Wie oft Nebenkostenrechnung korrigieren?

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Madeleine-Mathias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie oft Nebenkostenrechnung korrigieren?

Hallo zusammen,

ich habe am 24.12.2018 meine Nebenkostenabrechnung von 2017 erhalten. Der Abrechnungszeitraum war falsch und keine Verteilerschlüssel ersichtlich. Eine Prüfung war unmöglich. Ich habe dann am 07.01.19 schriftlich widersprochen.
Heute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher.
Ich fordere jetzt auf jeden Fall die Belege an, weil mir die Erhöhung mutwillig wegen meines Widerspruchs vorkommt. Habe ich noch andere Möglichkeiten gegen die Abrechnung vorzugehen?
Vielen Dank und Grüße

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Ich fordere jetzt auf jeden Fall die Belege an,

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Man hat erst mal nur ein Einsichtsrecht in die Belege, muss sich also selbst zum Vermieter begeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Habe ich noch andere Möglichkeiten gegen die Abrechnung vorzugehen?
Wenn die erste Nebenkostenabrechnung formell unwirksam war (ohne Verteilerschlüssel ist das sehr warhscheinlich), dann ist die zweite Abrechnung jetzt verfristet. Die Nebenkostenabrechnung 2017 hätte Ende 2018 beim Mieter sein müssen. Von daher wäre eine Nachzahlung meiner Meinung nach vom Mieter eh nicht mehr zu leisten.

Ansonsten hilft nur Belege einsehen und die Abrechnung prüfen. Die Einsichtsnahme muss in der Umgebung der Mietsache möglich sein. Wobei man sich über ein paar Kilometer nicht streiten sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Der Abrechnungszeitraum war falsch


inwiefern falsch?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Der Abrechnungszeitraum war falsch und keine Verteilerschlüssel ersichtlich.


Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Ich habe dann am 07.01.19 schriftlich widersprochen.


Zitat (von Madeleine-Mathias ):
Heute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher.


Na ganz offensichtlich hat man den Abrechnungszeitraum korrigiert ;)

Belege anfordern geht nicht, da müssen Sie sich schon selber zum VM bemühen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Madeleine-Mathias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Abgerechnet wurde in der ersten Nebenkostenabrechnung nur der Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.17 obwohl ich das komplette Jahr dort gewohnt habe.

Ja dann Belege dort einsehen, Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Madeleine-Mathias
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Abgerechnet wurde in der ersten Nebenkostenabrechnung nur der Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.17 obwohl ich das komplette Jahr dort gewohnt habe.

Ja dann Belege dort einsehen, Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Man hätte sich auch freuen können nur 1/6 der Jahreskosten zahlen zu müssen.
Aber Sie haben alles richtig gemacht, schließlich ist man ja ehrlich und will den Vermieter nicht übervorteilen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
und keine Verteilerschlüssel ersichtlich.


Damit war die erste Abrechnung formell fehlerhaft.

Zitat:
Heute kam dann eine neue Rechnung, jedoch 6 x so hoch wie vorher.


Rechtlich gesehen ist das die erste Abrechnung, so dass sie verspätet zugegangen ist. Nachzahlungen sind daher nicht mehr zu leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

ICH würde keine Belege einsehen wollen.
ICH würde mir überlegen, aus welchem Grund die Abrechnung nur 2Monate umfasst.
Was war ab 1.3. anders?
Die Willkür, die du da unterstellst, ist eher wegen des 1x1 entstanden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen