Entstehen von Kosten ohne Vertragsabschluss

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Entstehen von Kosten ohne Vertragsabschluss

Hallo zusammen,

gestern Abend hatte ich eine Panne auf der Autobahn und wurde vom ADAC, bei dem ich MItglied bin, in die nächste (freie) Werkstatt geschleppt. Da es spät Abends war warf ich, einvernehmlich mit ADAC Fahrer aber vorallem auch Werkstattbesitzer, den der ADAC Fahrer übers Telefon erreicht hatte (scheinbar waren die beiden sich bekannt), den Schlüssel zusammen mit meiner Telefonnummer in den Briefkasten und ließ das Auto auf dem Hof stehen. Man sagte mir, der Besitzer würde sich am nächsten Tag melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. (Der Verdacht des ADAC Fahrers lag auf einer ausgefallenen Zündspule - 150 bis 200 € in der Reparatur lt. seiner Aussage)

Als sich der Werkstatt-Besitzer heute Mittag nun bei mir meldete, wollte er 700€ für die Reparatur, sollten wir sie bei ihm durchführen lassen, sie war also noch nicht geschehen, und 130€ für die Fehlerdiagnose, die bereits geschehen war, die er m.M.n. ohne jegliche Beauftragung von mir durchgeführt hatte. Wie oben geschrieben wurde mir gesagt, man melde sich um das weitere Vorgehen zu besprechen und nicht um direkt die ersten Arbeitsschritte in Rechnung zu stellen.

Meine Frage ist nun: Muss ich die 130€ zahlen? Die Reparatur wird natürlich nicht bei dieser Werkstatt durchgeführt, mir geht es rein um die "Fehlerdiagnose". Hat er ein Recht mir diese Kosten in Rechnung zu stellen, ohne, meines Auffassens nach, einen Auftrag von mir hierzu erhalten zu haben? Oder habe ich durch das Abstellen auf seinen Betriebsgelände und das Einwerfen des Schlüssels eine Art unausgesprochenen Vertrag besiegelt? Gestern Abend als wir den Wagen abstellten war auch über die gesamte Zeit meine Freundin als Zeugin anwesend, falls das wichtig ist.

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bxnn7):
Hat er ein Recht mir diese Kosten in Rechnung zu stellen, ohne, meines Auffassens nach, einen Auftrag von mir hierzu erhalten zu haben?

Ja, hat er. Einen "Bettelbrief" zu schreiben ist nicht verboten,

Jedoch ist ein Kostenvoranschlag im Zweifeln nicht zu vergüten. Der Verbraucher hat also das Recht diese Rechnung zu ignorieren.

Und wer als Privatunternehmer ohne vertragliche Vereinbarung Diagnosen / Reparaturen vornimmt, muss damit leben da der Verbraucher diese nicht zahlen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bxnn7):
Hat er ein Recht mir diese Kosten in Rechnung zu stellen, ohne, meines Auffassens nach, einen Auftrag von mir hierzu erhalten zu haben?

Ja, hat er. Einen "Bettelbrief" zu schreiben ist nicht verboten,

Jedoch ist ein Kostenvoranschlag im Zweifeln nicht zu vergüten. Der Verbraucher hat also das Recht diese Rechnung zu ignorieren.

Und wer als Privatunternehmer ohne vertragliche Vereinbarung Diagnosen / Reparaturen vornimmt, muss damit leben da der Verbraucher diese nicht zahlen muss.


Nur um dich richtig zu verstehen, er kann mir das in Rechnung stellen, ich habe jedoch ebenso das Recht, diese Rechnung zu ignorieren?

Hättest du mir ein paar § oder juristische Formulierungen mit denen ich im Notfall um mich werfen kann?

Kann mir der Werkstatt-Besitzer im schlimmsten Fall bei Nichtbegleichen der Rechnung die Herausgabe meines Auto/der Schlüssel dafür verweigern?

Viele Grüße

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bxnn7):
Hat er ein Recht mir diese Kosten in Rechnung zu stellen, ohne, meines Auffassens nach, einen Auftrag von mir hierzu erhalten zu haben? Oder habe ich durch das Abstellen auf seinen Betriebsgelände und das Einwerfen des Schlüssels eine Art unausgesprochenen Vertrag besiegelt?


Me.E. ja, denn anders lässt sich Dein Verhalten vermutlich schwerlich erklären.

Die bewusste Verbringung des defekten KFZ zu genau dieser Werkstatt, das Hinterlassen der Schlüssel und das Gespräch des ADAc mitarbeiters, der den Werkstattbetreiber in Deinem Auftrag anrief sind für mich ein starkes Indiz für den Auftrag zur Schadenfeststellung.

Was sollte der Wagen sonst auf einem fremden Betriebsgelände?

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Was sollte der Wagen sonst auf einem fremden Betriebsgelände?

Steht doch da:
Zitat (von bxnn7):
der Besitzer würde sich am nächsten Tag melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn man sich zur Diagnose / Reparatur dort entschieden hätte, ist ein Autoschlüssel nicht ganz unpraktich um da verzögerungsfrei umzusetzen.



Zitat (von bxnn7):
Nur um dich richtig zu verstehen, er kann mir das in Rechnung stellen, ich habe jedoch ebenso das Recht, diese Rechnung zu ignorieren?

Korrekt.



Zitat (von bxnn7):
Kann mir der Werkstatt-Besitzer im schlimmsten Fall bei Nichtbegleichen der Rechnung die Herausgabe meines Auto/der Schlüssel dafür verweigern?

Könnte er.
Dann wird man ihn anders angehen müssen, nämlich über Anwalt / Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sir Berry):
Was sollte der Wagen sonst auf einem fremden Betriebsgelände?

Steht doch da:
Zitat (von bxnn7):
der Besitzer würde sich am nächsten Tag melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wenn man sich zur Diagnose / Reparatur dort entschieden hätte, ist ein Autoschlüssel nicht ganz unpraktich um da verzögerungsfrei umzusetzen.



Zitat (von bxnn7):
Nur um dich richtig zu verstehen, er kann mir das in Rechnung stellen, ich habe jedoch ebenso das Recht, diese Rechnung zu ignorieren?

Korrekt.



Zitat (von bxnn7):
Kann mir der Werkstatt-Besitzer im schlimmsten Fall bei Nichtbegleichen der Rechnung die Herausgabe meines Auto/der Schlüssel dafür verweigern?

Könnte er.
Dann wird man ihn anders angehen müssen, nämlich über Anwalt / Gericht.


Was wäre jetzt, deiner Meinung nach, die ideale Vorgehensweise um das Auto zu bekommen und möglichst keine allzu große AUfruhr an der Werkstatt zu starten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Frage ist, was denn nun wirklich vereinbart wurde am Telefon.

Evtl. hat der Mitarbeiter des ADAC in Anwesenheit des Autobesitzers ja auch vereinbart, dass man vor der Reparatur erst einmal feststellen müsse, was das Vehikel hat um dann mit dem Besitzer die nächsten Schritte abzusprechen. ... darauf würde ich jetzt mal tippen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Frage ist, was denn nun wirklich vereinbart wurde am Telefon.

Evtl. hat der Mitarbeiter des ADAC in Anwesenheit des Autobesitzers ja auch vereinbart, dass man vor der Reparatur erst einmal feststellen müsse, was das Vehikel hat um dann mit dem Besitzer die nächsten Schritte abzusprechen. ... darauf würde ich jetzt mal tippen.


Genau so war es auch, deswegen regt mich das so auf.

Ich hatte keine Möglichkeit der Diagnose zu widersprechen, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bxnn7):
Ich hatte keine Möglichkeit der Diagnose zu widersprechen, ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.


Was haben Sie gedacht, wie der Fachmann den Schaden erkennt? Drumherumtanzen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bxnn7):
Genau so war es auch, deswegen regt mich das so auf.

Sag mal willst Du uns veräppeln? Im Eingangspost wird es komplett anders geschildert ...


Noch irgendwelche relevanten Details, vergessen oder welche die dann doch ganz anders waren?



Zitat (von bxnn7):
Ich hatte keine Möglichkeit der Diagnose zu widersprechen,

Doch, hatte man. Allerdings kommt "widersprechen" von "sprechen". Wenn man statt dessen schweigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bxnn7):
Genau so war es auch, deswegen regt mich das so auf.

Sag mal willst Du uns veräppeln? Im Eingangspost wird es komplett anders geschildert ...


Noch irgendwelche relevanten Details, vergessen oder welche die dann doch ganz anders waren?



Zitat (von bxnn7):
Ich hatte keine Möglichkeit der Diagnose zu widersprechen,

Doch, hatte man. Allerdings kommt "widersprechen" von "sprechen". Wenn man statt dessen schweigt ...


Entschuldigung, ich habe mich in der Eile verlesen, es wurde KEINE Fehlerdiagnose vereinbart. Einfach nur dass man sich meldet, thats it.

Ich hatte bis zu dem Moment als er 130€ von mir wollte nie die Möglichkeit mit ihm zu sprechen.


Sorry falls es zu Unverständlichkeiten kam.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nur zur Klarstellung:

Das

Zitat (von bxnn7):
Evtl. hat der Mitarbeiter des ADAC in Anwesenheit des Autobesitzers ja auch vereinbart, dass man vor der Reparatur erst einmal feststellen müsse, was das Vehikel hat um dann mit dem Besitzer die nächsten Schritte abzusprechen.

stimmt also nicht?

Dann bleibt es bei meiner Aussage, ich halte die Forderung für unberechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Tja .... die Frage ist jetzt, was der ADAC Mitarbeiter sagen würde, wenn man ihn darauf anspräche ...

0x Hilfreiche Antwort

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