Rechnung erhalten und keine Quittung erhalten

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.02.2019 11:32:32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung erhalten und keine Quittung erhalten

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit Jahren bei einem Großen Optiker Kunde und hatte bis jetzt nie Probleme damit gehabt, ich habe vor ca. 1-2 Monaten eine Brille gekauft und diese auch Bar bezahlt jedoch habe ich keine Quittung erhalten sondern man sagte mir das man die Rechnung inkl. Brille an die von mir gewünschte Filiale sendet, da ich in einer anderen Filiale gekauft habe an einem Verkaufsoffenen Sonntag und meine Zu bevorzugte Filiale nicht geöffnet hatte an diesen Tag. Als ich die Brille abgeholt habe hat man auch nichts von einer Offenen Rechnung oder so gesagt, als ich jedoch aus dem Urlaub wiedergekommen bin hatte ich 2 Zahlungsaufforderungen und eine Mahnung im Briefkasten, wie verhalte ich mich richtig? Keine Quittung lang nicht bei der Brille bei.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Dann solltest du bitte nochmals in diesen Laden gehen, in dem du die Brille bar bezahlt hast. Das hast du ja -vorab- gemacht.
Abgeholt hast du sie später und woanders.
Bitte nimm die Mahnungen mit.
Es wird sich aufklären.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und für den Fall das die optimistische Ansicht von "Anami" nicht zutrifft, sollte man sich mal überlegen wie man denn die Zahlung nachweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ja, und das wird schwierig.

Ich denke mal, hier hast du fahrlässig auf den Erhalt einer Quittung verzichtet. Damit kannst du dei geleistete Vorkasse nicht nachweisen. ERGO: Im Extremfall muß du die entlastende Zahlung vornehmen.

Richtig ist aber, zuvor versichen, den Sachverhalt zu klären.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von zuzanna.nowak):
sondern man sagte mir das man die Rechnung inkl. Brille an die von mir gewünschte Filiale sendet, da ich in einer anderen Filiale gekauft habe an einem Verkaufsoffenen Sonntag und meine Zu bevorzugte Filiale nicht geöffnet hatte an diesen Tag. Als ich die Brille abgeholt habe hat man auch nichts von einer Offenen Rechnung oder so gesagt,
Man hat dir die Brille aber ausgehändigt. Innerhalb des Unternehmens gab es also eine Zuordnung und einen Nachweis, dass schon bezahlt wurde... wahrscheinlich auch eine Rechnung.
Sonst hätte die Filiale die Brille nicht herausgegeben.
Ich denke, die TE muss hier nichts nachweisen. Sie sollte aber zur Filiale gehen, nach der Rechnung fragen.

Zitat (von zuzanna.nowak):
hatte ich 2 Zahlungsaufforderungen und eine Mahnung im Briefkasten,
Von wem kam denn diese Post? Vom Hauptladen, von der Filiale...oder von wem?
So kurzfristig kamen die, obwohl du vor max 2 Monaten die Brille erst bestellt/bezahlt hast?

Zitat (von Spejbl):
hier hast du fahrlässig auf den Erhalt einer Quittung verzichtet
Nana. Nicht gleich so große Kanonen aufbauen.

-- Editiert von Anami am 15.01.2019 12:49

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nana. Nicht gleich so große Kanonen aufbauen.


Das hat nicht im geringsten was mit großen Kanonen zu tun. Wer einen Betrag aushändigt, ohne sich dies quittieren zu lassen handelt fahrlässig und muss sich stets darüber im klaren sein, dass er im Zweifel den Betrag erneut zahlen muss. Was im Freundeskreis, beim Kauf eines Kaugummis am Kiosk, oder im alltäglichen "anonymen" Supermarkteinkauf regelmäßig problemlos klappt, trifft aber noch lange nicht auf gerade eine solch spezielle Situation zu. Hier treffen gleich mehrere Probleme aufeinander:
1. Verkaufsoffener Sonntag. Das ist generell eine "außergewöhnliche" Situation. Die MA sind ggf. gestresst, machen Fehler, das Kassensystem funktioniert nicht, da auf Sonntage nicht programmiert.
2. Man bestellt und zahlt bei X und Liefert nach Y. Das bietet nunmal Potenzial für Kommunikationsfehler.
3. Die organisationsstrukturen bei "Ketten" sind manchmal unklar. Sind es eigenständige Kaufleute/Unternehmen, sind es niederlassungen eines Konzerns, sind es, ... Auch hier: gesteigertes Fehlerpotenziel.

Auch ist es nicht zwingend ungewöhnlich, dass ein (?Bestands-)Kunde eine Ware mit Zahlungsziel in der Zukunft bereits ausgehändigt bekommt.

Dennoch denke ich, dass es sich hier schlichtweg um ein Kommunikationsproblem handeln wird, was sich relativ leicht aus der Welt schaffen lässt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wer einen Betrag aushändigt, ohne sich dies quittieren zu lassen
Oder so?:
Wer als Optiker Y eine Brille aushändigt, die im anderen Laden X (offenbar) schon bar bezahlt wurde, und über die sogar eine Rechnung existiert, handelt evtl. auch fahrlässig?
Zitat (von Guruhu):
2. Man bestellt und zahlt bei X und Liefert nach Y. Das bietet nunmal Potenzial für Kommunikationsfehler.
Ja, genau. Deshalb meine Antwort #1. Y gibt aber ganz gewiss nicht ohne irgendeinen Nachweis (zB Rechnung von X) eine Brille raus.
Das bedeutet auch längst nicht, dass man als verschreckter Kunde nun gleich der Mahnung und Zahlungsaufforderung nachkommen muss.
Das bedeutet eben auch nicht, dass man als Ratgeber im Forum solche Kulissen allerhöchster Höhe aufstellen muss, wenn es sich höchstwahrscheinlich nur um ein K-Problem handelt.

Zitat (von Guruhu):
Dennoch denke ich, dass es sich hier schlichtweg um ein Kommunikationsproblem handeln wird, was sich relativ leicht aus der Welt schaffen lässt.
Schön gesagt. :)
Mein Rat von Anfang an. Kommunizieren. Persönlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schön gesagt.
Mein Rat von Anfang an. Kommunizieren. Persönlich.


Toller Rat. Ehrlich.

Nur leider schützt dieser nicht vor ähnlichen Fällen in der Zukunft. Daher wurde zusätzlich dazu von anderen Stellen die Richtung eingeschlagen, dass man sich in Zukunft besser anders verhalten sollte.

Zitat (von Anami):
Y gibt aber ganz gewiss nicht ohne irgendeinen Nachweis (zB Rechnung von X) eine Brille raus.


Doch. Genau so etwas passiert eben tagtäglich. Hinlänglich bekannt unter dem Vorgang "Kauf auf Rechnung".

Zitat (von Anami):
Das bedeutet auch längst nicht, dass man als verschreckter Kunde nun gleich der Mahnung und Zahlungsaufforderung nachkommen muss.


Das sollte man in der Tat nicht, wenn man bereits bezahlt hat. Sollte sich X und Y jedoch quer stellen und sich partout an keine Zahlung erinnern können, obliegt es dem Kunden abzuschätzen, ob nicht das Nachgeben als Lehrgeld am Ende günstiger wird.

Zitat (von Anami):
Das bedeutet eben auch nicht, dass man als Ratgeber im Forum solche Kulissen allerhöchster Höhe aufstellen muss, wenn es sich höchstwahrscheinlich nur um ein K-Problem handelt.


Doch, denn genau dazu sind Foren eben da. Sicherlich, der ein oder andere sucht erst die Kommunikation. Das ist auch nicht verkehrt. Manch einer ist aber klüger und möchte sich, ehe er die Sache durch sein Handeln noch verschlimmbessert, eben über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Das nennt man dann Einsicht seiner Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Nur leider schützt dieser nicht vor ähnlichen Fällen in der Zukunft.
Der TE wollte doch absolut keinen Rat für ähnliche zukünftige Fälle. Bitte lies den Beitrag durch.
Zitat (von zuzanna.nowak):
wie verhalte ich mich richtig?
Das war der Kernsatz für diese Situation.
Zitat (von Guruhu):
Sollte sich X und Y jedoch quer stellen und sich partout an keine Zahlung erinnern können, obliegt es dem Kunden abzuschätzen, ob nicht das Nachgeben als Lehrgeld am Ende günstiger wird.
Deswegen empfahl ich, zunächst mal mit den Optikern zu kommunizieren.
Und schliesslich ist die Brille in Besitz und Nutzung.
Mit der Nachfrage beim Optiker kann die mögliche zukünftige, nur erahnte und skizzierte schlimmste Situation gleich zu Beginn auf Null geschrumpft werden.
Zitat (von Guruhu):
eben über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Nö. Der TE wollte das nicht.

Vorschlag zur Güte?
Wir warten, bis der TE uns aufklärt, was er seitdem unternommen hat. Und was dabei rausgekommen ist.
:???:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der TE wollte doch absolut keinen Rat für ähnliche zukünftige Fälle. Bitte lies den Beitrag durch.

Naja, da steht
Zitat (von zuzanna.nowak):
wie verhalte ich mich richtig?

ohne zeitliche Begrenzung ...



Zitat (von Anami):
Wir warten, bis der TE uns aufklärt, was er seitdem unternommen hat. Und was dabei rausgekommen ist.

Das erscheint am besten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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