RVG-Irrsin bei außergerichtlicher Beendigung mit Einigung?

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
RVG-Irrsin bei außergerichtlicher Beendigung mit Einigung?

Guten Abend!

Wegen einer ausgebliebenen Lieferung wollte ich bzgl. einer Schadensersatzforderung einen Anwalt einsetzen. Die Streitsumme beträgt 200 Euro. Das Geld habe ich über Paypal zurückerhalten, aber ich habe das gleiche Produkt nun an andere Stelle für 200 Euro Aufpreis kaufen müssen.

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung habe ich erfahren, dass gemäß RVG 58,50 Euro Geschäftsgebühr und (im Besten Fall) 67,50 Euro Einigungsgebühr anfallen. Somit ergeben sich 173,74 Euro für meinen Anwalt.

Eine Aussicht, dass ich diese Gebühr von der Gegenseite erstattet bekomme sieht wohl nicht gut aus. Da ich bislang keine Rechtsschutzversicherung habe, lohnt sich die komplette Schadensersatzforderung für mich nicht wirklich. Wäre ja quasi eine Nullrechnung.

Gibt es einen Grund, wieso das RVG so gelagert ist? Die außergerichtliche Vertretung ist ja extra geschaffen worden, damit die Gerichte entlassen werden. Mir kommt es aber nun so vor, als ob das RVG geschaffen wurde, um auch noch die Rechtsanwälte zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias

-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 12:18

-- Thema wurde verschoben am 13.01.2019 12:18

Was denn, so teuer?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
Eine Aussicht, dass ich diese Gebühr von der Gegenseite erstattet bekomme sieht wohl nicht gut aus.

Aha, und warum genau nicht?



Zitat (von matthias.straetling):
Gibt es einen Grund, wieso das RVG so gelagert ist?

Ja.

Ansonsten die Frage mal präzisieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aha, und warum genau nicht?

Bei der Erstberatung wurde geäußert, dass bei einer Einigung quasi beide Seiten Eingeständnisse machen würden. So würde mir (im optimalen Fall) zwar der Schaden ersetzt, jedoch nicht die vollständigen Kosten für den Anwalt.

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten die Frage mal präzisieren.

Wenn man sich das Verhältnis zwischen kleinem und großen Gegenstandswert betrachtet, ist dies für kleine Werte unverhältnismäßig hoch. Wie bereits geäußert befürchte ich, dass dadurch "kleine Fälle" zur Entlastung der Rechtsanwälte, erst gar nicht verhandelt werden. Ich meine, wer zahlt denn rd. 174 Euro Gebühren bei 200 Euro Gegenstandswert? Bei 2.000 Euro sind das nur rd. 524 Euro (26%) und bei 20.000 Euro rd. 2.500 Euro (12,5%).

Natürlich hat ein Rechtsanwalt einen Anspruch zur Entlohnung, aber 87% vom Gegenstandswert... holla.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich kann beim besten Willen keinen Irrsinn erkennen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich kann beim besten Willen keinen Irrsinn erkennen


Darum ja auch das Fragezeichen am Ende. Ich meine, wer fordert denn sein Recht ein, wenn er quasi nur Recht bekommt? Bei einem Schaden von 200 Euro erhalte ich zwar die 200 Euro wieder, muss im Worst-Case aber 174 Euro zahlen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
aber 87% vom Gegenstandswert... holla.

Ja, die Deckelung auf diese niedrigen Beträge soll bewirken, das die Anwälte auch "Kleinkram" vertreten. Ansonsten bestünde die Gefahr, das die Bürger sich die Vertretung bei "Kleinkram" nicht leisten würden / könnten und somit verfassungswidrig in der Ausübung ihrer Rechte gehindert würden.



Zitat (von matthias.straetling):
Bei der Erstberatung wurde geäußert, dass bei einer Einigung quasi beide Seiten Eingeständnisse machen würden. So würde mir (im optimalen Fall) zwar der Schaden ersetzt, jedoch nicht die vollständigen Kosten für den Anwalt.

Nun, die Frage ist ja, auf was man sich einigt.
Wenn man sich einigt auf "Schaden und Anwaltskosten werden bezahlt, dann kein Gerichtsverfahren" ...
Kommt halt darauf an, wie einsichtig der Gegner ist und welche Zugeständnisse man wo machen will.

So ein Schreiben kann man aber auch ohne Anwalt hinbekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man sich einigt auf "Schaden und Anwaltskosten werden bezahlt, dann kein Gerichtsverfahren" ...
Kommt halt darauf an, wie einsichtig der Gegner ist und welche Zugeständnisse man wo machen will.

So ein Schreiben kann man aber auch ohne Anwalt hinbekommen.


Laut Eintrag im Handelsregister existiert die UG erst seit vier Monaten und sie wurde mit einem Betrag von 1.000 Euro gegründet. Wenn der Gegner in einer der neuen Händlerverbände ist, bei denen man eine kleine Flatrate für die Rechtsvertretung zahlt, wird er sicherlich nur wenig Zugeständnisse machen.

Lohnt sich möglicherweise der Gang über die Verbraucherzentrale? Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung kostet hier nur 25 Euro. Ein Schlichtungsverfahren kostet 9 Euro für die Beratung und 25 Euro für die Vertretung im Verfahren (vermutlich zzgl. weiterer Gebühren?). So hätte ich dann nochmal jemand, der ein Auge darauf wirft.

Als Einzelkämpfer wird man sicherlich immer belächelt, wenn keine Institution dahinter steht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Schaden von 200 Euro erhalte ich zwar die 200 Euro wieder, muss im Worst-Case aber 174 Euro zahlen.


Dann muss man eben klagen und eine Einigung verweigern, der Prozessgegner nicht bereit ist, sämtliche Kosten zu übernehmen. Wenn es ein Urteil gibt, bei dem Du zu 100% gewinnst, dann muss der Prozessgegner auch Deine Anwaltskosten tragen.

Zitat:
Natürlich hat ein Rechtsanwalt einen Anspruch zur Entlohnung,


Und die ist mit 174€ durchaus knapp bemessen.

Zitat:
Wie bereits geäußert befürchte ich, dass dadurch "kleine Fälle" zur Entlastung der Rechtsanwälte, erst gar nicht verhandelt werden.


Das Gericht kann eine Einigung nicht erzwingen und muss daher auch ein Urteil bei einem Streitwert von 1€ treffen, wenn die Güteverhandlung scheitert.

Eher schon dürfte die Gefahr bestehen, dass bei einer Reduzierung der Gebühren für niedrige Streitwerte sich kein Anwalt mehr findet, der eine Vertretung übernehmen würde.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es wird immer wieder vergessen, dass der Anwalt kein barmherziger Samariter ist, sondern Unternehmer. Er muss ein Büro betreiben, Mitarbeiter bezahlen, die Beiträge für Kammer und Versicherung zahlen. Und irgendwie auch noch selbst davon leben.

Wir haben zwar ein Gesetz, welches den Mindestlohn festlegt, aber kein Gesetz, was einem Anwalt davor schützt, für 3 € die Stunde zu arbeiten. Das muss man einfach sehen. Diesen Spagat hinzubekommen, das ist die Quadratur des Kreises, aber eben trotzdem eine Disziplinierungsmaßname für mögliche Mandanten. Man muss sich überlegen, ob man einen Mini-Fall nicht auch alleine hinbekommt. Oder, das Recht haben um des Rechts willen mit professioneller Betreuung hat eben ihren Preis.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

@TE
Ich denke, eine rechtliche Vertretung durch die Verbraucherzentrale gibt es nicht für 25+9€.
Erkundige dich bitte genau. Vor allem, WAS dann dafür geleistet würde.
Und auf was soll jemand ein Auge werfen? Brauchst du einen "Rechts-Controller" für dein eigenes Unternehmen?
Das Stichwort dürfte hier Unternehmerisches Risiko sein. Und Erfahrung sammeln.

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#10
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
@TE
Ich denke, eine rechtliche Vertretung durch die Verbraucherzentrale gibt es nicht für 25+9€.
Erkundige dich bitte genau. Vor allem, WAS dann dafür geleistet würde.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/537/kontakt/Beratung%20zu%20Kaufvertr%C3%A4gen%20und%20Werbung/1416

Zitat (von Anami):
Und auf was soll jemand ein Auge werfen? Brauchst du einen "Rechts-Controller" für dein eigenes Unternehmen?
Das Stichwort dürfte hier Unternehmerisches Risiko sein. Und Erfahrung sammeln.

Huch, was denn für ein Unternehmen?

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
Wegen einer ausgebliebenen Lieferung
braucht man zunächst mal keinen Anwalt und auch keine außergerichtliche Einigung, denn das Recht auf Lieferung besteht ja weiterhin.

Wenn überhaupt, sollte der Vorgang also von Anfang an unter rechtlichen Möglichkeiten beleuchtet werden.
Außerdem muss man sich ja auch nicht auf eine Einigung einlassen.
1. entfällt dann die zusätzliche Einigungsgebühr
und
2. zahlt der im Klageverfahren Unterlegene dann alle Kosten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wenn es ein Urteil gibt, bei dem Du zu 100% gewinnst, dann muss der Prozessgegner auch Deine Anwaltskosten tragen.

Theoretisch ja. Praktisch nur dann, wenn er auch zahlen kann. Ist er zahlungsunfähig, bleiben die Kosten am erfolgreichen Kläger hängen... Der kann dann die nächsten 30 Jahre versuchen, sein Geld einzutreiben.

Ach ja - das Mahnverfahren und die Eintreibungsversuche kosten auch Geld, das man ebenfalls vorstrecken muss...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
Huch, was denn für ein Unternehmen?

Oh, sorry, da hatte ich was falsch verstanden.

Wenn du überzeugt bist, die VB machts dir billiger, bittesehr.
In der nächsten Schlichtung solltest du dann sämtliche Kosten verlangen.
Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung


Darf ich fragen, wo es eine kostenfrei Erstberatung gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Darf ich fragen, wo es eine kostenfrei Erstberatung gibt?


Laut Website bei Klugo. Ich habe allerdings eine Ersteinschätzung bei advocado wahrgenommen. Sorry, war also in meinem Fall keine Beratung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
matthias.straetling
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
braucht man zunächst mal keinen Anwalt und auch keine außergerichtliche Einigung, denn das Recht auf Lieferung besteht ja weiterhin.

Stimmt natürlich, es ist aber davon auszugehen, dass die Gegenseite nicht handelt und selbst mit einem Anwalt auftrumpft. Da ich zwischenzeitlich Ersatz anschaffen möchte, muss ich anschließend in die Schadensersatzforsderung gehen...

Zitat (von Sir Berry):
Außerdem muss man sich ja auch nicht auf eine Einigung einlassen.

Aber dann entlastet man ja die Gerichte wieder nicht :crazy:

Zitat (von Anami):
Wenn du überzeugt bist, die VB machts dir billiger, bittesehr.

Mir geht's ja nicht unbedingt um billiger, nur 1:1 finde ich ein wenig viel. Alles, was man bekommt, ist Recht.

Und sie werden ja sicher rechtssichere Musterbriefe haben, die sie dafür verwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von matthias.straetling):
nur 1:1 finde ich ein wenig viel.


Das ist aber eben "zu kurz" gedacht.

Geh von der Anwaltszunft weg und schau dir z.B. das Handwerk an.

Du rufst den Klempner weil der Wasserhahn defekt ist.
Für die reine Arbeitszeit und Anfahrt zahlst Du dann auch (als Beispiel) 60€, egal ob er nun den 12,99€ Wasserhahn vom Discounter oder das 12.000€ Designteil installieren muss.

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