Liebes Forum,
im Formular wird bei der Steuererklärung extra abgefragt, ob es sich bei der vermieteten Wohnung um eine Ferienwohnung handelt - wie unterscheidet sich da - jenseits der Umsatzsteuer - (etwa bei der Anrechnung der Werbungskosten?) die Behandlung gegenüber einer normalen Vermietung?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
Vermietung - Unterschied Ferienwohnung / normale Vermietung?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Der Unterschied ist nur, dass es sich bei der Ferienwohnung nur um eine kurzfristige Vermietung handelt und damit Ustpflichtig ist.
Werbungskosten kann man selbstverständlich genauso geltend machen. Hieraus hat man dann aber auch Vorsteueransprüche und setzt damit nur den Nettowert an.
Vorrangig geht es bei der dieser Angabe wohl um mögliche Eigennutzungen (wurden die Werbungskosten zutreffend gekürzt) oder um die Frage einer eventuellen steuerlichen Liebhaberei.
Liebhaberei bedeutet, dass keine Gewinne/Überschüsse erzielt werden sollen, bzw. Verluste aus privaten Gründen hingenommen werden.
Da sind Ferienwohnungen neben Pferzucht ein Standardfall, aber natürlich kein Muss.
Bei Annahme einer Liebhaberei wären Verluste nicht abzugsfähig.
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Grundsätzlich sind es vier Punkte, die aus steuerlicher Sicht abgeprüft werden müssen. Drei davon sind bereits genannt.
1. USt-Pflicht bzw. fehlende USt-Befreiung nach §4 Nr.12 Satz 2 UStG
,
2. Prüfung der Überschusserzielungsabsicht, die bei unbefristeter, vollentgeltlicher (§21 Abs.2 EStG
) Vermietung unterstellt wird,
3. Prüfung der Eigennutzung und damit Zuordnung der Wk (ggf. auch für Leerstandszeiten).
Was noch fehlt ist ...
4. Prüfung der Einkunftsart. Ob die erzielten Einkünfte als private Vermögensverwaltung unter §21 EStG
oder doch als gewerbliche EInkünfte unter §15 EStG
zu susumieren sind, H15.7 (2) "Ferienwohnung" EStH.
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