Herausgabe einer geklauten Sache

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Taddy1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe einer geklauten Sache

Guten Abend.
Ich hab mal eine sehr verwirrende Frage. Ich habe ein geklautes Handy gekauft, konnte meine Unschuld belegen und bin strafrechtlich raus. Habe dann irgendwann mal ein Brief bekommen von der Besitzerin, habe ihn aber ehrlich gesagt in die Ecke gelegt und liegen gelassen. Habe dann noch einen Brief erhalten, habe mich dann bei ihr gemeldet und das Handy an die Polizei übergeben (4Monate Zeitabstand zw. den Beiefen) Nun hat mich heute eine Beratungsstelle angerufen, dass ich die Handyraten der Beklauten bezahlen solle in der Zeit zwischen dem 1. Brief und der Herausgabe. Habe das Telefonat abgewimmelt und frage mich nun ob ich in Recht bin. Kann sie das per Anwalt von mir fordern? Es geht voll um eine Summe von 150€.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Taddy1993):
Habe dann irgendwann mal ein Brief bekommen von der Besitzerin,

Und was genau stand da drin?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Taddy1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da stand, dass sie meine Anschrift von der Polizei erhalten hat und mich bzgl der Herausgabe des Handys melden solle.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kam der erste Brief als Einschreiben oder dergleichen? Oder war es ein ganz normaler Brief?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Taddy1993):
Da stand, dass sie meine Anschrift von der Polizei erhalten hat und mich bzgl der Herausgabe des Handys melden solle.

Prima, denn ohne eine verbindliche Frist zum melden ist man nicht in Verzug. Wird also nichts erstatten müssen.

Ich würde da nichts drauf antworten, insbesondere weil die Beratungsstelle wohl auch keine Vollmacht beigelegt hat.

Maximal würde ich antworten, das man sich an den Verursacher - den Dieb - wenden solle.



Es wäre sogar zu prüfen, ob hier nicht ein gutgläubiger Erwerb vorliegen könnte. Dann gäbe es keine Rückgabepflicht.


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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre sogar zu prüfen, ob hier nicht ein gutgläubiger Erwerb vorliegen könnte. Dann gäbe es keine Rückgabepflicht.


Zitat (von Taddy1993):
Ich habe ein geklautes Handy gekauft,



Ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen ist nicht möglich.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen ist nicht möglich.

Die Frage ist ja, wurde es überhaupt gestohlen?


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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist ja, wurde es überhaupt gestohlen?

Nein, das ist keine Frage, das ist die Ausgangslage dieser Diskussion:
Zitat (von Taddy1993):
Ich habe ein geklautes Handy gekauft,


Zitat (von Harry van Sell):
Prima, denn ohne eine verbindliche Frist zum melden ist man nicht in Verzug. Wird also nichts erstatten müssen.
Das sehe ich aber komplett anders. Der Fragesteller hat hier das Gerät unterschlagen. Er wusste wem es gehört und hat sich nicht um die Rückgabe gekümmert. Er hat hier eine Schadensminderungspflicht. Diese sehe ich hier eklatant verletzt. Meiner Meinung nach besteht die Forderung zu Recht.

-- Editiert von -Laie- am 17.01.2019 13:26

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Er wusste wem es gehört und hat sich nicht um die Rückgabe gekümmert.
Hat er wirklich gewusst, dass die Briefschreiberin die Besitzerin ist?

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat er wirklich gewusst, dass die Briefschreiberin die Besitzerin ist?
Natürlich ist der Fragesteller der Besitzer und nicht die Briefschreiberin. Spielt aber keine Rolle wer Besitzer ist. Ihm war bekannt, dass das Handy gestohlen war und der (vermeintliche) Eigentümer hat sich gemeldet. Der Fragesteller betreibt die Vogel-Strauß Politik. Diese ist hier nicht angemessen und wird, meiner Meinung nach, zu berechtigten Schadensersatzansprüchen führen.

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#10
 Von 
Taddy1993
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja , das Handy war ja nunmal wirklich ihres und das hat sie ja auch zurück erhalten, da ich es ja nach dem 2ten Brief bei der Polizei abgab. Was ja auch ohne Zweifel ok ist und das ist ja mein persönliches Pech, dass es Diebesgut war.

Ihr 1. Brief war ohne Befristung, kam auch nicht per Einschreiben, deswegen hoffe ich, dass da nun nicht noch weitere Kosten auf mich zukommen, da ich ja schon 600€ an dem Handy verloren habe.

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Meiner Meinung nach besteht die Forderung zu Recht.
Mir ist nicht ganz klar, warum der Mobilfunkvertrag von diesem Hochfrequenzmobilfernsprecher abhängig ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das ist eine komplizierte Situation, in der man wirklich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung argumentieren kann.

Ein Prinzip, das jedenfalls greift, ist aber schonmal, dass man den Nutzen, den man an der Sache hatte, zu ersetzen hat. Und seit Kenntnis hatte man bis zur Herausgabe doch tatsächlich einen Nutzen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ihm war bekannt, dass das Handy gestohlen war

Nur weil einer sagt "ist gestohlen" und die Polizei auch deswegen ermittelt, bedeutet da noch lange nicht das es auch tatsächlich gestohlen ist. Und nicht irgendwie anders abhanden kam.
Da lohnt es sich schon, das mal zu prüfen.



Zitat (von radfahrer999):
Mir ist nicht ganz klar, warum der Mobilfunkvertrag von diesem Hochfrequenzmobilfernsprecher abhängig ist.

Ist er überhaupt nicht. Es geht hier ja um die Handyraten ...


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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Mir ist nicht ganz klar, warum der Mobilfunkvertrag von diesem Hochfrequenzmobilfernsprecher abhängig ist.
Nicht der Mobilfunkvertrag, sondern die darin enthaltenen Raten für das Mobiltelefon.

Zitat (von Harry van Sell):
Nur weil einer sagt "ist gestohlen" und die Polizei auch deswegen ermittelt, bedeutet da noch lange nicht das es auch tatsächlich gestohlen ist.
Das sind aber die Voraussetzungen die der Threadstarter genannt hat. Warum sollte man daran zweifeln?

-- Editiert von -Laie- am 21.01.2019 13:06

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