal an der eigenen Frustrationstoleranz arbeiten.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Vermieter muss sich weder beleidigen lassen noch zulassen, daß der offenbar impulskontrollgestörte Mieter sein Eigentum beschädigt.

Der Schaden ist ja behoben worden... Was genau wurde dem Vermieter denn gesagt? Es gibt immerhin Abstufungen in den Äußerungen, die ein anderer als beleidigend auffassen könnte.

Der Vermieter hat Sie vorher in Kenntnis gesetzt, daß er das Gespräch aufzeichnet? Ansonsten ist es nämlich schlichtweg illegal.

Aber ganz nebenbei: ich finde es überhaupt nicht dumm, wenn man die Polizei ruft, sobald der Mann derartig ausflippt, daß Fensterscheiben zu Bruch gehen! Normal ist sowas nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Sollte das Gespräch wirklich aufgezeichnet worden sein, kann man Anzeige gegen den Vermieter erstatten (§ 201 StGB -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Diese Aussage ist pauschal doch schon mal falsch!!!

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#5
 Von 
Tamaramaganda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Mein Mann ist zu 100 Prozent nicht perfekt, aber er weiß um seine schwäche und ist wenigstens dabei daran zu arbeiten in Form von einem aggressionsbewältigungstraining..

Ich weiß dass eine Provokation keine Straftat rechtfertigt, jedoch habe ich mal gelesen, dass es einen unterschied macht, ob die beleidigung in einen Streit heraus impulsiv getätigt wurde oder bewusst einfach so.

Er sagte "Du *******". Es ging ein 30min Gespräch voraus, in dem mein Mann kaum zu Wort gelassen wurde. Er redete davor ganz normal. Nachdem er zum x-ten Mal unterbrochen wurde und falsche Tatsachen behauptet wurden, entgleiste ihm das Wort "du *******"... (ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas noch nie jemand passiert ist)
Es ging darum, dass wir etwas zahlen sollen, was wir uns nicht zu Schulden kommen lassen haben.

Dass das Gespräch aufgezeichnet wurde, wussten wir nicht. Wir Erhielten paar Tage danach eine Email mit dem Ausschnitt der Beleidigung und eine Forderung der unrechtmäßigen Zahlung, ansonsten werde eine Anzeige gestellt und uns gekündigt.

Das war im Sommer 2018. Eine Anzeige kam nicht. Aber ständig die Aufforderung zu zahlen, ansonsten kommt Inkasso oder wir werden gekündigt... (alles nur leere Drohungen, da er kein Recht auf diese Forderung hat).

Nun spielt dieser aktuelle Vorfall ihm natürlich in die Hände und es war schon in diesem Sinne dumm von mir die Polizei zu rufen, wenn wir deswegen jetzt eine Kündigung bekommen könnten und auf der Straße landen mit 2 Kindern (natürlich war es total dämlich von meinen Mann... Aber es war ein privates Problem, welches wir geklärt haben. Er hat den Schaden restlos behoben und er holt sich Unterstützung.)


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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Tamaramaganda):
Er hat den Schaden restlos behoben


Das Recht dazu, wenn hiermit das Fenster gemeint sein sollte, hat ausschließlich der Eigentümer.

Berry

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ihnen gegenüber ist Ihr Mann nicht gewalttätig, oder? Frauen, die geschlagen werden, erklären blaue Flecke im Gesicht gerne mit einem Fall gegen die Tür oder die Treppe runter.
Kinder haben SIe keine? Nicht dass die Kinder auch mit dieser Gewalt aufwachsen.

"Impulskontrollgestört" trifft das hier schon sehr gut. Ihr Mann hat Probleme und verhält sich aus so. Die Umwelt reagiert. Wieweit darf er gehen, Ihrer Meinung nach? Wieviel Gewalt ertragen Sie? Wirkt das AA-Training?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Sollte das Gespräch wirklich aufgezeichnet worden sein, kann man Anzeige gegen den Vermieter erstatten (§ 201 StGB -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
Diese Aussage ist pauschal doch schon mal falsch!!!

Nö. Diese Aussage ist vollkommen korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Tamaramaganda):
und eine Forderung der unrechtmäßigen Zahlung, ansonsten werde eine Anzeige gestellt und uns gekündigt.


Klingt nicht nur nach Nötigung, sondern sogar nach einer klassischen Erpressung. Ihr scheint ja ein wahres Herzblatt zum Vermieter zu haben.

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