Reinigung gemeinsamer sanitärer Anlagen

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Miethai13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Reinigung gemeinsamer sanitärer Anlagen

Hallo,

Es geht um folgende Situtation:
Ich bin Student und wohne daher in einem Studentenwohnheim (genossenschaftlicher Träger). Auf jeder Etage wohnen 12 Studenten und es gibt gemeinsame sanitäre Anlagen.
Bei Einzug (vor etwa einem halben Jahr) wurde mir von Hausmeister usw. mitgeteilt, dass diese von der Hausverwaltung (ich glaube täglich) geputzt werden. Im Mietvertrag ist zwar von Gemeinschaftsräumen die Rede, bzw. der Pflicht der Mieter diese pfleglich zu behandeln, dass diese geputzt werden jedoch nicht.
In der Praxis geschieht dies leider sehr, sehr sporadisch und die sanitären Anlagen sehen quasi täglich aus (ohne zu übertreiben) wie auf einem Bahnhofsklo. Da ich leider kein eigenes Klo auf dem Zimmer habe, bin ich also gezwungen, diese Toiletten zu benutzen - was ich bei deren Zustand eigentlich nicht möchte.
Daher muss ich sie quasi vor jeder Benutzung selbst putzen.
Auf Nachfragen beim Vermieter geschah nichts...
Wie soll ich jetzt vorgehen bzw. welche Rechte & Pflichten habe ich dabei?

LG


-- Editiert von Miethai13 am 12.01.2019 12:42

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Hast du denn den Verwalter mal daraufhin angesprochen?
Der Vermieter hat doch den Verwalter, dieser hat einen Hausmeister.
Der hat dir das gesagt, nicht der Vermieter.
Was wird denn überhaupt als Gemeinschaftsraum geputzt?

Bahnhofsklos sehen heutzutage sehr sauber aus... kostet ja entspr. ;)

-- Editiert von Anami am 12.01.2019 12:51

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was wurde denn diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart?

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#3
 Von 
Miethai13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du denn den Verwalter mal daraufhin angesprochen?
Der Vermieter hat doch den Verwalter, dieser hat einen Hausmeister.
Der hat dir das gesagt, nicht der Vermieter.
Was wird denn überhaupt als Gemeinschaftsraum geputzt?

Bahnhofsklos sehen heutzutage sehr sauber aus... kostet ja entspr. ;)

-- Editiert von Anami am 12.01.2019 12:51


Ähm nein. Also, das wurde auch schon bei der Besichtigung gesagt und das war dort schon immer so.
Also nein, das hat nicht nur der Hausmeister gesagt. Das ist schon so (bzw. sollte so sein).
Das wird meines Wissen nach sogar auf der Website beworben... bzw. wurde mir wiederholt von Vewaltung usw. so mitgeteilt.
Um nochmal zu präzisieren: Es sieht regelmäßig schlimmer aus als auf einem Klo in einem Zug der DB. Ich will jetzt nicht ins Detail gehen - aber ich glaube, das ist mit niemandes Verständnis von Hygiene oder Sauberkeit vereinbar. Und auch wirklich widerlich.

Der Mietvertrag ist diesbezüglich leider sehr knapp, der geht wie gesagt nur darauf, welche Pflichten die Mieter haben - also die pflegliche Behandlung - jedoch ist auch nicht die Rede davon, dass

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Miethai13):
Der Mietvertrag ist diesbezüglich leider sehr knapp, der geht wie gesagt nur darauf, welche Pflichten die Mieter haben - also die pflegliche Behandlung - jedoch ist auch nicht die Rede davon, dass


Damit kann ich nix anfangen. Was GENAU wurde im MV bezüglich der Reinigung der Gemeinschaftsräume vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miethai13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Miethai13):
Der Mietvertrag ist diesbezüglich leider sehr knapp, der geht wie gesagt nur darauf, welche Pflichten die Mieter haben - also die pflegliche Behandlung - jedoch ist auch nicht die Rede davon, dass


Damit kann ich nix anfangen. Was GENAU wurde im MV bezüglich der Reinigung der Gemeinschaftsräume vereinbart?


Ok. Im Mietvertrag steht folgendes:

"
§ 2 Gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen
2.1 (Hier werden die Anlagen aufgezählt, u.a. WC)
2.2 Die sonstigen zum gem. Gebrauch best. Anlagen u. Einrichtungen können in ihrem jew. Umfang von den Mietern gemeinsam genutzt werden (Gemeinschaftsküche)
2.3 Für die Nutzung sind vom Mieter die jeweils gültigen Bestimmungen der Haus- und Benutztungsordnung zu beachten u. einzuhalten. Der Vermieter ist berechtigt, diese Ordnungen zu ergänzen, zu ändern oder aufzuheben, soweit dies im Interesse einer orndungsmäßigen Bewirtschaftung d. Hauses notwendig ist oder nach billigem Ermessen zweckmäßig erscheint.
2.4 Der Vermieter ist berechtigt, den Betrieb d. Gem.-Einrichtungen neu zu regeln einzustellen sowie neue Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen, soweit dies nach billigem Ermessen unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter zweckmäßig erscheint. "

Da in 2.3 die Hausordnung erwähnt wird:
Da steht drin, dass wenn nötig Flur, Hof u. Treppen von den Bewohnern gereinigt werden müssen und dazu wenn nötig dann ein Plan von der Hausverwaltung aufgestellt wird. Bisher war dies nicht der Fall.
Die Toiletten / Bäder sind dabei explizit nicht erwähnt. Von der Reinigung derer seitens d. Heims ist da aber leider auch keine Rede...

In der Praxis - das war schon immer so (wird auch von Seiten der Betreiber gesagt bzw. ist so gedacht) - Flure, Bäder u. Toiletten (wie gesagt, es sollte so sein) gereinigt. Das findet im Prinzip auch statt - ledig bei letzterem nicht wirklich.

Hoffe, das hilft weiter.

LG

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

Was ich machen würde:

1. Zustand der Anlagen detailliert dokumentieren, den Mangel nachweislich an den Vermieter melden, mit Fristsetzung nach Datum Mängelbeseitigung fordern, für fruchtlosen Fristablauf Mietminderung und Selbstvornahmen unter Verechnungn mit der Miete ankündigen.

2. Mitstreiter finden, die gleiches schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Miethai13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was ich machen würde:

1. Zustand der Anlagen detailliert dokumentieren, den Mangel nachweislich an den Vermieter melden, mit Fristsetzung nach Datum Mängelbeseitigung fordern, für fruchtlosen Fristablauf Mietminderung und Selbstvornahmen unter Verechnungn mit der Miete ankündigen.

2. Mitstreiter finden, die gleiches schreiben.


Danke für deine Ideen. 2. kommt leider nicht in Betracht - der Rest meiner Etage besteht aus ausländischen Studenten. Bisher haben die sich eher weniger daran gestört - warum auch immer. Und schließlich ist auch mindestens einer von denen der Verursacher des Ganzen. Wer das ist, lässt sich logischerweise nicht feststellen - schließlich kann ich nicht jedes Mal kontrollieren, wenn jemand anderes aufs Klo gegangen ist.

1. ist auch irgendwie problematisch - so oft, wie das der Fall ist, ist die Beseitigung gar nicht mgl. - zumal die entsprechenden Personen gar nicht immer erreichbar sind und ich nicht erst Stunden/Tage auf die Beseitigung warten kann.... Das ist ja keine Beschädigung der Mietsache im engeren Sinne.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Miethai13):
Das ist ja keine Beschädigung der Mietsache im engeren Sinne.


Nein aber hindert am normalen Gebrauch.

Entweder machen Sie es, oder Sie lassen es bleiben und übernehmen bis auf Weiteres den Latrinendienst, dann aber nicht mehr jammern.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Miethai13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Miethai13):
Das ist ja keine Beschädigung der Mietsache im engeren Sinne.


Nein aber hindert am normalen Gebrauch.

Entweder machen Sie es, oder Sie lassen es bleiben und übernehmen bis auf Weiteres den Latrinendienst, dann aber nicht mehr jammern.


Ok, vielen Dank. Kann man da noch was aus dem Vertragstext ableiten?
Weil da steht ja nichts ausdrückliches drin...

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