Bei Mieter A werden immer die Briefkastenschilder und Briefe geklaut. Die Wohnungsgesellschaft hat einen Sprechtag, wo eine Kundenberaterin aber die Meldung über die Diebstähle nicht annehmen wollte.
Man sei zwar der Vermieter aber man sei nicht die Polizei oder die Seelsorge.
Dann soll Mieter A eben keine Post sich bringen lassen und der Briefkasten ist nur Sache des Mieters.
Die Kundenberaterin forderte dann Mieter A auf sich nach Hause zu begeben und er solle keinesfalls auf die Idee kommen eine Mietminderung
zu machen, dann würde man sofort eine fristlose Kündigung aussprechen.
Mieter A hat nun keine Idee was er tun soll und ob er Ansprüche hätte?
-- Editiert von georget am 12.01.2019 15:13
Briefkastenschilder und Briefe geklaut
12. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2019 | 15:12
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 16x hilfreich)
Briefkastenschilder und Briefe geklaut
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatBriefkasten ist nur Sache des Mieters. :
Das ist schlicht falsch, sofern der Briefkasten vom Vermieter gestellt wurde. Hilft hier aber erst mal nicht.
ZitatBei Mieter A werden immer die Briefkastenschilder und Briefe geklaut. :
Warum kann man die Briefkastenschilder klauen? Normalerweise sind die ja durchaus fest montiert.
Das die Post geklaut wird, ist in der Regel nicht das Problem des Vermieters. Oder ist der Briefkastennicht abschließbar?
#2
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:31
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 16x hilfreich)
Das Briefkastenschild ist so ein Plastikschild was in der Klappe des Briefkasten eingesetzt wird. Von Außen kommt man da immer ran. Die Öffnung ist da so groß, dass man da Briefe wieder rausholen kann, die nicht richtig in den Briefkasten geworfen werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:39
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Diesbezüglich ist aber nicht die Hausverwaltung der Ansprechpartner, sondern der jehweilige Zusteller...Zitat:Die Öffnung ist da so groß, dass man da Briefe wieder rausholen kann, die nicht richtig in den Briefkasten geworfen werden.
#4
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:47
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 16x hilfreich)
ZitatHallo :
Diesbezüglich ist aber nicht die Hausverwaltung der Ansprechpartner, sondern der jehweilige Zusteller...Zitat:Die Öffnung ist da so groß, dass man da Briefe wieder rausholen kann, die nicht richtig in den Briefkasten geworfen werden.
Das ist schon klar. Da weitere Diebstähle zu erwarten sind wurde nun auch ein Postfach eingerichtet.
Mieter A ist nur von der Reaktion der Kundenberaterin verwundert, da es ja Eigentum des Vermieters ist und Mieter A nur seine Pflicht erfüllen wollte, dass bei Mängeln eine Meldung an den Vermieter erfolgt.
#5
Antwort vom 12. Januar 2019 | 17:53
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Du hast dort aber NUR wegen der geklauten Schilder am Briefkasten vorgesprochen oder? Oder etwa auch wegen der geklauten Briefe?Zitat:Mieter A ist nur von der Reaktion der Kundenberaterin verwundert, da es ja Eigentum des Vermieters ist und Mieter A nur seine Pflicht erfüllen wollte
#6
Antwort vom 12. Januar 2019 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatdass bei Mängeln eine Meldung an den Vermieter erfolgt. :
Der Vermieter ist aber nur für von ihn verursachte Mängel verantwortlich.
Er hat weder den Entschluss des Diebes zu verantworten, noch die nicht sorgfältige Zustellung durch den jeweiligen Zusteller.
ZitatDa weitere Diebstähle zu erwarten sind wurde nun auch ein Postfach eingerichtet. :
Dann sollte man auch daran denken die Zustellanschriften bei den jeweiligen Unternehmen auf das Postfach ändern.
#7
Antwort vom 12. Januar 2019 | 18:16
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Korrekt. Und wenn immer wieder Briefe aus dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Briefkästen verschwinden, so ist der Vermieter dafür verantwortlich das abzustellen. Notfalls durch neue, sicherere Briefkästen.ZitatDer Vermieter ist aber nur für von ihn verursachte Mängel verantwortlich. :
Das Problem könnte jedoch die Beweisbarkeit sein. Ich würde daver mal rumfragen, ob das bei anderen Bewohnern auch passiert. Wenn ja, so wäre eine nachweisbare, gemeinsame Mängelmeldung an den Vermieter sowie eine Strafanzeige bei der Polizei durchaus sinnvoll. Nicht das ich glaube, dass letzteres viel Erfolg haben wird. Aber es könnte ja auch mal wichtige oder wertvolle Post verschwinden. Dann wäre ein Nachweis sinnvoll, dass sowas schonmal vorgekommen ist und der Mieter sich bemüht hat, die Diebstähle zu vermeiden.
#8
Antwort vom 12. Januar 2019 | 18:18
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 16x hilfreich)
Es geht aber um die Beschädigung des Briefkastens. Da jeder von den 10 Briefkästen ein einheitliches Briefkastenschild hat.
Hausmeister hat auch schon rum gemault, dass der Briefkasten nicht den Anforderungen entspricht.
#9
Antwort vom 12. Januar 2019 | 18:21
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 16x hilfreich)
Zitat:Korrekt. Und wenn immer wieder Briefe aus dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Briefkästen verschwinden, so ist der Vermieter dafür verantwortlich das abzustellen. Notfalls durch neue, sicherere Briefkästen.ZitatDer Vermieter ist aber nur für von ihn verursachte Mängel verantwortlich. :
Das Problem könnte jedoch die Beweisbarkeit sein. Ich würde daver mal rumfragen, ob das bei anderen Bewohnern auch passiert. Wenn ja, so wäre eine nachweisbare, gemeinsame Mängelmeldung an den Vermieter sowie eine Strafanzeige bei der Polizei durchaus sinnvoll. Nicht das ich glaube, dass letzteres viel Erfolg haben wird. Aber es könnte ja auch mal wichtige oder wertvolle Post verschwinden. Dann wäre ein Nachweis sinnvoll, dass sowas schonmal vorgekommen ist und der Mieter sich bemüht hat, die Diebstähle zu vermeiden.
Genau Richtig!
Mieter A hat sich schon von der Polizei beraten lassen und die meinte, dass der Vermieter da der bessere Ansprechpartner sei.
#10
Antwort vom 12. Januar 2019 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatUnd wenn immer wieder Briefe aus dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Briefkästen verschwinden, so ist der Vermieter dafür verantwortlich das abzustellen. :
Nö, in dem Falle ist er das gerade nicht.
ZitatNotfalls durch neue, sicherere Briefkästen. :
Die hier denknotwendigerweise gar nicht helfen würden.
Zumindest mir wäre auch keine Konstruktion bekannt, die das mit zumutbarem Aufwand schaffen würde.
#11
Antwort vom 12. Januar 2019 | 19:02
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Natürlich gibt es Briefkästen mit Sicherungsmechanismen, die eine Entnahme durch den Briefschlitz verhindern. Und natürlich gibt es es auch Briefkästen, bei denen die Namensschilder von innen bei geöffnetem Briefkasten angebracht werden und damit von außen nicht entfernt werden können.ZitatZumindest mir wäre auch keine Konstruktion bekannt, die das mit zumutbarem Aufwand schaffen würde. :
Auch gibt es Maßnahmen, wenn die Zusteller die Post nicht komplett hineinwerfen. Einerseits wäre da ein größerer Briefkasten und ein größerer Briefkastenschlitz hilfreich, denn an einem von beiden wird es häufig scheitern. Große Hinweisschilder auf den Briefkästen würden auch helfen, damit die Zusteller auf die Diebstähle hingewiesen werden und aufgefordert werden, die Post nur zuzustellen, wenn sie vollständig in die Briefkästen hineinpassen.
PS: Hier mal ein Link zu einem Post aus dem letzten Jahr zu einem ähnlichen Sachverhalt: https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Gibt-es-recht-auf-ordentlichen-Briefkasten-__f524785.html . IM Post #2 gibt es dazu interessante Links.
Und jetzt?
Schon
268.385
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
49 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten