Eine Person ist gewerblich tätig. Fährt ca. 500 km jede Woche hin und zurück (Familienheimfahrt). Hinsichtlich der geschäftlichen Nutzung zählt das ja als betriebliche Fahrten. Das Ist wichtig wegen Zuordnung Geschäfts- oder Privatvernmögen. Also lfd Kosten, AfA etc. Gibt aber ein Problem. Besteuerung Wohnung- Arbeit.
Wohnsitz ist aber gleich Firmensitz. Also es wird auch keine gesonderte Festatellungserklärun eingereicht.
Da kein Fahrtenbuch geführt wird, kommt/kam die 1%- Regel zum Ansatz. Soweit so gut.
Durch die hohe Anzahl der Enfernungs- Kilometer gibt es aber einen gigantischen Wert der Hinzurechnung für "Wohnung-Arbeit". Effekt: Alle Kfz Kosten werden neutralisiert (lediglich umsatzsteuerlich irrelevant).
Hat man dennoch Anspruch auf das Kilometergeld für die Entfernungspauschale oder hat man da tatsächlich die A-Card? Und oder kann man in so einam Fall das KFZ dem Privatverögen zuordnen und dafür die Familienheimfahrten ansetzen ??
Gibt es da entsprechende Paragraphen
-- Editiert von Spejbl am 14.01.2019 15:42
Besteuerung 1%- Regel und Wohnung - Arbeit 0,03%- Regel bei Gewerbe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zur Ergänzung: Firmensitz gleich Wohnsitz. Und zwar am Wohnsitz, nicht am Arbeitsort.
Es wird keine Feststellungserklärung eingereicht.
Zitat:Wohnsitz ist aber gleich Firmensitz.
Wie kann das sein, wenn er eine Familienheimfahrt mit 500km hat?
Zitat:Durch die hohe Anzahl der Enfernungs- Kilometer gibt es aber einen gigantischen Wert der Hinzurechnung für "Wohnung-Arbeit".
Fährt er die 500km täglich oder wie ist das gemeint?
Zitat:Hat man dennoch Anspruch auf das Kilometergeld für die Entfernungspauschale
Was verstehst Du in diesem Zusammenhang unter Kilometergeld?
Zitat:Gibt es da entsprechende Paragraphen
Natürlich, jedoch ist die Fragestellung nicht wirklich klar.
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1. Das geht über eine Vermittlungsfirma, die aber für Gewerbetreibende Aufträge vermittelt. Dafür zahlt er Vermittlungsprovision. Dieser Auftrag ist länerfristig (also über Jahre) angelegt. Und der Arbeitsort ist eben 500 km entfernt.
Dort in der Nähe hat er eine Wohnung gemietet, zahlt Miete und Strom. Der Stützpunkt (gemietete Räume) ist ca. 15 km vom eigentlichen Arbeitsort entfernt. Das fährt er dann täglich.
2. Er fährt i.d.R. wöchentlich. Sonntags hin, Donnerstag abend oder Freitag zurück.
3. Die, ich sage jetzt mal, Entfernungspauischale. 500 x 30 ct x z.B. 45 Wochen/Jahr.
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