Parkkosten

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Martin19901990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkkosten

Ich habe eine Wohnung, wo laut Vertrag ein Stellplatz zugehört.
Heute habe ich einen Brief vom Vermieter erhalten, der Stellplatz kostet plötzlich 30€, seit 2017. Habe damals den Brief nicht bekommen.

In der Zwischenzeit wurde eine Schranke angebracht und ich habe auch den Transponder bekommen. Mit der Schranke wurde auch untersagt wen anders auf die Stellfläche zu lassen. Der Stellplatz ist draußen und ungeschützt. Zudem gibts da nicht zum reparieren.

Meine Frage, darf der Vermieter einfach Kosten nehmen? Und dann auch noch verbieten jemand anders auf den eigenen Platz zu lassen?

Bin echt sauer darüber, weil er sich sonst um nix kümmert. Die feuchte Wand wird ignoriert, genauso wie das bei Kälte alle Fensterrahmen nass sind.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Martin19901990):
Ich habe eine Wohnung, wo laut Vertrag ein Stellplatz zugehört.


Genauer Wortlaut des Vertrages dürfte hier entscheidend sein.


Zitat (von Martin19901990):
Mit der Schranke wurde auch untersagt wen anders auf die Stellfläche zu lassen


Das liegt ja erstmal in der Natur der Sache. Ob es dennoch legitim ist, ein pauschales Nutzungsverbot für bspw. Gäste auszusprechen, ergibt sich aus dem Vertragswerk.


Zitat (von Martin19901990):
Zudem gibts da nicht zum reparieren.


ist doch immer gut, wenn Parkplätze in einem derart guten Zustand sind, dass es nichts zu reparieren gibt.


Zitat (von Martin19901990):
Die feuchte Wand wird ignoriert, genauso wie das bei Kälte alle Fensterrahmen nass sind.


Unabhängige Baustellen. Wurden diese Punkte ordentlich angezeigt?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Martin19901990):
Meine Frage, darf der Vermieter einfach Kosten nehmen? Und dann auch noch verbieten jemand anders auf den eigenen Platz zu lassen?


Kommt drauf an, wie das im Vertrag geregelt ist. Hierzu den entsprechenden Passus mal wortwörtlich einsetzen.

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#3
 Von 
Martin19901990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurden die Kosten eingeführt für Instandsetzung. Seit 3Jahren die ich dort wohne war nie etwas kaputt an den Stellflächen. Und deswegen auf einmal 30€ von 10 Haushalten zu verlangen ist daher unverständlich.

Im Mietvertrag steht, Wohnung und Stellplatz drin und wurde auch so hoch angepriesen beim Einzug.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Martin19901990):
Im Mietvertrag steht, Wohnung und Stellplatz drin und wurde auch so hoch angepriesen beim Einzug.


Zitat (von AltesHaus):
Hierzu den entsprechenden Passus mal wortwörtlich einsetzen.

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#5
 Von 
Martin19901990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nachgeguckt.
Im Mietvertrag ist angekreuzt gemietet ist Wohnung und Stellplatz auf dem Hof.
In den Nebenkosten sind Gartenpflege und Außenfläche enthalten. Sowie Instandsetzung von Beleuchtung.

Bei zusätzliche Miete, die extra gelistet ist, steht nichts.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Martin19901990):
Seit 3Jahren die ich dort wohne war nie etwas kaputt an den Stellflächen. Und deswegen auf einmal 30€ von 10 Haushalten zu verlangen ist daher unverständlich.

Der kluge Vermieter baut halt vor - nichts hält ewig.



Zitat (von Martin19901990):
Im Mietvertrag ist angekreuzt gemietet ist Wohnung und Stellplatz auf dem Hof.

Dann kann man dem Vermieter antworten, das der Stellplatz in der Wohnungsmiete mit eingepreist ist und man die 30 EUR zusätzlich so nicht zahlen wird.


Wenn der Vermieter was auf dem Kasten hat, dann bekommt er die 30 EUR (oder sogar mehr) über eine Mieterhöhung und die Nebenkosten rein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Martin19901990):
Im Mietvertrag ist angekreuzt gemietet ist Wohnung und Stellplatz auf dem Hof.
Dann teile dem Vermieter doch einfach mit, dass in deiner Miete die Stellplatznutzung drin wäre. Einer zusätzliche Stellplatzmiete hättest du nie zugestimmt. Du würdest auf den Stellplatz bestehen, für den du laut Mietvertrag bereits Miete zahlst.

Zitat (von Martin19901990):
Mit der Schranke wurde auch untersagt wen anders auf die Stellfläche zu lassen.
Zumindest dauerhaft wäre das wegen § 540 BGB wahrscheinlich eh verboten. Besuch wird aber meiner Meinung nach dort parken dürfen. Das gehört zum üblichen Gebrauch.

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Anzumerken sei noch, dass man nicht zwingend einen spezifischen Stellplatz gemietet hat, sondern lediglich ein generelles Nutzungsrecht. Da man denn TE aber scheinbar alles aus der Nase ziehen muss, bin ich hier raus.

Denn

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Martin19901990):
Meine Frage, darf der Vermieter einfach Kosten nehmen? Und dann auch noch verbieten jemand anders auf den eigenen Platz zu lassen?


Kommt drauf an, wie das im Vertrag geregelt ist. Hierzu den entsprechenden Passus mal wortwörtlich einsetzen.

Ist er immer noch schuldig.

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