GmbH umziehen, muss eine Sitzverlegung gemacht werden?

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
gooddftt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH umziehen, muss eine Sitzverlegung gemacht werden?

Hallo,

ich habe eine 1-Mann-GmbH mit einem Home-Office in meiner privaten Wohnung. Nun muss ich in eine andere Stadt umziehen. Muss ich dann für der Firma eine Sitzverlegung machen, oder kann ich irgendwie nur eine einfache Geschäftsanschrift-Änderung machen? Ich habe gehört, dass die Geschäftsanschrift abweichend vom Sitz sein darf. Wie z.B. der Sitz in Köln, die Geschäftsanschrift aber in Düsseldorf.

Für mich braucht meine Firma nicht ändern. Eine Änderung der anschrift ist auch nur für der Postverkehr gedacht. Der Sitz kann so bleiben wie es jetzt ist.

Vielen Dank im Voraus.


-- Editiert von gooddftt am 15.01.2019 09:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Man zieht also nur um in eine weitere Wohnung und behält die andere Wohnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gooddftt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man zieht also nur um in eine weitere Wohnung und behält die andere Wohnung?


Nein, die alte Wohnung wird gekündigt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von gooddftt):
Nein, die alte Wohnung wird gekündigt.

Dann kann die GmbH ihren Sitz auch nicht mehr dort haben, also muss das geändert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Seit dem MoMiG gilt das nicht mehr. Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 4a GmbHG ). Das muss nicht mehr der Ort sein, an den auch die "Verwaltung" sitzt oder die Geschäfte tatsächlich ausgeübt werden.
Angemeldet werden muss die neue Geschäftsanschrift. Dazu bedarf es aber - anders als bei einer Sitzverlegung- keines Gesellschafterbeschlusses .

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