Amazon Kreditkarte Kündigung / Landesbank Berlin AG / SCHUFA

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
yoa89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Kreditkarte Kündigung / Landesbank Berlin AG / SCHUFA

Guten Tag,

ich habe gestern einige Briefe von meiner Nachbarin, die längere Zeit im Urlaub war, bekommen, welche der Postbote leider bei ihr abgegeben hat.
Darunter zwei Mahnungen und eine Kündigung meines CC-Kontos bei der LBB für die Amazon Karte, auf der noch ein offenes Saldo von 1500,37 € ist.

Hatte eine Ratenzahlung vereinbart, aber leider auf meinem Zweitkonto, auf dem ich keinen regelmäßigen Zahlungseingang habe. My bad.

Hatte dann gestern vergeblich versucht noch irgendetwas bei der LBB telefonisch zu erreichen - keine Chance.

Mir gehts jetzt hauptsächlich um die SCHUFA. Ich habe bei meineschufa.de einen Online-Zugang auf welchem ersichtlich ist, dass die Kreditkarte bereits am 04.01.19 dort ausgetragen wurde. Mein Basisscore hat sich daraufhin ein wenig nach unten verabschiedet. ( 1% Punkt nach unten )

Ich möchte den Gesamtbetrag nun nächste Woche noch an die Bank überweisen und frage mich, ob die Austragung der Kreditkarte schon ein Negativmerkmal in der Schufa ist, da im Brief steht, sollte ich die Forderung nicht bis nächste Woche Freitag bezahlen, erst dann wird ein Inkasso eingeschaltet und die Kündigung der Schufa mitgeteilt, was aber eigentlich durch die Austragung ( ich kann nur sehen, dass keine Kreditkarte mehr eingetragen ist, sonst nichts, keine Gründe o.ä. ) doch schon passiert ist, oder ?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
welche der Postbote leider bei ihr abgegeben hat.

Wieso tut der Briefträger das? Selbe Adresse und selber Nachname? Kein Briefkasten bei dir?
Passiert das öfter? Hast du dich bei der Post schon mal beschwert deswegen?

Ansonsten: Noch liegt kein Negativ-Merkmal vor, also dass es zum Zahlungsausfall kam. Wenn du nun auch zügig bezahlst, sollte auch keine weitere Eintragung erfolgen. Warum das trotzdem einen Prozentpunkt nach unten ging, das müsstest du die Schufa fragen. Die machen ja ein Geheimnis aus so etwas.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von yoa89):
was aber eigentlich durch die Austragung ( ich kann nur sehen, dass keine Kreditkarte mehr eingetragen ist, sonst nichts, keine Gründe o.ä. ) doch schon passiert ist, oder ?

Nö, die Austragung bedeutet nur, das Du jetzt - warum auch immer - keine aktive Kreditkarte mehr hast.
Wenn jetzt noch die Kündigung seitens der Bank wegen Vertragsbruch / Zahlungsverzug eingetragen wird, geht der Score mehr als 1%-Punkt nach unten.

Sofern möglich, sollte man den Ausgleich also fristgerecht erledigen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Warum das trotzdem einen Prozentpunkt nach unten ging, das müsstest du die Schufa fragen.

Der Kreditrahmen einer KK kann anscheinend ein Positiv-Merkmal sein - jemand hält Dich für X EUR kreditwürdig.

Hat mir mal mein Banker erklärt als ich merkwürdige Änderungen im meinen Kreditrahmen bemerkte.
Mein Dispo wurde ungefragt verdoppelt und ein paar Monate später nochmals ordentlich erhöht.
Ursache war, das ich 3 Kreditkarten mit entsprechendem Kreditrahmen bekommen hatte. Das hat dazu geführt das die Bank mich dank der Schufaeinträge als noch kreditwürdiger ansah ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
yoa89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich muss ehrlich sagen, dass das zwar schonmal vor ein paar Monaten passiert ist, aber da es eine Ausnahme war habe ich darauf nicht mit einer Beschwerde reagiert, dieses Mal ist es natürlich sehr ärgerlich, ich hatte mich schon gewundert, weshalb ich gar keine Post mehr bekomme. Auch kein gleicher Nachname / Adresse.

Naja, es ist jetzt so, wie es ist und ich werde den Betrag nächste Woche überweisen. Frist ist bis zum 18.01.19

Trotzdem ärgere ich mich ein wenig über die LBB, sie hätten mich übers Handy erreichen und evtl kurz informieren können, dass die Abbuchungen nicht geklappt haben, aber es muss natürlich ohne persönlichen Kontakt gekündigt werden. Sie sind dazu natürlich nicht verpflichtet, aber es hätte auf beiden Seiten zu einer positiven Klärung des Problems beitragen können. Ich hatte ihnen gestern auch verschiedene Möglichkeiten angeboten. Zum einen Wechsel auf mein Hauptkonto, Zahlung des Gesamtbetrags mit Beibehaltung der Kreditkarte etc. Alles abgelehnt.
In deren Augen bin ich jetzt natürlich ein Kunde mit einer Zahlungsmoral, die zu Wünschen übrig lässt.

Egal, der Ärger nützt nichts. Ich überweise das Geld und hoffe, dass in der Schufa nichts Negatives auftauchen wird.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.



-- Editiert von yoa89 am 11.01.2019 13:42

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von yoa89):
Trotzdem ärgere ich mich ein wenig über die LBB, sie hätten mich übers Handy erreichen und evtl kurz informieren können, dass die Abbuchungen nicht geklappt haben, aber es muss natürlich ohne persönlichen Kontakt gekündigt werden. Sie sind dazu natürlich nicht verpflichtet, aber es hätte auf beiden Seiten zu einer positiven Klärung des Problems beitragen können.


Diese Ausführungen halten einer kritischen Prüfung nicht stand, denn die Informationen wärden dir im Online-Bankportal zur Verfügung gestellt. Und Du wirst per E-mail über jede neue Einstellung unterrichtet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Berry: Sofern die Bank mit Zustellfiktion arbeitet, man also einen vertrag unterschrieben hat, dass man jede dort zur Verfügung gestellte Nachricht als angekommen ansieht, stimmt das auch. Ob diese Bank das tut, keine Ahnung.

Man kann hier theoretisch hin und her diskutieren. Im Endeffekt hat die Post Mist gebaut und eine ordentliche Beschwerde wäre angebracht, damit dieser Mist nicht mehr passiert. Wenn die Post nachweisbar Mist baut bei der Zustellung, fällt das dem Gläubiger auf den Fuß, soweit ich entsprechende Urteile im Blick habe. Aber: Was ist nachweisbar? Man könnte auch sagen, dass du die Post bekommen hast und nun du und Nachbarin wegen negativer Folgen lügen... Hättest du dich schon mehrfach bei der Post beschwert in Vergangenheit, dann wird das auch glaubwürdig, dass du nicht in Verzug gesetzt wurdest und ggf. ein Schufa-Eintrag dann nicht erlaubt wäre.

Aber jegliche Diskussion ist müßig. Wenn man das Geld zum sofortigen Ausgleich hat, sollte man es ausgleichen, dann umgeht man die Diskussion darüber. Denn eines ist auch klar: Alles andere führt bei einer Bank, die nicht mit sich reden lässt, nur über Gerichte und über die Anfechtung der Kündigung o.ä. und da kommt dann etwas anderes ins Spiel:

Es gab offenbar eine klare Ratenvereinbarung mit klarem Zahlungstermin. Ein Dauerauftrag wäre die bessere Variante gewesen. Also unabhängig davon, ob nun die Briefe ankamen oder nicht, man trägt da wegen Nicht-Einhalten der Zahlungstermine (die bekannt waren) eine Mitschuld. Und bei einer Ratenvereinbarung mit klarem Zahlungstermin macht man entweder Lastschrift-Vereinbarungen auf einem gedeckten Konto oder Daueraufträge. Da kann sogar eine Mahnung ggf. unterbleiben (siehe BGB - Ausnahmen zum Verzug). Zwar kann dann trotzdem nicht automatisch sofort ein Schufa-Eintrag erfolgen, aber die Diskussion ist - nun ja - schwierig an dem Punkt.

-- Editiert von mepeisen am 11.01.2019 16:49

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