Büro Mietvertrag Nutzung

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)
Büro Mietvertrag Nutzung

Hallo Zusammen,

habe das folgende Problem unser Büro-Vermieter möchte mehr Miete verlangen wenn ein zweiter Mitarbeiter ins Büro kommt. Allerdings steht im Mietvertrag:

Das Mietobjekt wird ausschließlich als Büro zur alleinigen Nutzung durch den Mieter (das Unternehmen xy) vermietet und darf höchstens von zwei Personen/Büro benutzt werden. Jede Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Meine Frage: durch den Satz muss ich doch keine schriftliche Genehmigung einholen und der Mitarbeiter kann ohne zusätzliche Mietkosten ins Büro, oder sehe ich das falsch?

VG

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
unser Büro-Vermieter möchte mehr Miete verlangen wenn ein zweiter Mitarbeiter ins Büro kommt.
Schreibt er schon was? Oder möchte er nur?
Zitat (von bodo5):
Das Mietobjekt wird ausschließlich als Büro zur alleinigen Nutzung durch den Mieter (das Unternehmen xy) vermietet und darf höchstens von zwei Personen/Büro benutzt werden.

Es wird also --AN-- den Mieter vermietet.
Wenn das Unternehmen 100 Mitarbeiter hat, will der Vermieter trotzdem nicht mehr als zwei Personen/Büro...= 2 Personen pro Büro dort sehen.
Wieviele Büros hat das Unternehmen denn gemietet?
Darf einer vormittags und einer nachmittags? oder gar nachts? Oder gleichzeitig höchstens zwei Personen/Büro?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Meine Frage: durch den Satz muss ich doch keine schriftliche Genehmigung einholen und der Mitarbeiter kann ohne zusätzliche Mietkosten ins Büro, oder sehe ich das falsch?


Nein müssen Sie nicht, Ihre Mitarbeiter können das Büro auch nutzen.

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#3
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Punkt ist, dass der Vermieter meinte, dass wenn jemand ins Büro kommt ( momentan bin ich alleine, nur einen Monat) müssen natürlich die Nebenkosten erhöht werden. Aber ich miete ja kein Büro für ein Unternehmen wenn ich pro Anstellung jedes mal die Nebenkosten drauf bekomme.

-- Editiert von bodo5 am 15.01.2019 22:10

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#4
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von bodo5):
Meine Frage: durch den Satz muss ich doch keine schriftliche Genehmigung einholen und der Mitarbeiter kann ohne zusätzliche Mietkosten ins Büro, oder sehe ich das falsch?


Nein müssen Sie nicht, Ihre Mitarbeiter können das Büro auch nutzen.


Aber rechtlich ist im Vertrag die Rede von maximal 2 Perosnen/Büro!?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Der Punkt ist, dass der Vermieter meinte
Quatsch.
Der Vermieter kann meinen, was er will.
Er muss dem Unternehmen was schriftliches geben, wenn er die Miete oder die NK erhöhen will. Das muss man dann auch verstehen und man muss es prüfen können.

Was bedeutet denn 2 Personen/Büro?
Hast du einen Büroraum gemietet?

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Aber rechtlich ist im Vertrag die Rede von maximal 2 Perosnen/Büro!?


Es gibt Klauseln im MVen die schlicht unwirksam sind, diese gehört mE dazu. Will der VM die NK anheben, dann kann er dies ja machen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Das Mietobjekt wird ausschließlich als Büro zur alleinigen Nutzung durch den Mieter (das Unternehmen xy) vermietet und darf höchstens von zwei Personen/Büro benutzt werden. Jede Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Auch wenn Unternehmer untereinander fast jeden Unfug vereinbaren können, halte ich diese Klausel für Unfug.
Ich gehe mal davon aus das diese nicht ausgehandelt sondern vom Vermieter vorgegeben wurde?



Zitat (von bodo5):
Aber ich miete ja kein Büro für ein Unternehmen wenn ich pro Anstellung jedes mal die Nebenkosten drauf bekomme.

Was genau steht bezüglich der Posten "Miete" / "Mieterhöhung" / "Nebenkosten" im den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Der Punkt ist, dass der Vermieter meinte, dass wenn jemand ins Büro kommt ( momentan bin ich alleine, nur einen Monat) müssen natürlich die Nebenkosten erhöht werden.


Sollte der VM die NK anheben wollen, muss er erst einmal eine Abrechnung erstellen, sollte sich da herausstellen, dass die NK angepasst werden sollten, dann kann er dies verlangen. Vorher wird es ihm schwer fallen den Anspruch durchzusetzen. Die Miete anheben aufgrund eines neuen Mitarbeiters ist nicht möglich.

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#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Will der Vermieter die Miete erhöhen, oder nur die Nebenkosten-Vorauszahlung?
- Gibt es eine vertragliche Regelung, welche Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden?

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
- Will der Vermieter die Miete erhöhen, oder nur die Nebenkosten-Vorauszahlung?


Zitat (von bodo5):
Der Punkt ist, dass der Vermieter meinte, dass wenn jemand ins Büro kommt ( momentan bin ich alleine, nur einen Monat) müssen natürlich die Nebenkosten erhöht werden.


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#11
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe unter den Namen meiner Firma einen Büroraum gemietet. Ein Mitarbeiter würde in diesen Raum kommen. Dadurch will der VM die NK erhöhen.

Im Vertrag steht noch:
-Pauschale Vorauszahlung Betriebskosten, Heizung, Warmwasser und Strom
-Bei Vorliegen sachgerechter Gründe ist der Vermieter zur Änderung der Abrechnungsperioden berechtigt.
-Die Neben-/Betriebskosten- und Stromkostenvorauszahlungen werden einmal jährlich entsprechend den tatsächlichen Kosten angepasst.
-Der Vermieter ist berechtigt, die Neben- und Betriebskosten pauschal pro m² abzurechnen. In diesem Falle zahlt der Mieter nur die in § 3 aufgelisteten Pauschalen Vorauszahlungen für Betriebskosten, Heizung/Warmwasser und Strom.
-Ändern sich die Sätze der Umsatzsteuer, so erhöht beziehungsweise erniedrigt sich die Miete und sonstige Zahlungen (wie Neben-/Betriebskosten) entsprechend ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer geänderten steuerrechtlichen Regelung.
-Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Mieter mit einer Gegenforderung nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine zugrundeliegenden Ansprüche unbestritten oder durch rechtskräftig sind, und der Mieter seine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsabsicht mindestens einen Monat vorher dem Vermieter schriftlich ankündigt.

Vielen Dank für die Auseinandersetzung!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Ich habe unter den Namen meiner Firma einen Büroraum gemietet.
Und es dürfen in diesem Raum max. 2 Personen arbeiten.
Also alles gut. Auch erlaubt. Auch gegen drei könnte er nichts tun.
Zitat (von bodo5):
möchte mehr Miete verlangen
Wie so oft: Vermieter möchten was.
Soll er bitte seinen *Wunschzettel* schriftlich seinem Mieter zukommen lassen.
Dann kann man prüfen, ob sein Wunsch erfüllt werden kann.

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#13
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von bodo5):
Ich habe unter den Namen meiner Firma einen Büroraum gemietet.
Und es dürfen in diesem Raum max. 2 Personen arbeiten.
Also alles gut. Auch erlaubt. Auch gegen drei könnte er nichts tun.
Zitat (von bodo5):
möchte mehr Miete verlangen
Wie so oft: Vermieter möchten was.
Soll er bitte seinen *Wunschzettel* schriftlich seinem Mieter zukommen lassen.
Dann kann man prüfen, ob sein Wunsch erfüllt werden kann.


Warum sollte er gegen drei nichts tun können, wenn ausdrücklich 2 Personen/Büro im MV steht?
Warum kann er keine NK Erhöhung durchführen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Warum sollte er gegen drei nichts tun können, wenn ausdrücklich 2 Personen/Büro im MV steht?


Weil es auch Klauseln gibt die unwirksam sind, wie mMn eben diese. Auch kann man nicht gezwungen werden rosa Gardinen aufzuhängen, oder jedes Mal beim Betreten des Büros ein Lied zu singen, auch solche Klauseln würden lediglich der Belustigung dienen.

Zitat (von bodo5):
Warum kann er keine NK Erhöhung durchführen?


Das kann er, aber er müsste nachweisen, dass die Anpassung gerechtfertigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie so oft: Vermieter möchten was.
Soll er bitte seinen *Wunschzettel* schriftlich seinem Mieter zukommen lassen.
Dann kann man prüfen, ob sein Wunsch erfüllt werden kann.


Wenn der Vermieter seinem Wunsch die Schriftform gibt, du als Mieter das lesen kannst, du das prüfen lassen kannst...(zB indem du im Forum fragst)...
dann kann man sicher auch deine Warum-Fragen beantworten.

Warum meinte der Vermieter denn das mit den höheren NK?
Hast du ihm gesagt, dass eine zweite Person kommt?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Anami):
Wie so oft: Vermieter möchten was.
Soll er bitte seinen *Wunschzettel* schriftlich seinem Mieter zukommen lassen.
Dann kann man prüfen, ob sein Wunsch erfüllt werden kann.


Wenn der Vermieter seinem Wunsch die Schriftform gibt, du als Mieter das lesen kannst, du das prüfen lassen kannst...(zB indem du im Forum fragst)...
dann kann man sicher auch deine Warum-Fragen beantworten.

Warum meinte der Vermieter denn das mit den höheren NK?
Hast du ihm gesagt, dass eine zweite Person kommt?


Ja habe ich ihm gesagt weil er ständig nachfragt ob noch jmd zweites im Büro ist weil er sonst die NK anpassen muss. Bis jetzt war der Kollege nur paar mal zur Absprache da (also kein zweiter Schreibtisch/PC drinnen)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von bodo5):
Ja habe ich ihm gesagt

Dann brauchst du doch nichts machen. Der Kollege kann ruhig kommen und sogar jeden Tag dort arbeiten.
Du brauchst nur warten, dass dein Vermieter dir etwas Schriftliches über irgendwelche Erhöhungsabsichten schreibt.
Dann kannst du wieder hier fragen, ob das wohl rechtens wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

ok danke werde ich machen.

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