Kündigung Schwerbehinderter Mieter (50%) wegen Eigenbedarf

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506863-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Schwerbehinderter Mieter (50%) wegen Eigenbedarf

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben eine vermietete Wohnung gekauft und haben unter Einhaltung der üblichen Frist die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.
Da die Mieter seid 2 Jahren in der Wohnung leben haben wir die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten. In diesem Zuge haben wir die Mieter während der Frist bei der Wohnungssuche unterstüzt. Es wurden dutzende ImmoScout Angebote weitergeleitet ( alle Wohnungen waren behindertengerecht) - Besichtigungstermine vereinbart und zum Teil sogar begleitet. Mal war die Wohnung zu groß,mal zu teuer mal zu klein... hilfsweise haben wir einen Rechtsanwalt eingeschalten - der hat uns vorgeschlagen den Mietern nochmal eine Frist zu gewähren - so geschah es und unsere Mieter haben noch einmal 3 Monate für die Wohnungssuche erhalten. Dieser zweiten Kündigung haben unsere Mieter wegen sozialer Härte widersprochen.

Schwere Krankheit der Mieterin, 50 prozentigen Behinderung und Pflegegrad 2 sind die Gründe.. Im Widerspruchsschreiben wurde erwähnt dass sie ständig nach einer behindertengerechten Wohnung suchen ohne ein Auszugsfrist bzw. wurde auch nicht der Wunsch geäußert weiterhin in der Wohnung zu bleiben...

Das beste ist - im selben Anwesen wurde die selbe Wohnung monatelang in immobilienscout inseriert- Wohnung gegenüber - diese Wohnung wurde aufgrund der höheren marktüblichen Miete nicht einmal angeschaut. Finanziell sind unsere Mieter gut aufgestellt...

Unser Anwalt hat uns die Räumungsklage nahegelegt, weil wir alles mögliche unternommen haben und unsere Mieter eher versuchen die Sache zu verzögern.

Da eine Räumungsklage sehr kostspielig ist und ich ungern die gesamten Kosten hinterher tragen möchte - liebe Forummitglieder wie gut stehen unsere Chancen?

Beste Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb506863-47):
Unser Anwalt hat uns die Räumungsklage nahegelegt, weil wir alles mögliche unternommen haben und unsere Mieter eher versuchen die Sache zu verzögern.


Der Fachmann hat Ihnen die nächsten Schritte gezeigt und Sie:

Zitat (von fb506863-47):
Da eine Räumungsklage sehr kostspielig ist und ich ungern die gesamten Kosten hinterher tragen möchte - liebe Forummitglieder wie gut stehen unsere Chancen?


möchten von Laien Ihre Chancen ausgelotet bekommen? Echt jetzt?

Die Entscheidung müssen Sie treffen, ich würde allerdings dem Rat des Anwalts folgen. Sie müssen sich überlegen, ob Sie weiter selber zur Miete wohnen wollen oder Ihr Eigenheim beziehen.

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#2
 Von 
fb506863-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir vertrauen unserem Anwalt und werden so wie es aussieht auch die Räumungsklage einreichen. Nachdem ich aber die Urteile gelesen haben ist es ja fast unmöglich einen Schwerbehinderten Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass uns die Sache ordentlich beschäftigt. Ein 2. Rat hat noch nie geschadet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fb506863-47):
wie gut stehen unsere Chancen?



Sollte der Anwalt der die Akten kennt am besten beurteilen können.



Zitat (von fb506863-47):
Schwere Krankheit der Mieterin, 50 prozentigen Behinderung und Pflegegrad 2 sind die Gründe..

Das können durchaus gute Gründe sein, um - aus Sicht des Gerichtes - den Eigenbedarf erst mal hinten an zu stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb506863-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Eigenbedarfsgründe sind - viel näher am Arbeitsplatz, Familienplanung und wir wohnen zur Miete, dazu kommt das unsere aktuelle Vermieterin uns selbst wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Womöglich müssen wir für die Zeit zu unseren Eltern ziehen bzw. eine Wohnung auf Zeit in Anspruch nehmen :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eine vermietete Wohnung zu kaufen, wenn man schon selbst die Kündigung hat und seine eigene Wohnung räumen muß, ist nicht gerade der klügste Schachzug. Auch eine Räumungsklage ist - schon gar nicht bei schwerbehinderten Mietern - höchstwahrscheinlich nicht in ein paar Monaten erledigt. Sie könnten versuchen, den Mietern ein (finanzielles) Angebot zu machen, dem sie nicht widerstehen können, aber damit werden Sie wohl nur schneller als mit der Klage zum Ziel kommen, billiger wohl eher kaum. Je nachdem halt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb506863-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Anwort. Naja die Wohnung wurde unsererseits schon vor der Kündigung gekauft. Es war uns ehrlich gesagt auch nicht bewusst dass die Mieterin eine 50 prozentige Behinderung hat, also rein optisch macht Sie nicht den Eindruck. Vielmehr beschäftigt uns, dass die Herrschaften gewollt sind auszuziehen, aber das Ganze hinauszögern. Die Wohnung ist nicht im Ballungsgebiet sondern eher in einer ländlichen Region, es sind so viele EG Wohnungen bzw. Wohnungen mit Aufzug in der Umgebung zu vermieten.... wir wissen uns ehrlich gesagt außer der Klage nicht mehr weiterzuhelfen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Im übrigen können Sie bei der Räumungsklage ja schon einiges ins Feld führen, und 50 % Schwerbehinderung ist kein Kündigungsausschluss. Wenn der Anwalt meint er kann das Ding wuppen, dann würde ich ihm folgen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt keinen Prozentsatz bei BEhinderungen. Es hat da jemand einen GdB von 50. Damit arbeiten viele vollzeitig ohne Einschränkungen. Auch Pflegegrad 2 ist nicht so sexy. Das Ding kann man bei professioneller Begleitung durchziehen. Hier geht es doch wohl eher um das "nicht wollen."

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung wird man da nicht drum herum kommen. Klage einreichen, überlegen, was man unter diesem Druck erreichen kann, etwa durch ein Angebot, für jeden Monat des vorzeitigen Auszugs einen Betrag von xy zu zahlen. Das hilft mitunter ungemein bei der Wohnungsfindung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb506863-47
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist Wahnsinn was sich Mieter teilweise erlauben, schade ist dass wir an das Gute geglaubt haben und monatelang in der Wohnungssuche für die, den Hampelmann gespielt haben...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb506863-47):
Es ist Wahnsinn was sich Mieter teilweise erlauben, schade ist dass wir an das Gute geglaubt haben und monatelang in der Wohnungssuche für die, den Hampelmann gespielt haben...


So dürfen SIe das auch nicht sehen. Die Leute haben ja gutgläubig gemietet id Hoffnung auf ein langes Mietverhältnis, sie verteidigen nur Ihre Ressourcen, so wie auch Sie die Ihrigen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
etwa durch ein Angebot, für jeden Monat des vorzeitigen Auszugs einen Betrag von xy zu zahlen.

Es scheint hier wohl daran zu scheitern, das die Miete der aktuellen Wohnung ziemlich unter dem in der Gegend üblichen Preis liegt.

Als erstes würde ich da mal eine Mieterhöhung bis zum Maximum durchsetzen. Gab es in den letzen Jahren Nachzahlungen bei den Nebenkosten für die Mieter? Dann auch die Vorauszahlungen erhöhen.
Damit die nicht dem Irrglauben verfallen, das die Miete weiterhin so ein Schnäppchen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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